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Frage zu Betriebskostenabrechnung

Frage zu Betriebskostenabrechnung

Vonny+5Kids

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Hallo, ich schreibe nur selten mal nen Kommentar, aber heute habe ich doch mal eine Frage.Ok, geht nicht RUB, aber ich habe 5 Kinder ;-) Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit Betriebskostenabrechnungen aus. Hab da mal ne Frage. Wenn in einem Kalenderjahr der Hauswart gesundheitlich sehr lange Zeit ausfällt und dafür jemand anderes die Hausreinigung übernimmt, müssen wir Mieter dann doppelt zahlen? Also den Hauswartslohn, seine Sozialabgaben (können bei 1850€ Lohn im Jahr wirklich 770€ Sozialabgaben fällig werden?) sowie Gartenpflege und Hausreinigung? Vielen Dank und liebe Grüße, Vonny


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Vonny+5Kids

Nagel mich nicht fest, aber wenn der "Hauswart" länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist, bekommt er Krankengeld und das wird von der KK bezahlt. Wieso solltet ihr also doppelt zahlen?


Vonny+5Kids

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Antwort auf Beitrag von Honey58

So in etwa dachte ich mir das ja auch. Andererseits bekommt der Herr ja nur 150€ im Monat,wird also nicht krankenversichert ein. Überhaupt ist die ganze Abrechnung für den A.... Jede der 19 Parteien soll 153€ Ungezieferbeseitigung zahlen. Wir hatten im Nebenhaus ne Rattenplage. Die haben sich in der Werkstatt des Hauswartes eingefressen und in einem Schacht im Haus ihre Lager aufgeschlagen. Aber das sind ja wohl nicht Mieterkosten. Breitbandkabel, welches wir noch nie hatten, da kein Kabel von der Verwaltung aus angeboten wurde, soll dieses jahr mal eben gezahlt werden. Und eben Hauswartslohn, Sozialabgaben, Hausreinigung und Gartenreinigung. Wir haben übrigens seit letztem Jahr eine neue Verwaltung *grumel*


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Vonny+5Kids

Wieso sollte der Mann denn nicht krankenversichert sein? Woher weißt du denn über seine persönliche Situation so gut bescheid? Habt ihr denn jetzt schon eine Abrechnungen bekommen oder zerbrichst Du dir gerade den Kopf über ungelegte Eier? Wenn Du Bedenken mit der Abrechnung hast, dann kannst Du diese auch überprüfen lassen.


Vonny+5Kids

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Bezüglich der Krankenversicherung nochmal: Er ist Renter und ich denke mireinfach, wenn er als Hauswart geringfügig beschäftigt ist, dann würde er doch kein Krankengeld von der Kasse bekommen. Oder irre ich mich da?


Vonny+5Kids

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Antwort auf Beitrag von Vonny+5Kids

Wir haben die Abrechnung bekommen und tüfteln grad dran rum, da dieses Jahr lauten Posten drauf sind die wir die Jahre zuvor nicht drauf hatten. Eben durch den Hausverwalterwechsel. Ich weiß über unseren Hauswart so gut bescheid, weil wir miteinander sprechen. Wir wohnen in einem 2-Häuser-um-die-Ecke-Gebäude und teilen uns den Innenhof und Müllbereich. Da sieht man ihn häufiger. Und zuvor hatte er ja jede Woche die Häuser geputzt.


omagina

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Antwort auf Beitrag von Vonny+5Kids

das ganze von einem fachmann....mieterverein oder so...prüfen lassen...da sind ja sachen drauf die ihr ganz sicher nicht zahlen müsst...und doppelt schonmal gar nicht....das ist abzocke....leg gegen den bescheid aber schriftlich widerspruch ein...da gibts fristen also möglichst gleich machen...dann bist du auf der sicheren seite....viel erfolg...regina


Vonny+5Kids

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Antwort auf Beitrag von omagina

Danke euch. Ach noch eine Frage: Wirhaben das recht, innerhalb von 4 Wochen die Berechnungsrelevanten Rechnungen einzusehen, was wir auch machen werden. Zahlen sollen wir jedoch innerhalb von 14 Tagen. Ist die Frist angemessen oder auch falsch?


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von Vonny+5Kids

Normal wären 30 Tage als Zahlungsfrist. LG Chrissie


omagina

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Antwort auf Beitrag von Vonny+5Kids

im normalfall ist eine 14 tage frist in ordnung...ob das jetzt in diesem fall auch so zutrifft wird dir nur ein fachmann sagen können...und widerspruch sollte deshalb auf jedenfall sofort eingelegt werden...lg


Vonny+5Kids

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Antwort auf Beitrag von omagina

Ok, danke euch. Widerspruch wird gradgeschrieben und darauf hingewiesen, daß die Heizkostenabrechnung noch aussteht fürs Jahr 213 gleich mit. Denn da beommen wir jedes Jahr reichlich Geld wieder. Wäre schon schön, wenn wir das wie in all den Jahren zuvor miteinander verrechnen könnten und noch Geld bekämen, anstatt wie diesmal rund 500€ zahlen müßten. Liebe Grüße, Vonny