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Frage zu Wahlleistungen...

Frage zu Wahlleistungen...

Cleaxxx

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Hallo, Angenommen, man hat für stationäre Aufenthalte im Krankenhaus eine Zusatzversicherung inkl. Zweibettzimmer. Darf das Krankenhaus das Zweibettzimmer als Wahlleistung extra berechnen, wenn es dort grundsätzlich nur Zweibettzimmer gibt? Würde mich über eine Antwort freuen, falls jemand Bescheid weiß, das würde mich nämlich interessieren. Danke.


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Cleaxxx

Hallo, dies selbe Frage habe ich mir auch gestellt, weil es bei uns auch so war. Es gab nur 2 Bettzimmer. Ich glaube, das dies nicht als Wahlleistung abgerechnet werden darf weil es ja gar keine andere Möglichkeit gibt/gab. Eventuell weiss ich in ein paar Tagen mehr. Lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Cleaxxx

Gib doch die Zusatzversicherung einfach nicht an,man muss ja auch nicht den Chefarzt nehmen nur weil man Arztwahl versichert hat,was meinst du wie begeistert die sind wenn man die Behandlung anlehnt und den Oberarzt oder Stationsarzt lieber möchte Ansonsten frag doch bei deiner Versicherung nach wie das eigentlich ist,die rechnen ja gern ab was geht(meine Ma hat bei einer Ärztin für gewisse Nachsorgebehandlungen Privat bezahlt und dann haben wir festgestellt sie hat die Versicherung auch zahlen lassen )


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Cleaxxx

Für Wahlleistungspatienten werden ein spezieller Speiseplan und sowas wie eine Tageszeitung, Obstteller, Kuchen manchmal eine spezielle Privatstation angeboten. Sonst kann nicht privat abgerechnet werden, wenn es über das Zweibettzimmer nicht hinausgeht.


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Bei uns sind die Zimmer für Wahl/Privat anders ausgestattet mit Kühlschrank, Handtücher, Bademantel,…Es gibt Zeitung, Kuchen und anderes Essen. Liegen die Pat normal ohne diese Leistungen, weil kein Platz ist, dann wird es auch nicht berechnet.


malini

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Antwort auf Beitrag von Cleaxxx

Ich kenne es auch so, dass die Wahlleistungsbetten eine gehobenere Ausstattung haben / (extra Speisen, Tageszeitungen, Flachbildfernseher, Möblierung, Kaffee und Kuchen nachmittags...). Nur dann wird Wahlleistung abgerechnet.