Elternforum Rund ums Baby

Elterngeld zweites Kind

Elterngeld zweites Kind

Präriemaus

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Hallo, ich bin zum zweiten mal schwanger und plane gerade die Elternzeit. - Kind 1: 08/2020 , 2 Jahre Elternzeit beantragt, auf 3 Jahre bereits verlängert - Kind 2: ET 07/22 Die EZ Kind 1 beende ich zum Mutterschutz. 1. Nehme ich nach der Geburt EZ (3 Jahre) für Kind 2 und im Anschluss die restliche von Kind 1? 2. Ein drittes Kind ist geplant. Vermutlich könnte es auch innerhalb der nächsten EZ kommen. Sprich da hätte ich dann Reste von Kind 1 UND Kind 2. Macht es dann Sinn, die ganzen Reste nach allen drei Elternzeiten in der Reihenfolge Kind 1, 2 und 3 nachzuholen? 3. Zählt bei Kind 1 die Verlängerung von 2 auf 3 Jahre schon als "Zwei Abschnitte", oder ist es nur ein Abschnitt, da sie am Stück genommen wird (bzw genommen hätte werden sollen)? Vielen Dank schon mal! :-)


Felica

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Antwort auf Beitrag von Präriemaus

EZ zum neuen Mutterschutz beenden, dann 2 Jahre EZ für Kind 2, danach Rest von Kind1. Vorallen in Hinblick auf Planung von Kindern. Sollte es damit klappen, könntest du den Rest von Kind 2 dann am die 2 Jahre von Kind 2 dran hängen. Dabachvdann Rest von Kind 3. Sonst ist die Gefahr groß das die restliche EZ von Kind1 verfällt. Sofern du in der EZ nicht gearbeitet hast, wird das EG nur mindestsatz werden, wenn nur Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Da du verlängert hast, gilt das wie ein Abschnitt bisher.


Alice_15

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Antwort auf Beitrag von Felica

Das ist so nicht korrekt. Ich wurde in der Elternzeit schwanger, beendete diese, hatte Mutterschutz und bekam dann mein Elterngeld für Kind 2. In diesem wurden mir 4 Monate aus meiner Vollzeittätigkeir vor Kind 1 angerechnet, weshalb mein Elterngeld für Kind 2 NICHT der Mindestsatz war. Meine Kinder sind 22 Monate auseinander.


Präriemaus

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Antwort auf Beitrag von Felica

Stimmt, das ist auch eine Möglichkeit! Vielen Dank schon mal! Nur könnte (klar, bisher nur ein Plan, aber eben möglich) das dritte Kind auch schon vor Ablauf der zweijährigen EZ von Kind 2 kommen. Dann könnte ich aber immer noch entweder mit Rest von Kind 1 starten (oder nicht, da es keine zwei Jahre mehr sind und ich mich aber mind. 2 Jahre festlegen will?). Oder es nach zwei Jahren EZ Kind 3 dran hängen, da in diesem Fall Kind 1 erst ca 6 Jahre alt ist (ui, aber doch eine knappe Nummer!). Schwierig.... Luxusproblem Ja, EG bekomme ich inkl. Geschwisterbonus noch ca. die Hälfte vom jetzigen. Beim dritten Kind wird es dann wohl auf Mindestsatz hinauslaufen, aber das ist so okay und eingeplant.