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Frage wegen Anwaltskosten

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Frage wegen Anwaltskosten

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Hi, ich muss morgen zum anwalt wegen unterhaltspflichtverletzung. Kurz zur vorgeschichte: Bis mein mann meine tochter adoptiert hat,hatten wir noch die beistandschaft. mein ex wurde immer wieder aufgefordert zu zahlen. es kam nie eine zahlung. Seit der adoption muss mein ex ja den laufenden unterhalt nicht mehr zahlen,aber den rückstand. Da wir keine beistandschaft mehr haben hatte ich strafanzeige gestellt. Nur damit komm ich nicht weiter,es liegt zwar ein urteil vor,aber dadurch das eine eine andere ex von ihm die auch mit ihm ein kind hat, auch geklagt hat,hab ich nun keine einsicht mehr in das ganze... die vom amtsgericht rieten mir einen anwalt zu nehmen und zivilrechtlich zu klagen Wie sieht es aber mit den kosten aus? Denn eigentlich klagt ja meine tochter,vertreten durch mich... muss ich den anwalt und die gerichtskosten tragen?


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An sich der der verliert, aber der Anwalt will sicher auch vorher was sehen! Frag nach, man kann auch Beihilfe bekommen wenn man zu wenig Lohn hat. Ne Rechtschutz greift bei sowas glaub ich auch nicht. Hast Du schon einen Anwalt!? Dann befrage ihn mal.


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die rechtschutz übernimmt nur das beratungsgespräch. ich wetter mein mann verdient "zu Viel" so dass keiner was übernimmt. Aber ich dachte immer,da das kind nichts verdient und ja eigentlich das kind klagt,wird was übernommen


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wenn das Kind minderjährig ist, kann es nicht allein als Kläger auftreten, du bist die gesetzliche Vertretung und stehts mit in der Klage!


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Nee, weil irgentwer muss ja für die Kosten aufkommen. Hast Du Unterhaltsvorschuß bekommen!? Dann müsste ja das JA die Schulden bei ihm eintreiben(so wurde es uns damals gesagt).


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klar muss ich mein kind vertretn sie kann es ja noch nicht.... aber mir sagte mal jemand,wenn das kind minderjährig ist,dann werden die kosten übernommen...andere sagen es hängt vom gehalt der eltern ab... gut morgen werde ich es erfahren aber bin nun mal so neugierig und erkundige mich gern im vorfeld


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Im Familienrecht fallen keine Gerichtskosten an. Was die Anwaltskosten angeht, da kannst du - wenn du finanziell schlechter gestellt bist - Verfahrenskostenhilfe beantragen, macht der Anwalt für dich, musst halt nur die nötigen Formulare dafür ausfüllen. Wenn du die Verfahrenshilfe bewilligt bekommst, zahlt die Staatskasse deine Kosten. LG


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aber da mein mann meine tochter adoptiert hat,fiel die beistandschaft vom JA weg und ich muss mich nun praktisch selber darum kümmern,hatte da extra nen abschlussbericht bekonmmen


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ist er arbeitslos ? lg


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nein er arbeitet als rettungswachenleiter und als ausbildungsleiter. kontakt haben wir seit 2004 keinen mehr. Seine andere ex,bei der übers JA geklagt wurde hat schon eine nachzahlung von 900 euro bekommen (ihre tochter ist 4 jahre jünger als meine und sie hatte nach mir geklagt,bzw das amt)


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also steht er überhaupt nicht zur tocher. ist echt blöd obwohl du als erste geklagt hast wie viel muss er überhaupt nahzahlen? .. wenn ich fragen darf


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ich schreib dir ne pn


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Musste er je direkt an Euch zahlen!? Weil ansonsten müsste ja nur das JA einfordern. Mit der Adoption ist er natürlich schön aus dem Schneider, da ja seine komplette Familie wegfällt und er auch nicht mehr zahlen muss. Echt traurig wenn Väter sowas mitmachen. Mein Ex zahlt regelmäßig, kümmert sich nun so gut er kann und trotz das mein Freund und ich heiraten, haben wir uns bewußt gegen einen Adopzion entschieden, weil er eben nicht der richtige Papa ist und somit im schlimmsten Fall für ein Kind zahlen müsste was nicht seins ist. Also wenn dann würde ich immer das alleinige Sorgerecht wählen beim unehelichen Kind. Trotzdem habt ihr gute Chancen sollte er arbeiten und genug verdienen, denn der Eigenbehalt ist hoch.