Meliya
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Ich bin gerade in Elternzeit und bekomme monatlich 65% meines Lohnes. Soweit ich weiß, bekommen Mütter, die nicht berufstätig sind/waren einen Mindestbetrag von 300€ monatlich (Basis Elterngeld). So, heute hat meinem Mann ein Kollege auf der Arbeit wohl erzählt, dass die Frau eines Kollegen von ihm, einmal die 65-68% ihres Lohnes ausgezahlt bekommt, und zusätzlich noch den Mindestbetrag. Kann sowas überhaupt sein? Er hätte wohl gesagt, man müsse sich richtig durchsetzen sonst würde man einem einreden wollen, dass es sowas nicht gibt und ja jede Mutter Recht auf den Mindestbetrag hätte, egal ob berufstätig oder nicht. Kennt sich jemand damit aus und kann berichten?
Der Kollege erzählt Quatsch. Nein, man bekommt entweder das eine oder das andere.
Das glaube ich auch, wollte hier dennoch mal nachfragen. Vielen Dank!
300 ist das Minimum, was auch Hausfrauen,…. Bekommen. Wenn man gearbeitet hat, erhöht sich der Betrag. Aber es sind nicht 2 verschiedene Töpfe, aus denen das Geld fließt. Man bekommt Minimum 300, Maximum 1800€.
Danke!
Klar kann das sein, wenn die Frau zwillinge hat ansonsten nein
Vielen Dank :)
Eine staatliche Leistung, die für alle Eltern gleichermaßen gedacht ist, soll man laut ihm also nur ausschöpfen können, wenn man sich „richtig durchsetzt“? Und wer will einem einreden, dass es was nicht gibt? Klingt nach Verschwörungstheorie und wenig Ahnung.
Ich habe mich auch schon gewundert
Vielleicht war es ein Aprilscherz ;)
Die 300€ sind vielleicht das, was du zusätzlich (zumindest in Bayern) ab dem 1. Lebensjahr des Kindes bekommst. Weiß jetzt grad nicht den Fachbegriff. Elterngeld bekommst du auf jeden Fall nicht doppelt, wäre ja Quatsch
Nennt sich Bayerisches Familiengeld ;) Sind aber "nur" 250€.
Stimmt. Bei mir sind’s aber 300€ weil drittes Kind
Kann es vielleicht sein, dass die Kollegin während ihrer Elternzeit Teilzeit arbeiten geht und mit dem Gehalt über dem Bemessungsrahmen des Elterngeld liegt? Dann bekommt sie nämlich den Lohn vom AG und den Mindestbetrag des Elterngelds vom Staat. Beides vom Staat funktioniert nicht.
wenn das ältere Geschwisterkind unter 3 ist bekommt man 300€ Geschwisterbonus. Vielleicht haben sies verwechselt...
Ich weiß nicht wo du lebst, aber es gibt maximal 10%, min. Aber 75 Euro Geschwisterbonus und keine 300 Euro.