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Frage zum Papst

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Frage zum Papst

Mitglied inaktiv

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Der neue Papst kommt ja aus Argentinien. Ist er jetzt Argentinier und wird "Vatikaner" oder sind alle Kardinäle automatisch "Vatikaner" oder haben sie alle doppelte Staatsanghörigkeit? Weiß das jemand? Die Frage steht hier gerade bei uns im Raum und ich weiß es nicht.


PaulaJo

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Als Staatsoberhaupt des Vatikanstaats besitzt der Papst natürlich dessen Staatsbürgerschaft. Zugleich behält er die Staatsbürgerschaft seines eigentlichen Heimatlandes. Hintergrund dieser doppelten Staatsbürgerschaft ist der Umstand, dass die Staatsangehörigkeit des Vatikanstaats nur zeitlich befristet und an eine Funktion oder Tätigkeit in dem Staat gebunden ist. Verliert ein Bürger des Vatikanstaats seine die Staatsbürgerschaft begründende Funktion, erlischt damit auch seine Staatsangehörigkeit. Die Abstammung von Vatikanbürgern oder die Geburt auf dem Gebiet des Vatikanstaats begründen - im Unterschied zu anderen Ländern - nicht die Staatsbürgerschaft. Nur wenige Hundert "Vatikanstaatler" Staatsbürger des Vatikanstaates sind Kardinäle, die hier beziehungsweise in Rom residieren, Personen, die aufgrund ihrer kirchlichen Würde, eines Amtes oder einer Aufgabe im Vatikanstaat leben (sofern eine Residenzpflicht vorgeschrieben ist) sowie jede Person, zu deren dauerhaftem Wohnsitz der Vatikanstaat vom Papst bestimmt wird. Ehepartner und Kinder von Bürgern des Vatikanstaates erhalten ebenfalls dessen Staatsbürgerschaft. Jedoch erlischt sie bei erwachsenen Kindern (bei Söhnen im Alter von 25 Jahren, bei Töchtern am Tag ihrer Heirat). Die Zahl der Staatsbürger des Vatikanstaats liegt daher nur bei einigen Hundert. MDR.de


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

und an eine Funktion oder Tätigkeit in dem Staat gebunden ist. --> dann ist der letzte Papst jetzt wieder nur Deutscher? Hmmm, ich glaube, so etwas gab es noch nie und das weiß wahrscheinlich auch niemand, oder? Ziemlich komischer Staat, also das mit der Verlust der Staatsbürgerschaft mit 25 oder Heirat.


wir6

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der alte Papst istj a noch Papst.....rechtlich gesehen gibt es jetzt zwei. DAS gab es wirklich noch nicht, dass ein Papst nicht von Gott abberufen wird, sondern freiwillig geht. Deswegen ist ein Papst a.D. (ausser Dienst) nicht vorgesehen und bleibt somit AltPapst. Hat also noch zwei Staatsbürgerschaften. ;-)