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Frage Vermieter

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Frage Vermieter

MeineGüte

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Darf der VM eine bewohnte Wohnung verkaufen, ohne den Mieter zu informieren? Was käme da ggf auf einen zu? (Nein, geht nicht um mich)


Mitglied inaktiv

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Ich glaube, informieren gehört zum guten Ton, um Erlaubnis fragen wird hoffentlich nicht nötig sein ( sonst würde ich nie vermieten wollen und dann ist klar, weshalb es nicht genug Wohnraum gibt)


Vreni1982

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Soweit ich weiß ja - der Käufer (und damit neuer Vermieter) muss den alten/bestehenden Mietvertrag erstmal übernehmen.


MeineGüte

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Naja, informiert wurde nicht. Es kam nur ein Schreiben. In dem steht nicht mal, seit wann die Wohnung verkauft wurde. Über den Käufer findet man garnichts wirklich außer: Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen. Muss man BWL studiert haben um zu wissen, was das heißt?!


Mitglied inaktiv

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Ich würde den Neueigentümer erst einmal ausgiebig ergoogeln und dann versuchen abzuschätzen, welche Konsequenz das für mich haben könnte. Die Information das verkauft wurde, ist ja durch das Schreiben erbracht worden.


MeineGüte

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Da gibt's nichts. Außer als Firmenbeschreibung eben das mit der "Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen". Und der Eigentümer/Inhaber der Firma hat nur Amazon Bewertungen abgeben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

Nicht die Firma, den Eigentümer oder Geschäftsführer. Facebook, Xing, die örtlichen Nachrichten, nimm den Namen.


MeineGüte

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Meine ich Ja. Den Eigentümer findet man nur als Amazon Kunde als Verfasser von Artikelbewertungen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

*kopfkratz* Was bewertet er? Da muss es noch mehr geben oder es ist ein wirklich unbescholtenes Blatt.


MeineGüte

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Nee. Nix mehr! Vielleicht so wie der alte VM davor. Der verkauft Bestattungszubehör wie zb Urnen... Und der hat die Wohnung verkauft an diesen ominösen Menschen, dessen Firma es zwar seit 4 Jahren gibt, aber sonst nix. Das ist doch eine Briefkastenfirma. Ich weiß schon, warum ich aus dem Block ausgezogen bin vor 1 Jahr...


32+4

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block? mehrfamilienhaus? eigentumswohnungen, die vermietet wurden? letzteres wäre interessant, wegen vorkaufsrecht aaaber: eigenbedarfskündigung würde ich etwas gelassener sehen. da muss man nicht sofort raus. die scheitern gerne an formfehlern und sind eben nicht so leicht


32+4

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sofern voraussetzungen für ein vorkaufsrecht vorlagen, dann sollte der mieter bescheid wissen.


Cruelchen

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

Klar darf er verkaufen. Der Mieter muss nur danach informiert werden, dass es einen neuen Eigentümer gibt. Kauf bricht Miete nicht. Und wenn du nix über den neuen Eigentümer im Netz findest, ist es doch erstmal gut. Ich verstehe das Problem gerade nicht.


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von Cruelchen

Naja, Probleme KÖNNTE es ja noch geben zb wegen Kündigung wegen Eigenbedarf oder sowas. Und eine Wohnung zu finden ist nicht leicht heutzutage. Der alte VM ist schon so ein Abzocker (will jetzt hier keine Details schreiben) und unseriös hoch 10 (unvergessen seine Versuche, die Mieten BAR einzutreiben {wobei er teilweise auch noch Erfolg hatte!}nach dem er die Kontenänderungen zu spät bekannt gegeben hatte, um nur einen seiner Schnitzer zu nennen).


Vreni1982

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Eigenbedarf ja. Aber nur im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen.


32+4

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eigenbedarf hätte der alteigentümer theoretisch ja auch anmelden können


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von Vreni1982

Ok. Das ist schon mal gut zu wissen.


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Stimmt auch wieder. Die Frist beträgt 3 Monate, sehe ich das richtig?


Vreni1982

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

Kommt darauf an, wie lange der Mieter schon in der Wohnung wohnt.


mama-nika

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Antwort auf Beitrag von Cruelchen

Ja 3 Monate sind da die Regel. Falls noch nicht passiert, würde ich den Mietern raten in den Mieterbund einzutreten, das lohnt sich. Gerade, wenn abzusehen ist, dass da krumme Dinger laufen oder liefen. LG


Vreni1982

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

"Kündigungsfristen für Vermieter sind von der Länge des Mietverhältnisses abhängig - beginnend bei drei Monaten für bis zu fünf Jahre Mietdauer und maximal neun Monaten ab einem achtjährigen Mietverhältnis." Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kuendigung-mietvertrag/#ixzz4a1AIlRFA


mama-nika

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Antwort auf Beitrag von Cruelchen

Das ist überholt. Die Kündigungsfrist beträgt immer nur 3 Monate. Es gibt Mietverträge mit bestimmter Laufzeit.aus denen kommt man nur raus, wenn man einen Nachmieter liefert. Also beispiel: am 1.1. Eingezogen, Laufzeit 2Jahre, kann man erst zum 1.1.2019 kündigen, es sei denn man hat einen Nachmieter Aber falls das nicht der Fall ist, 3Monate Kündigungsfrist.


Vreni1982

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Antwort auf Beitrag von mama-nika

Hast du richtig gelesen? Es geht um die Kündigung seitens des Vermieters wegen Eigenbedarf. Der Mieter, dem gekündigt wird, hat mehr Rechte, je länger er in der Wohnung wohnt.


32+4

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Antwort auf Beitrag von mama-nika

https://www.mieterbund.de/index.php?id=466 "Die Kündigungsfrist beträgt immer nur 3 Monate" verwechselst du gerade mieter und vermieter?


Vreni1982

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Großartig!


mama-nika

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Antwort auf Beitrag von Cruelchen

Nee. Das mit dem "je länger man in der Wohnung wohnt, je länger ist die Kündigungsfrist" ist bei alten Mietverträgen. Seit einigen Jahren gibt es das aber so nicht mehr. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 3 Monate. Ja, auch wegen Eigenbedarf. Wir wurden schon deswegen gekündigt (3Monate) und haben beim Mieterbund angefragt, ob das so rechtens ist. Ist es. Der Vermieter muss aber einen Grund vorlegen, weshalb er Eigenbedarf hat. Meine Familie vermietet auch. Ein bisschen kenne ich mich damit aus


Vreni1982

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Antwort auf Beitrag von mama-nika

Vom 19.12.16: http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/ https://ratgeber.immowelt.de/a/kuendigung-wegen-eigenbedarf-so-sollten-vermieter -vorgehen.html http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-fristen-und-termine/ https://www.mieterverein-hamburg.de/de/tipps-ratgeber/kuendigung-vermieterwechsel/ http://www.anwalt.org/eigenbedarf/ Komisch, wie viele Juristen sich offensichtlich beim Thema Eigenbedarf irren... 0 - 5 Jahre Leben in betreffender Wohnung: 3 Monate 5 - 8 Jahre: 6 Monate 8 - Jahre: 9 Monate Ein Mieter hat hingegen hat immer 3 Monate Frist, egal wie lange er in der Wohnung war.


mama-nika

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

Soweit ich weiss, darf er das nicht. Zumindest nicht, wenn der neue Eigentümer dann auch der Vermieter ist, was ja logisch wäre. Also die Info, dass ein neuer zuständig ist und sich Bankverbindung, Ansprechpartner etc für den Mieter ändern, MUSS ja gegeben werden.


Vreni1982

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Antwort auf Beitrag von mama-nika

Klar darf er das - die Infos und Änderungen gibts dann hinterher. Vor dem Verkauf muss der Vermieter nichts sagen.