Mitglied inaktiv
das ausbildiungsverhältnis geht bis 31.7. endet aber mit bestehen der prüfung wann die is weiss ich nich schriftlich is am 11.mai jetzt wurd mir grad gesagt ich muss 3mon. vorher beim arbeitsamt vorstellig werden und mich arbeitslos melden wann muss ich denn dann dahin???
1.5`??
ich denke, das ist ein Richtwert, geh einfach ca. 3 Monate vor der schriftlichen Prüfung hin...
Mal was anderes, wenn du dich zeitig genug bewirbst um eine Stelle, brauchst du vielleicht gar nicht zum Amt
das is mir klar clivi....
ja aber wenn du nicht ganz sicher weisst , dass du nach der ausbildung ne stelle hast. musste 3 monate vorher zum amt
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