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Frage im Expertenforum!

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Frage im Expertenforum!

Mitglied inaktiv

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Ich habe einen Frage im Expertenforum gestellt und weil ich ungeduldig bin kopiere ich euch die Frage auch noch rein, vlt weiß jemand von euch die Antwort... . Sehr geehrte Frau Bader, Mein ET ist der 12.07.2017. Ich bin momentan eh zuhause wegen meiner "Großen" Tochter und werde nach der Geburt unseres Kindes einfach weiter in Elternzeit gehen. Die Frage betrifft meinen Mann. Wir sind gerade in einer ziemlichen Notsituation, da unsere Wohnung (wegen Eigenbedarf) gekündigt wurde und wir zum 1.6.2017 ausziehen müssen. Da wir in einer Stadt wohnen die vom Wohnungsmarkt her absolut schwierig ist (Stuttgart) stehen unsere Chancen das wir bis zur Frist was geeignetes finden sehr schlecht. So ist die Überlegung bis zum September, ab da hätten wir ein Angebot, zu meinen Eltern zu ziehen, aber da die weit weg wohnen ist es für meinen Mann unmöglich zu pendeln. So wäre es ideal er könnte zwei Monate Elternzeit nehmen ab Juni bis August und da dann noch seinen Urlaub dran hängen. Ist das möglich? Das wäre ja knapp 1 1/2 Monate vor ET? Für uns wäre das eine absoulte Rettung... . Entschuldigen sie das die Frage so lang geworden ist! Vielen Dank für ihre Zeit!


Kater Keks

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Elternzeit VOR der Geburt des Kindes?! Ich denke nicht, dass das geht. Oder ist das dann die Elternzeit für das erste Kind?


sterntaler82

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Habe dir schon geantwortet, aber hier noch mal Nein das geht definitiv nicht. Maximal kann er Elternzeit für die große nehmen, dann aber wohl ohne elterngeld da die kleine wohl älter als 14 Monate ist. Einspruch gegen den Eigenbedarf einreichen und bis September um Aufschub bitten. Kein Gericht setzt eine schwangere und ein Kleinkind vor die Tür


Mitglied inaktiv

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Leider nicht möglich. Ein Aufschub jedoch schon!


sterntaler82

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Die haben wohl den fehler gemacht und unterschrieben das sie mit dem auszug zum 1.6 einverstanden sind. Allerdings gehe ich trotzdem von aus das sie einen Aufschub bekommen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Danke für eure Antworten. Total schade, dass es nicht geht das wäre die ideale Lösung gewesen. Ich hänge gerade einfach total in der Luft. Keine Ahnung wie es wir das schaffen können... . Wahrscheinlich würden wir tatsächlich irgendwie einen Aufschub bekommen, ist halt doof so ein Rechtsstreit, erst recht wenn man Tür an Tür mit den Vermietern wohnt, adher wollten wir da gerne drum rum kommen und es erstmal anders versuchen.


sterntaler82

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Andere idee. Habt ihr Freunde wo dein Mann unterkommen kann in der woche? Oder ein günstiges zimmer für ihn mieten? Du ziehst dann solange zu denn Eltern mit der kleinen? So bekommt ihr den juni rum, ab juli nimmt er bis et Urlaub und dann Elternzeit zwei Monate


Mitglied inaktiv

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Da viele Eigenbedarfskündigungen eh rechtlich zweifelhaft sind, würde ich auch da mal schauen. Wobei ich denke die Frist für den Einspruch dürfte abgelaufen sein. Aber Aufschub dürftet ihr wohl bekommen - wenn ihr euch den Stress antun wollt. Ansonsten, wenn Kind 1 nicht älter wie 3 Jahre ist, kann Dein Mann für dieses Kind EZ anmelden. Geld gibt es da dann aber nicht. Für das Kind was geboren wird geht erst ab Geburt. Was evtl auch Option wäre, Du und das/die Kinder ziehen erst mal zu Deinen Eltern, dein mann sucht sich vor Ort eine billige Bleibe zB Montagezimmer oder sonstwas.


sterntaler82

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Wäre die Lösung ohne Stress mit den Vermietern


Mitglied inaktiv

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Könntet ihr Euch für die Zeit eine unbezahlte Freistellung i.V.m. Urlaub leisten? AG mal fragen...?


Mitglied inaktiv

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Hmm Stimmt das mit der Elternzeit für unsere Große klingt an sich gut. Eigentlich können wir uns einen kompletten Verdienst Ausfall nicht leisten. Da mein Mann Alleinverdiener ist und Urlaub kann er sich auch nicht einfach so nehmen (Lehrer) er ist an die Schulferien gebunden. Aber ich habe gerade gesehen das es nicht wie geschrieben 1 1/2 Monate betrifft, sondern nur drei Wochen da mein Mann bis Mitte Juni Urlaub (Pfingstferien) hat. Da müssen wir mal rum rechnen ob das vlt nicht doch geht.


Mitglied inaktiv

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Wenn ihr und der Vermieter fast Nachbarn seid, gäbe es da nicht die Möglichkeit, mal mit denen zu reden? Wenn es jetzt nur noch um 3 Wochen geht? Manchmal bringt ein FREUNDLICHES persönliches Wort mehr als die Drohung mit dem Anwalt. Und auch wenn es schwierig ist, kann man ja weiter nach einer neuen Wohnung suchen. Zur Not ziehst Du zu Deinem Eltern und Dein Mann versuch bei Freunden unter zu kommen.