JulaHH
Hallo zusammen, nachdem wir nach fast 10 Wochen (!!!) endlich die Geburtsurkunde für unsere Tochter erhalten haben, gehen mein Mann und ich gerade noch mal den Elterngeldantrag durch. Dahingehend stellen sich uns doch noch 2 kleine Fragen... Mein Mann möchte erst später Elterngeld beantragen und in dem Antrag steht dann: "Ab hier müssen die Fragen an den anderen Elternteil nur beantwortet werden, wenn Sie oben "für beide Elternteile" gewählt haben. Der andere "Elternteil muss den Antrag jedoch unterschreiben, siehe Abschnitt 16 E: Unterschriften" Zu den Fragen: Gilt das dann tatsächlich für alle weiteren Abschnitte, auch für die, bei dem die Einkommensarten, das Einkommen etc. festgestellt werden? Wir hatten jetzt nämlich alles freigelassen und lediglich angeklickt, dass wir unter 300.000 verdienen UND haben schon eingetragen, dass er Monat 11 und 12 Elterngeld beantragen möchte (oder müssen wir das dann auch noch freilassen, da er ja erst später seinen Antrag stellt?) Ich hoffe ihr könnt meine Fragen nachvollziehen und ich habe euch jetzt nicht zu sehr verwirrt ;) Beste Grüße
Ihr müsst alles ausfüllen und unterschreiben
Hallo :) wir haben den Antrag für basisterngeld beide trotzdem komplett ausgefüllt. Erst später wurde ein Partnerschaftsantrag für die elternzeit meines Freundes beantragt. Davor haben wir noch nichts eingetragen. Allerdings haben wir es damals noch nicht fix gewusst :)
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