Quasselstribbe
Hallo ... Mein Mann nimmt den 4. Lebensmonat und den 10. Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit! In unserm Fall also Juni und Dezember! Die Geburt war am 1. März! Ist es richtig im Elternzeitantrag für den Arbeitgeber dann folgendes anzugeben, oder sind die Daten verkehrt? 1. Teil EZ: 01.06. bis 30.06. (1. Arbeitstag somit der 01.07.) 2. Teil EZ: 01.12. bis 31.12. (1. Arbeitstag somit der 01.01.) Vielleicht kann noch jemand Unbeteiligtes drübergucken!? Danke
Nö istballes richtig! Herzlichen Glückwunsch noch mal
Danke
Dran denken, für die EZ werden ihm Urlaubstage abgezogen, da es jeweils ganze Monate sind.
Okey..... das wusst ich nicht! Danke für die Info! Problem ist das allerdings keins, Urlaub ist ausreichend vorhanden und noch nicht verplant! ...
Herzlichen Glückwunsch. Schönes Datum*g*
Glückwunsch! Ich ergänze mal Sternenfee: Je nach Tarifvertrag können auch ein bzw bei euch dann zwei Zwölftel vom Urlaubs- bzw Weihnachtsgeld abgezogen werden, da diese Monate dann in der Berechnungsgrundlage fehlen .
Glückwunsch! Ich ergänze mal Sternenfee: Je nach Tarifvertrag können auch ein bzw bei euch dann zwei Zwölftel vom Urlaubs- bzw Weihnachtsgeld abgezogen werden, da diese Monate dann in der Berechnungsgrundlage fehlen .
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