Mirze
Hallo. Ich bin ab Montag im Mutterschutz. Nun habe ich heute per Post eine Einladung vom Arbeitsamt bekommen für irgendeine Gruppeninformationsveranstaltung über Gesetzesänderungen. Dauer 30 bis 45 Minuten. Bin ich im Mutterschutz dazu verpflichtet an solch einer Veranstaltung teilzunehmen? LG Mirze
Nein, verpflichtet bist du nicht. Du kannst aber...
Nein, aber vielleicht ist es ja interessant? Du musst dabei ja nichts hochheben etc.
Wenn dich die neuen Regelungen nicht interessieren und du keine 45 min sitzen kannst sag ab. Ich denke das sollte machbar sein.
Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung angeheftet ist kannst du das Schreibe unter Ablage M ablegen.
Ohne Rechtsbehelfsbelehrung musst du übrigens nichtmal absagen. Die Teilnahme ist dann freiwillig (wissen genug nicht, deshalb werden sich da genug für finden).
Bekommst du noch Leistungen von der Agentur? Lg
Mein Gedanke
>>Bekommst du noch Leistungen von der Agentur?< <
Steht nicht zur Debatte.
>> von Mutti69
am 13.01.17, 15:26 Uhr
Spezialisten unter sich?!< <
Leistungsempfänger haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
Bist du verbeamtet?
Wenn nicht trennen dich, falls du mal iwann die Kündigung bekommst und nicht im Anschluss was findest, ganze 6 bis 12 Monate vom ALG 2.
Warum?! Wenn Sie keine Leistungen mehr bekommt (sondern Mutterschaftsgeld von der KK) ist doch egal, selbst mit Rechtsbehelfsbelehrung kann ja nix passieren...So meinte ich das
Die KK bezahlt aber keinen Mietanteil, falls sie H4 bekommt. Wenn sie keinen Cent vom JC bekäme dann würde sie auch keine Post von da bekommen.
Sie hat aber Arbeitsamt geschrieben also dachte ich sie meint die Agentur für Arbeit (ehem.Arbeitsamt)
Fall mir nicht in den Rücken, sonst gibt es keine Haarverdichtungstipps mehr
noch hab ich keine Matte auf dem Kopp
Im Grunde egal. Geht nicht wegen Kind und will nicht wegen Bauch... und wenn sie keine Gelder bekommt kann sie nicht sanktioniert werden.
Ein paar mehr Infos wären nett aber ein "nein" war deutlich zu lesen.
Es geht um die Agentur für Arbeit. Nicht um das JOBCENTER
Hm,sollte dich ja eigentlich schon interessieren wenn du Leistungen beziehst oder? Verstehe ich nicht. Und dann im Nachhinnein heißt es dann,"wusste ich nicht,hat mir keiner erzählt usw". Ich weiß nicht ob du verpflichtet bist aber letztendlich bekommst du ja anscheinend monatliche Leistungen,kann man sich dann nicht mal Infos anhören?
Wie gesagt ab Montag bin ich ich in Mutterschutz, heute kam der Brief. Gestern habe ich die Bescheinigung über den Mutterschutz erst vom FA bekommen und gleich verschickt. Hat sich alles überschnitten.
Ja aber dennoch hat du ja noch 5 Wochen bis ET und bist ja nicht bettlägerig oder? Also kannst du den Termin ja problemlos wahrnehmen
Ich bin sogar im Mutterschutz noch geritten
Auf nem Pferd :-)
Wenn es dir unnütz vorkommt,rufe beim Arbeitsamt an und frage nach. ...
Und ich hatte vor Beginn des Mutterschutzes schon entbunden... Im Bereich des Mutterschutzes würde ich das immer von meine persönliche Verfassung abhängig machen, das heißt, wenn es geht, würde ich diese Termine wahrnehmen, wenn es nicht geht, dann halt nicht. Info an die Sachbearbeiterin, das der Mutterschutz schon begonnen hat und Du noch nicht genau sagen kannst, ob es geht oder ob es nicht geht.
Ich denke die AP will eben einfach nicht
So wird es sein.
Da Mutterschutz vor der Geburt FREIWILLIG ist und eine Schwangerschaft in der regel nichts ist wo man schwerkrank ist würde ICH zu dem Termin hingehen. Ich bin aber auch jemand der (fast) alles tun würde um schnellstmöglich einen Job zu finden, sprich spätestens nach dem EG hätte ich was. Und sei es nur Regale einräumen im Supermarkt. ich würde davon ausgehen das es da irgendwas wissenswertes gibt was mir dabei hilft. Davon ab, es wird sicherlich wo in den Unterlagen vermerkt das man dich eingeladen hat. Eine Frau wo ich als Berater dann später feststellen würde das die nicht mal im entferntesten was dagegen unternimmt schnellstmöglich aus dem ALG1-Bezug rauszukommen bzw wo nach dem EG nichts in Richtung Arbeit unternommen wurde, würde ich danach richtig beschäftigen. Und sei es nur das ich sie gleich nachdem der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erreicht ist in eine Maßnahme stecke oder sie eben die Bewerbungen entsprechend nachweisen lassen würde. Und das nicht aus Bösartigkeit oder sonstwas was man mir sicherlich gleich unterstellt sondern damit es erst gar nicht zum Hartz4-Fall kommt. je länger Frau da nämlich raus ist aus der Arbeit, desto größer die Gefahr. Zumal nicht selten dann ja noch weitere Kinder geplant sind und Frau sonst recht schnell auf "Minijob-Schiene" ist. Und das ist oft der perfekte Start für spätere Altersarmut.
Freiwillig bedeutet hier aber nur freiwillig aus Sicht der Schwangeren, nicht aus AG- bzw Agentursicht.
Ich koennte auch ganz viel....wuerde es aber auch nicht einsehen woechentlich zu springen, weil das sinnlos und willkuerlich waere. Ueberspitzt gesagt MG hat den wichtigen punkt in der einladung genannt Sollte sie dennoch fahren mit sanktionsandrohung: fahrtkostenantrag gegen empfangsbestaetigung abgeben..formloser zweizeiler
Weiteres Problem ist, dass die Veranstaltung um 8.15 Uhr anfängt und ich derzeit auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin. Ich bin ca. 45 Minuten pro Fahrt unterwegs. Und meinen Sohn kann ich erst um 8 in die Kita bringen.
Dann hat das doch mit dem Mutterschutz nichts zu tun. Du kannst entweder mit Kind hin oder nicht. Dann sage ab.
Dann rufe da an und erkläre deine Situation.
na, das Problem hättest du ohne Bauch aber auch.
Erstmal müssen, bei dem Wetter, auch Öffis fahren. Anrufen und erklären schadet nichts ;-)
Dann sei auch ehrlich und sag, Du bist gar nicht arbeitsfähig und suchend. Den genau das sagst Du mit dieser "Ausrede". Wenn jetzt nicht der Mutterschutz wäre müsste auch ein Lösung her. Was hättest du denn dann gemacht? Und 8.15 ist eben eine zumutbare Uhrzeit für jemanden der wirklich eine Arbeit sucht.
Sollte mit einer sanktion in der einladung gedroht werden Es gibt sachbearbeiter, die nach telefonaten zufaellig an demenz leiden
Z.b. waere auch vollzeit zumutbar Hat man aber nur ne halbtagsbetreuung ist das nicht zumutbar Wie alt ist das andere kind?
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