Sommerkind90
Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal euer Schwarmwissen. Unser Baby kommt bald auf die Welt. Mein Mann möchte gerne den 6 Lebensmonat und ab den 10 LM (wissen noch nicht genau wie lange) in Elternzeit gehen. Ich würde dann ab dem 11 LM wieder arbeiten. Also sind der 6. und 10 LM die Partnermonate.
Nun meine Frage: Die Frist der Anmeldung beträgt ja 7 Wochen vor Beginn, richtig? Also muss mein Mann quasi zwei Mal die Elternzeit beim AG bekannt geben? Jeweils 7 Wochen vor Beginn?!
Wir klären das natürlich auch telefonisch aber ich hoffe hier schon mal auf Eure Erfahrung
Danke
Nein, einmal. Beide Lebensmonate auf einmal, 7 Wochen vor dem ersten Lebensmonat. Elternzeit den er nehmen will. Nimmt er erst einen, kann der AG den zweiten verwehren da man sich für 2 Jahre festlegen muss. Bei dir der Rat, sofern du nicht ab dann in VZ arbeiten willst, nehme 2 Jahre EZ und teile dem AG mit das du ab dem 11ten Lebensmonat in TZ innerhalb der EZ wiederkommst. Den auch du musst dich für 2 Jahre festlegen. Euer Kind ist sicher ab dem 12ten Lebensmonat betreut? Oder was plant ihr ab dann? Denke dran, oft kann man nur im August mit der Eingewöhnung anfangen, die müsst ihr auch noch abdecken.
Danke für deine Antwort. Wir wissen noch nicht genau, wie lange nach den 12 Monaten mein Mann noch zuhause bleibt. Vermutlich würde er die Eingewöhnung mit 16 Monaten oder so starten.
Wir brauchen uns glücklicherweise nicht um einen Krippenplatz sorgen, da ich stellvertretende Leitung einer Kita bin und auch mein Mann als Erzieher arbeitet. Daher eine Sorge weniger
Danke auch für den Hinweis, dass man sich für zwei Jahre festlegen muss.
Achtet in eurer Planung darauf, dass der Elterngeld-Bezug ab dem 15. Monat nicht mehr unterbrochen werden darf. Mindestens ein Elternteil muss im 15. Lebensmonat ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bekommen, sonst gibt es gar keins mehr. Wenn dein Mann mit 16 Monaten die Eingewöhnung starten will und währenddessen Elterngeld beziehen möchte, müsst ihr schauen, dass ihr die Monate richtig aufteilt.
Mein Mann hat seinen Arbeitgeber schon vorher über alle geplanten Zeitfenster (3x1 Monat in den ersten zwei Lebensjahren unseres Sohnes) informiert und diese auch schon bei der Beantragung des Elterngeldes angegeben. (2 von den 3 Monaten hat er Elterngeld bekommen)
Die Anträge müssen formlos beim Arbeitsgeber seperat eingereicht werden.
Theoretisch ist es aber erlaubt, diese erst 7 Wochen vorher überraschend einzureichen, abgelehnt werden dürfen sie auch nicht.
Nett ist eine Info vorab allemal
Achso ja… Neverland hat Recht, die ersten zwei Jahre sind bindend. Theoretisch ist danach aber wieder Spielraum. Es eine trotzdem seperate Anträge beim Arbeitgeber. So war es zumindest bei uns. Das waren Formulare wie bei einem Urlaubsantrag.
du hast keinen kündigungsschutz wenn du es früher sagst. das ist das problem an der sache. nett ist gut gemeint, kann aber nach hinten losgehen
Wie neverland aber richtig schrieb, muss man für die ersten zwei Jahre alle genannten Zeiträume angeben. Natürlich kann man das dann 7 Wochen vor dem ersten Teil tun
Hey, Alle wichtigen Infos zur Anmeldung der Elternzeit hast du aus meiner Sicht schon bekommen. Dein Mann sollte aber ab dem 10 LM mindestens 3 Monate Elternzeit nehmen, damit ihr das Elterngeld voll ausschöpft. Im Zweifel kann er natürlich beide Monate einzeln beantragen, wenn ihr euch zur Anmeldung der ersten EZ noch nicht sicher seid, wie lange er Zuhause bleiben will/soll. Man sollte ja dabei auch berücksichtigen, dass die Eingewöhnung in der Betreuung ggf etwas länger dauern kann.