Mitglied inaktiv
ich kopiere den text meienr freundin an mich einfach hier rein :-D Und zwar geht es um die Anträge die gestellt werden müssen. Soweit ich weiß sind es die für: Mehrbedarf, Umstandsmode, Babyausstattung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld Hierzu meine Fragen: Gibt es sonst noch was, was ich beantragen kann? Wo beantrage ich diese Dinge? Mit was fang ich wann an? Außerdem geht es um die 3-Raum-Wohnung, in die mein mann, Baby + ich ziehen möchten. Unsere Situation sieht zur Zeit so aus, das mein mann eine 1-Raum-Wohnun besitzt, ich noch bei meinen Eltern gemeldet bin. Für ein Baby wäre der Wohnraum beiderseits zu klein. Klappt das dann alles so einfach mit dem Ausziehen, oder wie ist das, was kommt da noch auf uns zu ? ich gehe zur zeit noch arbeiten und mein mann nicht. Ich hoffe ihr könnt mir evetuell ein wenig weiterhelfen. Ich danke im voraus.
Und warum soll sie nicht umziehen können?
Wenn Alg1 oder 2 bezogen wird: Ab zur Caritas die machen das mit den Anträgen fürs Amt, wissen genau was sie beantragen kann und zahlen selbst auch noch etwas jenachdem wieviel sie von der Arge bekommt. Antrag gestellt werden sollte so früh wie möglich da der Mehrbedacht glaube ab 14ssw gilt?! Wegen dem Umzug muss sie mit der Arge sprechen, sie darf nur eine Wohnung beziehen die ihr "zusteht" also eine bestimmte größe und zu einem bestimmten Preis und wenn sie eine hat muss sie diese erstmal von der Arge "absegnen" lassen. Ob es da noch was für den Umzug renovierung dazu gibt weiß ich nicht, kann sie aber ja dort erfragen. Ps. Kaution wird soweit ich weiß vom Wohnungsamt getragen
Mehrbedarf = bekommt deine Freundin, wenn sie ALG II Leistungen bezieht (du schreibst sie geht arbeiten) Umstandsmode, Babyausstattung = könnte sie bei der Caritas oder Pro Familia beantragen (ich glaube bis spätestens zur 25 SSW. , einfach mal erkundigen) Mutterschaftsgeld= erkundigen bei der Krankenkasse Kindergeld, Elterngeld = beides ist NACH der Geburt des Kindes zu beantragen und zwar unter Vorlage der Geburtsurkunde Ausziehen kann deine Freundin doch wann sie möchte, da verstehe ich die Fragestellung nicht!