Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht weiß das einer von euch. Ich habe vor der Elternzeit vollzeit gearbeitet. Aus dieser Zeit habe ich noch 24 Tage Resturlaub. Wenn ich jetzt nach der Elternzeit Teilzeit (20 Stunden, statt 40) beim gleich Ag weiterarbeite wie ist das dann mit dem Urlaub. Habe ich dann quasi 24 Tage frei oder 48 Tage? Ich meine der Urlansanspruch ist ja entstanden als ich 40 Stunden gearbeitet habe und wenn ich nun nur 20 Stunde arbeite würde ich dem Ag ja die Hälfte schenken. Im Netz finde ich verschiedene Meinungen. Wie war es bei euch? LG
wir haben die tage so bekommen wie sie waren und die stundendifferenz als überstunden aufs stundenkonto erhalten.
Versteh die Frage grad nicht ganz. Wenn du 5 Tage die Woche arbeitest, dann hast du genauso viel Jahresurlaub wie vorher auch, egal ob 40 oder 20 Std. Jemand, der in Eurer Firma Halbtags arbeitet, hatte immer den gleichen Urlaubsanspruch wie du mit Vollzeit. Vorausgesetzt, es sind 5 Tage. Ein Vollzeitmitarbeiter hat halt 8 Std Urlaub, ein Teilzeitmitarbeiter 4 am Tag. Unterschiede gibt es nur, wenn du die 20 Std zB an 4 Tagen absolvierst (Ialso 4x5 Std, statt 5x4 Std). Dann hast du ja nur Anspruch auf Urlaub für eine 4-Tageswoche, sprich anteilig. Wenn du noch Resturlaub hast, und dieser dir auch noch zusteht (Stichtag 31.03., aber Einzelfall prüfen wg Elternzeit oder Absprache...) , dann verfallen die 24 Tage ja nicht. Heißt, du hast neuen Urlaub für das neue Jahr, wenn du wieder anfängst (anteilig auf die Monate. Ab 01.01. = volle 24 Tage. Ab 01.07. = 12 Tage) plus deinen alten Urlaub. War das verständlich???
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