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Doch noch eine schnelle Frage!

Doch noch eine schnelle Frage!

nest118

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Wenn mein Schwager (Onkel der Kinder) an einem Wochentag heiratet, muss die Schule meine Kinder beurlauben, oder liegt das im ermessen der Schulleitung? Ist sowas evtl. gesetzlich festgelegt? LG


mf4

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Antwort auf Beitrag von nest118

Ich denke nicht, dass das ein Grund ist, dass die Schule das muss.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

Als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden u.a. angesehen: Heirat in der engsten Familie ist 1 Grund ... ob nun der Onkel engste Familie ist weiß ich nicht


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mf4

Engste Familie ist doch nur Mutter Vater und Geschwister?


mf4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

dachte ich mir auch so


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von mf4

Hier wird sogar eine woche bei sowas freigegeben.


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von nest118

Müssen tun sie nicht aber ich würde halt ganz freundlich fragen, so alla: Der Lieblingsonkel meiner Kinder heiratet, ich bitte die Kunden vom Unterricht zu befreien damit sie bei dem Ereignis als Blumenkinder (oä) dabei sein können.


mf4

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Antwort auf Beitrag von User-1753445573

ich würde das ohne "Lieblingsonkel" und "Blumenkinder" formulieren... man muss ja nicht übertreiben, Onkel heiratet


nest118

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ach ich werde sowieso nicht drumherum kommen die Direktorin zu fragen. Gut, dass noch ein bisschen Zeit bis dahin ist. Viel mir halt nur gerade ein!


mf4

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Antwort auf Beitrag von nest118

Warum feiern sie eigentlich unter der Woche? Da gibts doch sicher noch mehr Leute für die das Erscheinen nicht so einfach sein wird.


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich finde die Direktorin sagt eher zu wenn man Emotionen ins Spiel bringt als nur "Onkel heiratet". Dann kommt eher eine Ablehnung mit: Bei Verwandten 3. Grades gibt es keine Befreiung.


mf4

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Antwort auf Beitrag von User-1753445573

auch mit "Lieblings" vorher ist und bleibt es 3.Grad da sollte es doch Richtlinien geben meine ich


nest118

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Antwort auf Beitrag von mf4

An dem Tag ist nur die standesamtliche Trauung, aber sie hätten die Kinder halt trotzdem gerne dabei. Die richtige Feier ist dann am Wochenende. Sie ssgen es zeitig, damit sich alle wichtige Personen frei nehmen können.


mf4

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Antwort auf Beitrag von nest118

Fragen kostet nichts... ich denke man wird es nicht ablehnen, wenn es keine Leute betrifft die 5 mal im Jahr Sonderwünsche haben und die 3, Tante heiratet oder die 5. Oma 80 wird.


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von mf4

Natürlich gibt es Richtlinien. Mann kann ja danach sicher googeln. Das hier habe ich zb gefunden: "erkundige Dich vorab für welche Familienfeiern Schulbefreiung gewährt wird. Dies ist z. B. in manchen Bundesländern unterschiedlich zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen. Ich habe vor einigen Jahren für meine Kinder Schulbfreiung wegen einer Familienfeier beantragt: für unseren älteren Sohn (Gymanasium) wurde sie ohne weiteres genehmigt, für den kleineren, damals noch Grundschule, abgelehnt. Laut Grundschulordnung sind die Gründe für eine Befreiung sehr eng gefasst (jedenfalls in der bayrischen Grundschulordnung). "


desire

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Antwort auf Beitrag von nest118

bei uns gibts 5 Tage in 4 Jahren für "besondere" Anlässe an denen die Schüler frei "nehmen" können. Bei der Direktorin und Klassenlehrerin muss mans bekannt geben.


mf4

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Antwort auf Beitrag von desire

Davon habe ich noch nie gehört.


nest118

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Antwort auf Beitrag von desire

Das ist ja eine gute Regelung, aber hier gibt es sowas leider nicht!


desire

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Antwort auf Beitrag von mf4

ich schon.... aber wir sind halt Ösis.....da läufts ev. ein wenig anders....ggggg


desire

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Antwort auf Beitrag von nest118

ist hier an der Grundschule so....obs an höheren Schulen noch so gehandhabt wird weis ich nicht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von desire

Mensch, ihr Ösis aber auch. Ich meine sowas gibts hier nicht.


desire

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Antwort auf Beitrag von desire

Anbei die gesetzlichen Hintergründe zum Landesschulrat-Verordnungsblatt: Schulunterrichtsgesetz § 45 (4): (4) Auf Ansuchen des Schülers kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus der Schulleiter (der Abteilungsvorstand) die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen. Als wichtige Gründe sind jedenfalls Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung zu verstehen. Schulpflichtgesetz § 9 (6): (6) Im übrigen kann die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlaß für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenlehrer (Klassenvorstand) und für mehrere Tage bis zu einer Woche der Schulleiter erteilen. Die Entscheidung des Klassenlehrers (Klassenvorstandes) bzw. des Schulleiters ist im Instanzenzug der Verwaltung durch Rechtsmittel nicht anfechtbar. Für die Erlaubnis zu längerem Fernbleiben ist die Schulbehörde erster Instanz, für die allgemeinbildenden Übungsschulen jedoch der Bezirksschulrat zuständig, gegen deren Entscheidung kein ordentliches Rechtsmittel zulässig ist. (BGBl. Nr. 322/1975, Art. I Z 6)


Princess01

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Antwort auf Beitrag von desire

Mein Sohn durfte auch fern bleiben und es waren"nur" die Nachbarn. Fragennkostet nix.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Nachbarn? Öhm... wegen sowas hätte ich nicht einmal um eine Befreiung gebeten.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich würde fragen und am besten auch gleich sagen das die Kinder den versäumten Unterrichtsstoff nachholen. Hier wäre es möglich


ösitina

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Antwort auf Beitrag von desire

Hääää? Wo ist das denn nachzulesen, ist mir komplett neu, dass es hier sowas geben soll...


ösitina

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Naja, aber es bleibt ermessenssache, das recht darauf lese ich da jetzt nicht heraus, schon gar nicht ganze 5 Tage, wenn du eine sture Lehrerin hast hast du auch hier pech


desire

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Unsere Direktorin hat uns das am Anfang gesagt beim Elternabend....war auch ganzfreundlich dabei...^^


ösitina

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Antwort auf Beitrag von desire

Ja, eure Direktorin, aber Desire, es ist eben NICHT grundsätzlich für ganz österreich so dass man 5 Tage freibekommt....


ösitina

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Bei uns hieß es damals, dass es in Ausnahmefällen, lediglich einmal in 4 Jahren gewährt wird, wenn man glück hat.....


Princess01

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Antwort auf Beitrag von mf4

Warum? Wir sind ein 150 Seelendorf und die 2 sind uns mega wichtig. Das zählt wohl mehr als der Verwandtheitsgrad. Fakt ist, es geht.


Mama-25

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Antwort auf Beitrag von nest118

Ich hab einfach geschrieben. Möchte Kinder für den Tag x entschuldigen da Tante heiratet.lehrerin schrieb drunter ist ok.und fertig . Ist nur ein tag denk nicht das die schule sich da quer stellt


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Mama-25

ermessen der schule meine Lütte wollte unbedingt beim abholen meiner Großen dabei sein. Sie hat in der Schule gefragt und es wurde genehmigt