meerli
Ist denn ein "Steuerfuzzi" hier? Wegen SS haben wir letztes Jahr LStKl gewechselt (erst im Oktober) auf 4/4 muss ich dann für 2011 eine Steuererklärung machen (sonst immer 3/5)... Denn mein Steuerprogramm Taxmann rechnet mir da ne dicke Nachzahlung aus (auch wenn die Angaben jedes Jahr nie mit dem Steuerbescheid übereinstimmen). LG Sindy
Ja, du musst eine machen, allein schon aufgrund des Wechsels......
Habt ihr euch eigentlich vorher von einem Steuerberater ausrechnen lassen, ob ein Wechsel aufgrund der Schwangerschaft überhaupt sinnvoll ist? Das ist nämlich nicht immer der Fall.....
Klar war der Wechsel nicht sinnvoll da das eigentliche Nettoeinkommen dadurch schrumpfte aber es ging um die Zahlung des Elterngeldes und das wird am Nettogehalt berechnet und da macht es schon was aus ob ich 200€ mehr /oder weniger verdiene... Jetzt wechseln wir ja wieder wenn Baby da ist. LG Sindy
Ja, schon klar das es Dir um das Elterngeld geht..... Nun nimmste aber mal das, was ihr jetzt die Monate weniger hattet zzgl. das, was durch die Wechsel an Nachzahlungen auf euch zukommen wird und rechnest dann dagegen, was Du nun an Elterngeld mehr bekommst..... Bedenke das Du Elterngeld nur 10 Monate bekommst.....also 10 x meinetwegen 120 € mehr Elterngeld, sind "nur" 1200 € ...... Was habt ihr jetzt die Monate weniger gehabt? Was kommt an Nachzahlungen 2011 + 2012? Du hast durch den Wechsel nur 200 € mehr Netto raus? Ich denke, das es sich nicht rechnet.....
Es kommt aber darauf an: einerseits hast Du mehr Elterngeld erhalten, da Dein Nettoeinkommen gestiegen ist - aber andererseits wird dieses Geld auch angerechnet - und somit erhältst Du jetzt diese hohe Steuernachzahlung!
Ja, Ilse....das meine ich! Daher immer VOR einem Wechsel von einem Steuerberater durchrechnen lassen........ es ist nämlich in den meisten Fällen eine Milchmädchenrechnung!
Ich bin ja auch schwanger und habe bei der Steuerberaterin meines Mannes nach gefragt: sie hat mir davon abgeraten, jetzt noch mal die Steuerklasse zu wechseln: das Plus, das ich dadurch beim Elterngeld erhalte, werde ich nächstes Jahr dann bei der Einkommenssteuererklärung wieder zurück zahlen können. Leider!
von einer Steuerberaterin, bin nicht das erste Mal schwanger... Nur damals war ich noch nicht verheiratet jetzt schon und letztendlich fehlten die letzten Monate ca. 100€ monatlich also nicht die Welt... Darum ging es auch nicht...Elterngeld/Mutterschaftsgeld steht alles erst in der Erklärung für 2012 da das baby erst in wenigen Tagen geboren wird. Es ging nur darum ob ich für 2011 eine Erklärung abgeben muss nachdem wir da 4/4 haben und man eigentlich bei 4/4 keine Pflicht hat zur Steuererklärung. LG
Doch, Du hast Pflicht....da Du einen Wechsel vorgenommen hast im Jahr .....