Mitglied inaktiv
Hallo vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Mein erstes Kind wird im Juni ein Jahr alt und ich würde gerne ab dem 1 Januar 2018 wieder auf die Arbeit gehen. Mein Mann und ich möchten auf jeden Fall noch ein zweites Kind und der Altersunterschied sollte auch nicht so riesig sein. Wie sieht das nun mit dem Elterngeld aus beim Zweiten. Ich hab das so verstanden dass wenn wir im April 2018 versuchen schwanger zu werden sollte ich dann auch das volle Elterngeld erhalten?? Oder versteh ich das falsch? Ich freue mich über viele Antworten!
nah ja viele Antworten nutzen dir nichts, es gibt nur EINE RICHTIGE!! http://www.rund-ums-baby.de/recht/2-Kind-innerhalb-von-24-Monaten_110053.htm
Wirklich präzise ist die Antwort nun leider wirklich nicht. Schließlich geht die Fragestellerin ab Jan. 18 wieder arbeiten und möchte ab April 18 schwanger werden. Liebe Fragestellerin. Du brauchst um "volles EG" zu erhalten, wieder 12 Monate Einkommen. Findet am 1 April Dein Eisprung statt und es kommt zur Befruchtung wird es evtl. ein Christkind *smile* Der Mutterschutz würde dann im November beginnen. Der letzte Monate mit vollem Einkommen wäre dann Oktober. Von Januar bis Oktober sind es keine 12 Monate Einkommen. Zur Berechnung würde 10 x Einkommen und 2 x 0,00€ herangezogen. Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Es zählt aber das Einkommen bis zur Geburt des Kindes, nicht bis zum Mutterschutz. Auch diese zeit wird mit einberechnet. Mein Kind wurde im August 16 geboren und einreichen musste ich Juli 15 bis Juli 16. Wann der Mutterschutz beginnt ist völlig egal. Man muss lediglich die letzten 12 Monate vor Geburtsmonat des Kindes einreichen.
Mhhh Nenilein. Da bin ich ja gespannt was der Rest so sagt... Und ob meine Kollegen in der Elterngeldstellw da täglich Fehler in der Bearbeitung machen. Meiner Meinung nach zählt das Geld aus dem Mutterschutz nicht. Ich selbst habe Entgeltabrechnungen bis Juni 16 abgegeben. Man kann auf die Ausklammerung verzichten, wenn es sich ansonsten nachteilig auswirken kann. https://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html Wie gesagt, bin gespannt.
Warum ich so denke... Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und kein Einkommen. Wird ja auch nicht versteuert. Und für die Berechnung des Elterngeldes zählt das versteuerte Einkommen.
In dem Beispiel in deinem link wurde das Kind März 14 geboren und man sollte März 13 bis einschl. Februar 14 einreichen. Also wird einschließlich den Monat vor dem Geburtmonat eingereicht. Nicht vor Mutterschutz. Und so war es bei mir auch.
https://www.elterngeld.net/mutterschaftsgeld.html In dem den Link ging es doch um die Ausklammerungstatbestände... (Ich schau nochmal - aber bitte siehe Bild oder Link)

Ja, man darf als Frau ja auch im Mutterschutz vor Geburt freiwillig arbeiten und somit kann man tatsächlich richtiges Einkommen erzielen. Wenn Du weiter unten liest, stehen da die Verschiebungs- und Ausklammerungstatbestände
Das wundert mich wirklich. Denn ich bin im medizinischen und pflegerischen Bereich tätig und habe von April an (also auch im Mutterschutz) nicht mehr gearbeitet.
Hab aber ganz sicher Juli bis Juli einreichen müssen.
Das weiß ich, weil der Antrag für mich total kompiziert war und ich lange damit gekämpft habe
Und ich hab ab September 15 ein höheres gehalt bekommen, sprich mit Juli 16 einen Monat mehr mit höherem Gehalt einreichen können. Das hat mich damals noch richtig gefreut.
Naja egal. Ich hoffe jedenfalls für de TE, dass 12 Monate zusammenkommen, egal welche es schlussendlich sein müssen :)
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