Elternforum Rund ums Baby

Elterngeld für 2. Kind

Elterngeld für 2. Kind

Schoni

Beitrag melden

Hallo ihr Lieben;) Vll kennt sich jemand besser damit aus und kann es verständlicher erklären als ich. Meine Frage bzw Lage: Mein Sohn wurde im September 21 geboren nun überlegen wir wann ich wieder schwanger sein müsste um das gleiche Elterngeld zu bekommen. Habe so viel gelesen das ich schon ganz verwirrt bin die einen sagen es reicht vor dem 1. Geburtstag des 1. Kindes schwanger zu sein andere wiederum was ganz anderes.Habe 2 Jahre Elternzeit beantragt lasse mir das Elterngeld aber auf 1 Jahr auszahlen. Wäre dankbar für eine verständliche Antwort


Aixoni

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Schoni

Da bin ich unbeabsichtigt Expertin Es können bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden, dh du musst zum einen 2 Monate in EG Plus umwandeln und zum anderen nach spätestens 14 Monaten in den Mutterschutz gehen. Ich bin nach ziemlich gebau 7 Monaten wieder schwanger geworden und das passte perfekt. Ich bekomme jetzt sogar etwas mehr EG wegen der 10% Zuschlag bei 2 Kindern unter 3 Jahren


Schoni

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Aixoni

Okay danke;) Aber warum in seh plus umwandeln? Bei mir wäre es so sobald ich wieder schwanger bin gehe ich automatisch in das Beschäftigungsverbot


Aixoni

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Schoni

Mit dem Beschäftigungsverbot kenne ich mich nicht gut aus, aber ist das nicht daran gebunden, dass du normal wieder arbeiten würdest? Meines Wissens nach musst du dafür also deine EZ vorzeitig beenden (womit dein AG einverstanden sein müsste) und einen Betreuungsplatz für dein erstes Kind nachweisen, da du sonst ja nicht arbeiten könntest. Wenn eins von beidem nicht gegeben ist, müsstest du eben auf die 14 Monate Elterngeld kommen, die man ausklammern kann, oder musst bereits nach 12 Monaten in den Mutterschutz gehen.


Cuci

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Schoni

Du hast 2 Jahre Elternzeit beantragt. Die Elternzeit zu beenden mit dem Hintergrund dann ins Beschäftigungsverbot zu gehen, geht nicht bzw. ist formal Sozialbetrug. Du müsstest für das Beschäftigungsverbot also wieder gearbeitet haben, wenn du wieder schwanger wirst.


mellomania

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cuci

nicht unbedingt. ein bv greift erst, wenn man arbeiten kann. wenn sie also eine betreuung hätte und teilzeit in elternzeit arbeiten würde nach dem einen jahr. wnen sie aber zwei jahre reine elternzeit gemeldet hat gibts natürlich kein bv da sie gar nicht arbeitet.eine elternzeit beenden um wissentlich in ein bv zu gehen geht nicht, das ist richtig.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Schoni

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. SIe sollten also den Antrag auf die Auszahlung von 14 Mo. ändern lassen (wenn es jetzt nur Basis ist). Dann sind es 14 Monate Eg + 6 Wochen Mutterschutz, also rund 16 Mo., die das 2. KInd auf die Welt kommen muss, damit keine Ausfälle sind. Liebe Grüße, von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.01.2022 Hat sogar die Rechtsanwältin geantwortet. Die lfd Elternzeit zu beenden um in ein BV zu gehen, ist nicht erlaubt. Nur wer arbeitet kann ein BV erhalten.


Schoni

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wie ist das aber wenn ich ja nur 10 Monate seh bekomm da mein Partner die anderen zwei in Anspruchgenommen hat? Und sollte ich im 1. Jahr schwanger werden DÜRFTE ich gar nicht arbeiten da im KH Bescftigungsverbot besteht. Mit freundlichen grüssen


misses-cat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Schoni

Ih Habt 14 Monate, zwei davon kann dein Partner nehmen oder sie verfallen, zwei werden mit dem Mutterschutz verrechnet manchmal auch drei den rest könnt ihr verteilen unter euch wie ihr wollt. Wenn du zwei Jahre elternzeit angemeldet hast kannst du die elternzeit nicht unterbrechen um ins bv zu gehen das wäre Sozialbereich. Was geht ist wenn du im zweiten Jahr in elternzeit arbeitest zb 30 Stunden für diese Stunden ein neues bv zu bekommen aber nicht für deine vollzeitstelle, du beendet dann die Elternzeit zum neuen Mutterschutz und bekommst den Mutterschutzlohn in Höhe deines vollzeitvertrags! Ausgeklammert werden bei Basis 12 Monate und bei plus 14 Monate, jeder Monat danach bis zum neuen Mutterschutz geht mit 0 Euro i die neue Berechnung Noch Fragen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Schoni

Ihr habt 14 Monate Basis Elterngeld, das könnt ihr aufteilen in 12+2 oder 8+4 z.b. Und nochmal arbeitest du ab 13. Lebensmonat nicht, kannst du nicht hingehen zum AG und in ein BV gehen. Welcher AG zahlt Lohn den er nicht bräuchte. Außerdem muss dein Kind vollzeit betreut werden aber nicht durch dich!!! Mit Elterngeld auf 14 Monate splitten ist, was anderes gemeint. Für das Elterngeld sind ja wieder die 12 Monate vor Geburt relevant. Monate mit Elterngeld (bis 14. Lebensmonat) und Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du ausklammern lassen. Die zählen nicht und werden durch frühere Löhne ersetzt. Ab 15. Lebensmonat zählt der Monat mit 0€ wenn man nicht arbeitet oder halt der Lohn aus Teilzeit in Elternzeit.