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ebay Problem

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ebay Problem

Tweety2014

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Ich habe bei ebay eine Puppe eingestellt diese wurde ersteigert sortiere im moment wieder einiges aus und die puppe war weg habe den Käufer angeschrieben und ihm gefragt ob ich ihm das geld zurück überweisen kann bis da alles ok. 2 std später ruft meine Freundin mich an die puppe ist bei ihr. so geld war auf dem konto puppe ist da habe sie heute nach 48 std ersteigert verschickt. jetzt will der Käufer aber das ich ihm das geld zurück überweise habe die puppe aber bereits verschickt. er hat wohl innerhalb von einem tag gleich eine andere ersteigert heisst wenn ich ihm das geld nicht zurück überweise will er 25€ für die neue. bin ich trotz allem noch im recht???


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

ich würde sgen nein, denn du hast ihm gesagt dass die puppe weg ist, du hättest ihm bescheid sagen müßen dass sie doch wieder da ist


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Hab ich ja aber der Käufer hat ja gleich nach 5 min ersteigern das geld angewiesen.


Jana287

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Das mach ich auch immer, ich ersteiger was und bezahle sofort. Dann warte ich nur noch auf mein Päckchen... So will es doch jeder Verkäufer gern haben, oder?


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

mache ich auch so, weil ich erwarte dass der der verkaut natürlich die ware auch hat... du hast ihm dann aber mittgeteilt dass die ware weg ist.. so hat er halt woanders die puppe ersteigert, er kann es sich wohl leisten auf deine rücküberweisung zu warten.. ich bin der meinung du mußt das geld zurücküberweisen


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von Jana287

Ja ist doch auch super. zumal er sie ja auch weiter verkaufen kann mit sicherheit für mehr als er sie ersteigert hat.


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Dann bin ich ja geld und puppe los.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

nein wieso? puppe soll er zurückschicken


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Du müsstest ihm den kompletten Kaufpreis überweisen PLUS Porto, damit er sie dir zurückschickt. Oder ihr einigt euch, z.B. auf die halbe Rückzahlung und er behält die Puppe. Klarer Fall von “Selber Schuld!“ Und ich kann eine gewisse Schadenfreude nicht leugnen


mf4

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Das ist doch toll und so zahle ich auch... dass du 5 min VOR Auktionsende nicht weiß, dass die Puppe weg ist aber es direkt danach bemerkst... kaufe ich dir nicht ab, wenn ich ehrlich bin. Überweise sein Geld zurück + noch einmal Port, dass er sie zurücksenden kann. Er hat seinen Teil erfüllt.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Er ist im Recht, zumindest nach MEINER Rechtsauffassung...aber die ist ja eine andere, als DEINE Rechtsauffassung!


Jana287

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Nee, natürlich nicht. Zumindest hättest Du nach dem Auffinden der Puppe mal vorsichtig fragen können. ob er sie noch will - bevor Du sie einfach verschickst. Der Käufer war schon sehr kulant finde ich, dass er die Rückabwicklung so einfach akzeptiert. Und jetzt schickst Du ihm ungefragt DOCH NOCH die Ware. Da wäre ich aber auch zickig.


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von Jana287

Es wurdr ja kein fall eröffnet nichts.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

braucht es doch auch nicht wenn beide einverstanden sind, und wer weiß vielleicht macht er es auch noch, ganz ehrlich ICH käme mir von dir etwas veräppelt vor.. erst nein und dann doch? na was denn nun?? würde ich dich fragen zumindest


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Wie gesagt ist ja auch alles verständlich. Aber ich habe den kauf ja nicht abgebrochen etc. heisst er kauft ware bezahlt und ich verschicke.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

nein eben nicht, du schriebst ihm ja ware nicht mehr vorhanden, worauf hätte er denn bitte warten sollen?


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Na, du bist lustig;-) Er hat doch deine Mail, da steht drin, du hast die Puppe nicht mehr! Wie anders soll man das interpretieren, als Geschäfts-Abbruch!? Die Mail leitet er an eBay weiter und die Sache ist für die sonnenklar!


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Moralisch gesehen ganz sicher nicht. Da müsstest du Porto zusätzlich überweisen, damit du die Puupoe wieder bekommst. Rechtlich gesehen bist du im Recht. Fernabsetzgesetz oder so ähnlich. Kannst Du eine Ware, die Du verkauft hast nicht liefern, bist du ersatzpflichtig. Besorgt sich der Käufer selbst Ersatz ist das nicht Dein Problem


Jana287

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Aber die waren sich doch über die Rückabwicklung einig! Da kann doch dann der VK nicht sagen, hab doch noch eins gefunden und schickt es einfach! Nee.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Jana287

Seh ich auch so! Das Geschäft kam nicht zustande, die VK hat mitgeteilt, sie kann nicht liefern und die Rücküberweisung war vereinbart. Für mich ist der Kauf damit quasi storniert. Wenn der Käufer sich dann selber die Ware wo anders beschafft, ist das mehr wie Rechtens!


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Jana287

Ich lese nur, dass sie ihn gefragt hat, nicht dass er zugestimmt hat, das Geld zurück zu nehmen. Wenn dem so ist, dann natürlich hat sie Pech.


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

War im hermes der fahrer war noch nicht da konnte sie zurück holen ubeweisedas ggeld zurück. Er droht mir aber mit einer schlechen bewertung.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Und das berechtigterweise.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Na ja- wenn du etwas anbietest, das du dann nicht lieferst, ist das schon ein bisschen doof. Erst ist die Puppe weg, dann plötzlich wieder da. Hört sich irgendwie komisch an. Grüße h


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Finde ich allerdings auch.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Ja die hast du aber auch verdient - du hält's den Vertrag ja nicht ein


Tweety2014

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Antwort auf diesen Beitrag

Ja ich weiß klingt alles verrückt ist aber so.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Sorry, wenn ich etwas verkaufe sorge ich dafür das die Ware vorhanden ist. So etwas ist oberpeinlich. Das darf nicht passieren.


Steffi20

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Antwort auf Beitrag von hormoni

jupp mit den schleich pferden


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Steffi20

Deswegen bekundete ich weiter oben auch meine Schadenfreude *grins*


Franke

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

ein Zwilling der Puppe, mit der der Jubilar vor Jahrzehnten gespielt hat. Du bietest darauf, 3, 2, 1 - meins. JAAA! Sofort Geld überweisen, damit bitte bitte bitte die Puppe kommt. Aber dann: April April, die Puppe ist weg. Du guckst weiter, ja gibt's das - Die Puppe ist nochmal drin. Selbstverständlich bietest Du darauf. 3, 2, 1, - meins. Alles wird gut! Bezahlen und Puppe kommt. Und dann kommt die erste Puppe an? Wie findest DU das denn?


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Du verschickst etwas nachdem Du mitgeteilt hast das die Ware nicht mehr vorhanden ist ?? Du bist echt süss....nee irgendwie dumm.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Jap, ich bin auch schadenfroh...


lenirettig

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

und er hat das akzeptiert (obwohl er nicht hätte müssen). Ihm die Ware trotzdem zu schicken könnte man als Nötigung bezeichnen (das ist sogar strafbar), da DAFÜR nun gar kein Vertrag und keine Zustimmung vorlag. Du kannst jetzt bestenfalls hoffen (nachdem Du Geld plus Porto für den Rückversand überwiesen hast), dass er die Puppe zurückschickt. An seiner Stelle wäre ich für den Aufwand reichlich sauer!


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von lenirettig

Die puppe ist hier der hermes fahrer ear noch nicht da und geld ist zurück überwiesen.