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Einbezug von Mutterschutzmonaten bei der Berech. von Elterngeld

Einbezug von Mutterschutzmonaten bei der Berech. von Elterngeld

E.Lange

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Hallo zusammen! Folgender Sachverhalt: Wir erwarten die Geburt unserer Tochter Anfang Mai (d.h. Bezug des Elterngeldes ab 2022-05) Meine Frau geht Ende März in Mutterschutz. Nun haben wir mit den Steuerklassen geschickt jongliert, sodass meine Frau (durch die Steuerklasse 3) mehr Elterngeld erhält. Damit ich auch noch ein wenig mehr bekomme, haben wir nun beim Finanzamt den Wechsel für März beantragt. Wir waren davon ausgegangen, dass die Monate 2021-03 bis 2022-02 für die Berechnung des Elterngeldes meiner Frau herangezogen werden. Jetzt teilt mir die hiesige Elterngeldstelle mit, dass der März 2022 aber doch noch berücksichtigt werden soll. Dies hat den Grund, dass meine Frau im März vorauss. ein höheres Steuerbrutto haben wird als im März vergangenen Jahres. Es ist nicht viel, aber wir haben gerechnet und es wird wohl wirklich so aussehen. Ihr versteht, dass das natürlich eher unschön ist, weil ihr Elternanspruch damit (ein bisschen) sinkt, aber sie ja viel länger Elterngeld erhalten wird. Daher kommt da schon auf 12 Monate n bisschen was zusammen. Nun meine Frage: Stimmt die Aussage der Elterngeldstelle, dass auch der erste Monat im Mutterschutz bei einem höheren Bruttoeinkommen hinzugezogen werden darf? Freue mich über einen Hinweis oder eine Klarstellung eurerseits.

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Trini

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Antwort auf Beitrag von E.Lange

Ohne den Steuerklassenwechsel wäre es ja zu euren Vorteil. Mutterschutz zählt aber auch wie gearbeitet. Insofern würdet ihr durch Steuerklasse 5 im Mutterschutz auch einen deutlichen Verlust haben (ist uns 1997 passiert). Trini


E.Lange

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Antwort auf Beitrag von Trini

Sorry, Trini, aber das stimmt so nicht ganz: "Um das Elterngeld berechnen zu können, nimmt die Elterngeldstelle das Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes als Grundlage." Quelle: https://www.elterngeld.de/elterngeldrechner/#Was_genau_zaehlt_zum_Einkommen


Trini

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Antwort auf Beitrag von E.Lange

"Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt" Dann kommen sie euch doch entgegen, wenn da noch ein Monat mit MEHR Brutto dabei ist. Und, die Steuerklasse ist dann auch irrelevant? Trini PS: Zu meiner Zeit gab es noch 600 DM für ein halbes Jahr.


E.Lange

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Antwort auf Beitrag von Trini

Nicht ganz. Es wird das Bruttoeinkommen herangezogen. Aber die Berechnung des Elterngeldes basiert auf dem durchschnittlichen Nettoeinkommen. Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-wird-das-elterngeld-netto-berechnet--124606 Und wenn man die Steuerklassen gewechselt hat sieht es halt manchmal nicht so nice aus. Dann sind 3050 EUR in Steuerklasse 5 nämlich 1.650 EUR netto während 3000 EUR mit Steuerklasse 3 2.250 EUR netto sind.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von E.Lange

Ja. Stimmt. Deine Frau kann aber, sofern sie dann arbeitet, auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten und den kompletten März über arbeiten gehen. Dann würde er nicht ausgeklammert werden.