Mitglied inaktiv
Wir wohnen in einer Mietswohnung und haben den Flur sowie das Wohnzimmer mit mineralischem Putz versehen.... Der Vermieter behauptet nun, wir müssten diesen abschleifen. Darf er das verlangen? LG
Hallo! Habt ihr einen Mietvertrag wo soetwas u.U drin stehen könnte? Ansonsten könntest du beim Mieterverein oder Mieterschutzbund nachfragen. Falls du Freunde hast, könnten Sie für Dich dort nachfragen... LG hormoni
Es steht nichts von renovierung bei Auszug drin und auch nichts davon, ob man Putz an die Wände machen darf oder nicht...
Nochmal nachfragen: die Wohnung hatte diesen Putz vorher nicht? Den habt Ihr da ran gemacht? Nun zieht Ihr aus und der Vermieter will den Originalzustand der Wohnung zurück? Falls das der Fall ist, ist der Vermieter sicher im Recht. Beim Streichen oder so, kann man sich sicher streiten, aber ich kann doch eine Mietswohnun nicht einfach so verputzen. Eine korrekte Antwort hat sicher nur ein Rechtswanwalt. Gruß
Wir hatten ihn auhc damals zu dem Putz gefragt (welcher übrigens sehr hochwertig ist und der beste Belag ist den es für Wände gibt, was Feuchtigkeitsbelastung etc. angeht) Er hatte dem Putz zugestimmt und gesagt das es, ggf. der nachmieter wolle ihn nicht übernehmen wieder abschleifen müssten.... Das hätten wir auch gerne getan, wenn unser Vermieter nucht so unfreundlich gewesen wäre und hier einige Dinge vorgefallen sind, die alles andere als in ordnung sind....
Habt Ihr das Ganze schriftlich festgehalten?
Naja wenn er das gesagt hat ist es jetzt egal ob er unfreundlich ist oder nicht, ihr müsst das entfernen.
Nein, es wurde nichts schriftlich festgehalten.... Ich denke unfreundlich ist auch sehr untertrieben ausgedrückt, aber die ganze geschichte würde den ramen sprengen und wir möchten bei Auszug so wenig wie möglich machen....
Es tut mir ja wirklich leid, aber ich denke schon, dass Ihr da machen MÜSST. Gruß
Mann, ich könnte hier in der Bude nur noch heulen... Eigentlich wollten wir ja auch länger was von dem Putz haben, als nur ein jahr:-(
ich glaube ja den es muss normaler weisse wieder der vorherige zustand hergestellt werden lg
Ja kann er, du darfst nicht einfach in einer Mietwohnung Putz auftragen, wenn die nächsten Mieter jetzt Tapeten möchten stehen die ja dumm da!
Gute Frage. Wirklich wissen tu ichs nicht aber ich kanns mir gut vorstellen, dass du das abschleifen musst. Wenn man eine Wand farbig streicht nur als Beispiel muss man die ja auch wieder weiß streichen bei einem Auszug.
Ich kann dir sagen dass es stimmt. Als unsere Oma ins Heim kam hatten wir das Problem. Das Bad war nur bis Augenhöhe gefliest und darüber hatte die Oma Rauputz. Wir mussten das auch weg machen, haben uns vorher informiert beim Mieterbund etc. genaugenommen darf man ohne Genehmigung in einer Mietwohnung garkeinen solchen Putz auftragen deshalb muss man ihn wieder runter machen, denn wie oben geschrieben, die Nachmieter können da keine Tapete drüber machen.
Nein, das muss man definitiv nicht..... Klauseln, wie renovierung bei Auszug sind nichtig..... Jeder kann streichen wie er will und das bei Einzug!!! Das weiß ich definitiv. ich weiß halt nur nicht wie es ist bei Putz....
Ja natürlich darfst du streichen wie du willt aber nicht einen Putz auftragen darum gehts doch. Putz ist doch was dauerhaftes und lässt sich nicht einfach entfernen wie Tapete
Streichen ist ja auch was anderes, wir sprechen hier von Putz und ich denke, dass Ihr sehr schlechte Karten habt, wenn Ihr nichts schriftlich festgehalten habt.
zumutbar sind helle Farben, Farben wie rot, grün, blau ect. muss der Vermieter nicht akzeptieren. Die Whg sollte wieder so hergestellt werden wie man sie beim Einzug übernommen hat. Änderungen die vom Vermieter genehmigt wurden sollten immer schriftl. festgehalten werden. Wünsche euch starke Nerven und einen schnellen Auszug Kann dich verstehen, wir hatten das Theater auch und waren am Ende so mit den Nerven runter das wir ihm die Kaution überlassen haben und das Weite gesucht haben.
wurde der putz auf grund von schimmelbefall angebracht?
Also da musst Du dich schlau machen. Es gibt da gewissen Klauseln wo man das nicht wieder rückgängig machen muss. Aber das können dir nur die Profis genau sagen.
Hi, die essentielle Aussage ist "Wir wollen so wenig wie möglich machen". Praktisch ist dabei, dass Ihr Knatsch mit dem Vermieter habt und glaubt, Ihr müßtet Euch nun nicht mehr an die bestehenden Gesetze halten. Machen wir es kurz: In einem Rechtsstreit werdet Ihr mit dieser Einstellung äußerst schlechte Karten haben. Mieten bedeutet, dass man eine Immobilie gegen Geld nutzt. Wenn Ihr hier Veränderungen anbringen wollt, die den Eigentümer finanziell schädigen, weil dieser die Veränderungen wieder beheben muss, habt Ihr Pech gehabt. Mit dieser Einstellung kann ich Euch nur raten, nach einer Immobilie Ausschau zu halten, die Ihr käuflich erwerbt. LG Fiammetta
Ich verstehe deine Aufregung nicht. Das Auftragen eines neuen Putzes ist eine bauliche Veränderung, die nicht ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen darf. Ihr hattet die Zustimmung, allerdings mit der klaren Ankündigung, dass ihr diesen Putz wieder entfernen müsst, wenn der Nachmieter ihn nicht übernehmen möchte. Es ist doch damit alles klar geregelt ... ob dir das passt oder nicht. Ein evtl. negatives Verhalten seitens des Vermieters (das übrigens jetzt plötzlich auf den Tisch kommt, nachdem du nur unerwünschte Meinungen hörst), hat doch mit der damaligen Absprache nichts zu tun.
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