MAMAundPAPA2013
Wenn man ein Kind bekommt,bekommt man 1 Jahr (Minus Mutterschutz) 65% Elterngeld. Wie ist das mit Zwillingen? Verlängert sich die Zeit da? Fändet ihr das fair? Das für das 2. Kind wenigstens noch mal 6 Monate drangehängt werden? Ich wäre dafür.
Hää.. Du kannst doch auch für 1 kind - 3 Jahre elternzeit beantragen ?!
Aber nur 1 Jahr bekommst du die 65%
oder auf 2 jahre gesplittet... aber dafür pro kind!
Das heißt also bei Zwillingen bekommt man 2 Jahre 65%?
Für das älteste der beiden kids bekommst du es voll und fürs jüngere wird es angerechnet hast aber 300 € frei... http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2a.html
Höhe des Elterngelds bei Mehrlingsgeburten Wie bei Ein-Kind-Geburten ersetzt das Elterngeld auch bei Mehrlingsgeburten das Erwerbseinkommen, das dem betreuenden Elternteil nach der Geburt ausfällt. Dies sind monatlich mindestens 300 Euro - auch für nicht erwerbstätige Eltern - und höchstens 1.800 Euro. Bei Mehrlingsgeburten besteht dieser Elterngeldanspruch nun für jedes einzelne Mehrlingskind. Zum einkommensabhängigen Elterngeld kommen Mehrlingszuschläge von je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind hinzu. Das bedeutet, der Elterngeldbetrag wird bei jedem Mehrlingskind um die Zuschläge für die jeweils anderen Mehrlingskinder erhöht.
Keine addierte Auszahlung der Mehrlingsansprüche im Monat Nutzt ein Elternteil monatlich das Elterngeld gleichzeitig für zwei oder mehrere Mehrlingskinder, werden die Elterngeldbeträge nicht für alle Mehrlingskinder in voller Höhe gezahlt. Sondern: Nur das Elterngeld für das älteste Kind wird in voller Höhe gezahlt - und dieser Betrag wird auf die Elterngeldansprüche für die jüngeren Mehrlingskinder angerechnet. Vom Elterngeld für ein jüngeres Mehrlingskind bleibt aber immer ein Betrag von der Anrechnung frei: Bei Zwillingen bleiben zweimal 300 Euro, bei Drillingen dreimal 300 Euro, bei Vierlingen viermal 300 Euro und so weiter anrechnungsfrei. (In "Beispiel 1" bei den weiterführenden Informationen ist dieser Punkt erläutert.) Nutzt ein Elternteil das Elterngeld im Monat nur für eines der Kinder, erhält er für dieses Kind in voller Höhe den einkommensabhängigen Elternbetrag plus die Mehrlingszuschläge von je 300 Euro für die weiteren Kinder. Für das andere Kind beziehungsweise die anderen Kinder kann in dem Monat der andere Elternteil das Elterngeld parallel erhalten.
Und geld bekommst du sowie pro kind einzeln.
mich hatte man damals nicht aufgeklärt, also ging ich zwei jahre in elternzeit und bekam für zwei kinder geld (damals je 300 euro) ich hätte aber auch 5 jahre zu hause bleiben können erst 2 jahre für kind 1, dann zwei jahre für kind 2 und dann nochmal 1 jahr für kind 1 dranhängen, wo allerdings das dritte jahr für kind 2 geblieben wäre - keine ahnung. bezahlt worden, wäre dann auch nur für ein kind. und ich bin mir fast sicher, dass es auch heute so gemacht wird. wieso sollte es unfair sein? eine familie die zwei kinder kurz nacheinander bekommt, kann doch auch für beide kinder zu hause bleiben. http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93522.html
Ich kenne die Zwillingsregelung nicht, aber warum sollte sich die Zeit verlängern?
Und warum doppelt Geld? Das Elterngeld wird doch vom Lohn berechnet. Du wirst ja auch für deine Arbeit bezahlt und nicht für die Anzahl der Kinder.
Warum doppelt Geld? Weil du auch doppelt so viele Kinder hast? Ich fände es äußerst ungerecht wenn Zwillingseltern das nicht bekommen würden. Wenn ein Paar zwei Kinder möchte.Familie 1 bekommt 1Kind und zwei Jahre später das zweite. Die Familie bekommt zwei mal Geld und zwei mal Elternzeit die genommen werden kann. Familie2 plant auch zwei Kinder und bekommt diese in einem Rutsch als Zwillinge. Aus welchem Grund steht dieser Familie weniger Geld zu? Ich finde es sollte pro Kind Elterngeld gezahlt werden und Elternzeit genommen werden können! Egal ob die Kinder einzeln oder als Zwillinge geboren werden!
Nein, die Zeit kann nicht verlängert werden. Allerdings bekommst Du 300 Euro mehr Elterngeld bei Zwillingen, bei Drillingen 600 Euro. Der Höchsbetrag von 1.800 Euro kann also auf 2.100 Euro bzw. 2.400 Euro angehoben werden. Dass man mehr Geld bekommt, finde ich schon fair. Dass die Zeit nicht verlängert wird finde ich ok.
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