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Elterngeldfrage

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Elterngeldfrage

Quasselstribbe

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Mein Mann möchte dieses Mal auch Elternzeit nehmen und somit auch 2 Monate Elterngeld beantragen! Kann ich für die ersten 12 Monate normal EG beantragen und er trotzdem den 4. und 10. Lebensmonat, oder muss ich in den beiden Monaten aussetzen und stattdessen den 13. und 14. dazunehmen? Ich kapier die Anlage nicht so ganz, sorry ...


Lewanna

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Ihr könnt beide parallel Elterngeld bekommen. Also kann dein Mann Monat 4 und 10 nehmen. LG


Quasselstribbe

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o.T.


Hanna140616

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Mein Mann macht auch gerade mit mir zusammen Elternzeit :) nur bei den beantragen daran denken das es nur vom monatstag der Geburt an geht....Hanna is am 14.6. Geboren u mein Hase macht vom 14.1. Bis 14.3. Mit mir Elternzeit. ....Mann kann es auch anders machen aber da bekommt ma nicht so viel Geld


Hanna140616

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Mein Mann macht auch gerade mit mir zusammen Elternzeit :) nur bei den beantragen daran denken das es nur vom monatstag der Geburt an geht....Hanna is am 14.6. Geboren u mein Hase macht vom 14.1. Bis 14.3. Mit mir Elternzeit. ....Mann kann es auch anders machen aber da bekommt ma nicht so viel Geld


Hanna140616

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Mein Mann macht auch gerade mit mir zusammen Elternzeit :) nur bei den beantragen daran denken das es nur vom monatstag der Geburt an geht....Hanna is am 14.6. Geboren u mein Hase macht vom 14.1. Bis 14.3. Mit mir Elternzeit. ....Mann kann es auch anders machen aber da bekommt ma nicht so viel Geld


Hanna140616

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Mein Mann macht auch gerade mit mir zusammen Elternzeit :) nur bei den beantragen daran denken das es nur vom monatstag der Geburt an geht....Hanna is am 14.6. Geboren u mein Hase macht vom 14.1. Bis 14.3. Mit mir Elternzeit. ....Mann kann es auch anders machen aber da bekommt ma nicht so viel Geld


Hanna140616

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Mein Mann macht auch gerade mit mir zusammen Elternzeit :) nur bei den beantragen daran denken das es nur vom monatstag der Geburt an geht....Hanna is am 14.6. Geboren u mein Hase macht vom 14.1. Bis 14.3. Mit mir Elternzeit. ....Mann kann es auch anders machen aber da bekommt ma nicht so viel Geld


Hanna140616

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Sorry i net hängt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Quasselstribbe

Ihr könnt beide zur selben Zeit nehmen. Ihr verkürzt damit aber den Zeitraum nach dem 1. Geburtstag. Da gibt es dann kein Elterngeld mehr im 13. und 14. Monat. Mal ein Bsp: Kind geboren 1.1.17 Mutterschutz bis 28.2.17 (zählt schon als 2 Monate Elternzeit) Vater nimmt Elternzeit 1.3.17-31.3.17 und 1.10.17-31.10.17 (2 Monate Elternzeit) bleiben noch 10 Monate Elternzeit übrig, in denen es Elterngeld gibt. Also vom 1.3.17 bis 31.12.17. Deswegen gehen die meisten Eltern, die die 14 Monate Elterngeld beziehen, am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten. Es sei denn sie haben das Elterngeld auf 28 Monate verteilt. Dann gibt es monatlich aber nir die Hälfte. Oder aber man nimmt die vollen 14 Monate Elterngeld und danach unbezahlt. Elternzeit kann man ja bis zu 3 Jahren nehmen.