Mitglied inaktiv
Hallo
Kann der Papa des Kindes in der Zeit meines Mutterschutzes nach der Geburt Elternzeit nehmen? Also 8 Wochen? Oder würde die Elternzeit für ihn ebenso erst nach dem Mutterschutz beginnen?
Und wenn ich 1 Jahr Elternzeit nehmen möchte, der Papa am Anfang 8 Wochen nimmt, wird mir das dann abgezogen oder ist das unabhängig voneinander?
Liebe Grüße
Elternzeit beim Vater ist völlig unabhängig von Deinem Mutterschutz. Ebenso hat der Vater 3 Jahre Elternzeit und die Mutter 3 Jahre Elternzeit pro Kind, da wird nichts verrechnet. Elternzeit ist ja nicht das gleiche wie Elterngeld.
Stimmt
und in Bezug auf Elterngeld?
ihr habt zusammen 14 monate basiselterngeld zur verfügung. ob das parallel läuft oder nicht, tut nix zu sache. der Vater muss zwei monate nehmen welche in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen, um EG zu erhalten. er sollte erst 7 Wochen vor beginn der EZ die lebensmonate bekannt geben (Da er das geburtsdatum ja noch nicht kennt, und davon muss er ausgehen, nur so erhält er elterngeld.). du hast 12 monate EG, die ersten beiden monate sind aber durch mutterschutz verbraucht sozusagen. daher hast du dann noch 10 monate nach mutterschutz. der Vater kann auch den 1. monat und den 13. oder so nehmen. beachtet aber, dass er dazwichen keinen kündigungsschutz hat.
Du meinst sicher ob der Papa die ersten 2 Monate Elterngeld beziehen kann und du die 12 Monate danach, sodass es keine Abzug wegen dem Mutterschaftsgeld gibt Interessante Frage. Ich weiß die Antwort nicht. Vermute aber, dass du trotz am Geburtstag Elterngeld beziehen musst, wenn du vor hast welches zu beziehen.
Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zählen als Basiselterngeld. Das Mutterschutzgeld wird dann mit dem Elterngeld verrechnet.
1) der Papa kann selbstverständlich ab Geburt Elternzeit nehmen. Er muss das 7 Wochen vorher beantragen, am besten mit dem errechneten ET. Die Elternzeit wird dann aber eben entsprechend an den tatsächlichen ET angepasst. Es sind dann 2 Monate, nicht 8 Wochen.
2) er kann für die 2 Lebensmonate Elterngeld beziehen. Insgesamt habt ihr bei normalem Elterngeld (nicht Elterngeld+) zusammen 14 Monate Anspruch auf Elterngeld. In dem Fall du dann 12 Monate und dann Mann 2.
Viele Grüße von einer langjährigen Personalerin
Der papa kann die 2 Monate daheim bleiben in Elternzeit mit Elterngeld. Ihr beide habt unabhängig voneinander Anspruch auf je 3 Jahre Elternzeit aber zusammen nur auf 14 Monate Basis EG Nach Geburt kannst du 12 Monate Basis EG beziehen. Die Monate mit Mutterschaftsgeld werden dir trotzdem angerechnet
Nein, er kann direkt vom ersten Tag an Elternzeit nehmen. Hatte mein Mann auch bei beiden Kindern. Beim großen die ersten beiden Monate, bei der kleinen den ersten und den zehnten Monat.
Ja kann er, er wird aber kein EG bekommen da 8 Wochen keine vollen 2 Lebensmonate ist.
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