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einmalige honorartätigkeit - wie sieht das mit sozialversicherung aus? (und arge

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einmalige honorartätigkeit - wie sieht das mit sozialversicherung aus? (und arge

mama.frosch

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ich hab demnächst ein angebot für eine einmalige honorartätigkeit, honorar insgesamt wird irgendwas zwischen 120 und 200 euro sein. dass das der arge zu melden ist ist klar - aber wie ist das, wenn man gelegentlich geringfügig auf honorarbasis tätig ist, muss man sich dann irgendwie selbst oder anders versichern? zählt sowas schon als "freiberuflich"? oder macht man einfach den einmaligen, geringfügigen honorarvertrag und gut ists? sag schonmal danke, der herd ruft ;-)


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Ich melde das lediglich beim Lohnsteuerjahresausgleich. Ansonsten weder der Arge - Warum sollte ich? Noch einer Versicherung - mache das aber auch zuhause


taram

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

wenn man staatliche leistungen erhält, muss man es angeben


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von taram

Ja, das sehe ich ein - ist auch richtig so. Entnahm diese Leistung dem AP aber nicht.