--Divinitas--
mein bruder möchte seine tochter nach weihnachten für 5 tage mit in urlaub nehmen er fährt mit seiner freundin und ihrer tochter gemeinsam und möchte die kleine halt mitnehmen es soll auch garnicht ins ausland gehen sondern zum rodeln in die berge seine ex freundin will es ihm verbieten die kleine fühlt sich wohl bei papa und anhang und macht dort keine größeren probleme sorgerecht liegt bei beiden und er holt die kleine alle 14 tage übers wochenende lg alex
wie alt ist die kleine denn?
die kleine wird im dezember 2
Nein, darf sie nicht bei gemeinsamen Sorgerecht!
kommt darauf an wie alt das kind ist,wenn sie unter drei ist,muss sie ihm die kleine nicht mitgeben
Das ist Schwachsinn.... Sie haben gemeinsams Sorgerecht. Da fühlt sich nur wieder eine Mama im Unrecht und will ihre Macht ausspielen!
du lebst eindeutig hinterm Mond...
LG
wir hatten die probleme erst vor kurzem mit der tochter meines freundes,solange das kind keine drei jahre alt ist,kann die mutter die übernachtung untersagen,auch sie haben geteiltes sorgerecht.
na Kaaathi
nö,das wüsste ich :-)
Wie alt ist das Kind? Hat der Vater Sorgerecht? Bisher ist der Umgang also so geregelt, dass er das Kind nur alle 2 Wochen mal hat. Gibts noch mehr Regelungen?
beide haben das sorgerecht die kleine ist nur alle 14 tage bei ihm da er sonst arbeitet
die mutter kann "leider" bis zum 3. lebensjahr des kindes verweigern dass das kind beim KV übernachtet,ich denke das es beim urlaub dann auch so geregelt sein wird
SIE DARF ES NICHT. Sie haben gemeinsames Sorgerecht. Heisst GLEICHES RECHT FÜR BEIDE!!!
.
Wenn der vierzehntägliche Besuch die einzige Absprache ist, dann sieht es m.E. erst mal schlecht für ihn aus. Viele getrennte Paare haben Regelungen, die sich auf die Feiertage beziehen, bspw. jedes Jahr im Wechsel. Sie müssen sich einigen. "Verbieten" gibt es natürlich nicht, aber wenn sie sich sperrt, kann er das Kind auch nicht einfach für 5 Tage holen. Er hätte viel bessere Karten, wenn er eine schriftliche Umgangsvereinbarung hätte, die auch die Feiertage regelt. Und wenn er so ein kleines Kind nur alle 14 Tage hat, so ist das nicht gerade eine enge Beziehung. Arbeitet er wirklich 12 Tage so lange Stunden, dass er sich NULL um sein Kind kümmern kann? So ist er ja ein reiner Bespaßvater.
das kind ist noch keine 3
Und schon gar nicht von der Mutter.
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Er ist zu keiner Auskunft verpflichtet, wenn er das Kind hat. Ihr muss es egal sein, wie er seine Freizeit mit der Tochter gestaltet.
DAS HAT DAMIT NICHTS ZU TUN!!!!!!! wenn das kind unter drei ist muss es zwar gesetzlich stundenweise zum papa(wenn er das will) aber nicht über nacht!!! UND wenn es nicht bundesland abhängig ist,dann ist das nunmal so
das ja,aber sie kann leider gottes verbieten das die kleine bei ihm über nacht ist,folglich würde das mit dem urlaub auch nicht funktionieren
er arbeitet 11 tage und hat dann 3 tage frei da er einen zweitjob hat um unterhalt zahlen zu können wenn er zwischendurch mal zeit hat weil ein feiertag ist oder so dann möchte er die kleine holen aber oft lässt sie es nicht zu und sagt dann das sie anderweitig verabredet sind
unter 3 kann man untersagen das das kind übernachtet, er kann an seinen 14 tägigen wochenenden mit dem kind machen was er will, das stimmt, aber er will es ausser der reihe haben, sprich 5 tage, wo das kind nicht da ist und somit kann er es nicht einfach holen
aussage: er hat anrecht auf urlaub, sorgerecht heißt auch, dass sie bei ihm wohnen kann oder 50:50.
sorgerecht ist leider nicht gleich umgangsrecht.bis zum 3. lebensjahr kann die mama die übernachtung verweigern,außer der papa geht vor gericht und das regelt es anders.
Da würde ich als Vater diesen Weg auch einschlagen. Ich verstehe manche Mütter nicht.
eine jahreszahl gabs nicht nur empfehlungen. wo steht das im gesetz?
ja definitiv,wir waren auch kurz davor,zum glück ist die mutter zur besinnung gekommen und wir konnten es doch noch ausser gerichtlich klären,jetzt ist die kleine jedes zweite wochenende von fr-so bei uns,nächstes jahr gehts in den urlaub:-)
sorry das kann ich dir nicht sagen,habe eben mal im internet geschaut,aber nichts baruchbares auf die schnelle gefunden.das jugendamt hat es uns gesagt,als die ex meines freundes ihm die kleine von jetzt auf gleich nicht mehr über nacht geben wollte,unser anwalt hatte es bestätigt
kiomisch, bei mir waren beide 2 und es kam nie eine solche aussage vom jugendamt. hab auch nichts im gesetz gefunden, nur empfehlungen.
er soll den umgang beim jugendamt regeln. für alles auch geburtstage, feiertage und urlaub.
warum sie dir das nicht gesagt haben weiß ich nicht,ich kann halt nur von uns reden und eine freundin macht gerade das gleiche spielchen durch.
Mein Anwalt sagte damals zu mir, als mein Exmann mir verbieten wollte, dass ich mit den Kindern knapp 400km in den Urlaub fahren wollte, dass es ihn nichts angeht, wo ich mit den Kindern in den Urlaub hinfahre, solange ich Deutschland nicht verlasse - umgekehrt ebenso. Aber es wäre ein Akt der Freundlichkeit, ihm zu sagen, wo es hingeht (und das wußte er) Wenn die Kinder bei dem Vater sind, hat er die Aufsichtspflicht und wenn sie das geteilte Sorgerecht haben, ist es eh Hupe. Wenn er mit den Kindern Deutschland verlassen will um in den Urlaub zu fliegen, ist es etwas anderes.
Darf sie natürlich nicht... aber wollen würde ich das auch nicht...
ich auch nicht wenn ich dran denken würde dass eine Frau mein Kind hat dies eigentlich nicht will.....
und es werden ihm Steine in den Weg gelegt. Wie bitter. Armes Deutschland. Armes KIND!!!!
Was ziehe ich für diese Ausage den Hut vor Dir. DANKE Ich bin seit 10 Jahren geschieden und unser Sohn ist ein glückliches sScheidungskind. Nie haben wir was über JA oder Gericht geregelt, was seine Person betrifft. Er kann sagen, wann er zu Papa möchte. Papa äussert, wann er das Kind möchte. Wir haben uns immer einigen können.OHNE STREIT. Und so soll es sein.
Schrei mich mal nicht so an, ja!
Ich habe mich auch getrennt, zwei Kinder, und die Kleine war damals zwei.
Zuerst gab es Zickereien, und ich war sauer. Aber nie über auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.
Für die Kinder hat sich nicht viel geändert, sie sind bis zu 5 x in der Woche bei ihm und seinen Eltern, je nach dem.
Die Übernachtungen halten wir locker, da kann jeder mal das WE verschieben ohne dass der andere Vorwürfe macht.
Mit dem Unterhalt bin ich ihm sehr entgegen gekommen, dafür zahlen er oder seine Eltern mal Schuhe, Klassenausflüge, Winterjacken etc. pp.
Zwar kommt er auch nach 4 Jahren nicht in die Wohnung, aber wir machen alles was die Kids bestrifft (Elternsprechtage z.B.) gemeinsam.
Herrgott, ich habe ihn doch mal geliebt. Ich WOLLTE doch KInder mit ihm.
Wieso kann man sich da nicht erwachsen verhalten????
(Ich habe anfänglich auch in Selbstmitleid gebadet, das musste ich auch alles lernen. Dennoch habe ich ihm immer gesagt wenn wir uns trennen würden dann immer ohne Streit. Und das ging)
Unter 3 Jahren muss das Kind noch nichtmal beim Vater übernachten. Gemeinsames Sorgerecht spielt da kein Rolle. Demnach muss sie ihm auch das Kind dann für einen Urlaub nicht mitgeben. Die Ex allerdings will es ja anscheinend nur verbieten um ihn eins auswischen, ums Kindswohl geht es ihr ja scheinbar nicht. Ich würde mich da trotzdem nochmal ans Jugendamt wenden, evtl. gibts da ja doch eine Möglichkeit. Und vorallem soll er dort die Umgangszeiten schriftlich vereinbaren (falls er das noch nicht hat) und auch das mit den Feiertagen usw. festsetzen lassen.
nein, er hat ansprch auf urlaub mit ihr.
...da sie beide das Sorgerecht haben, müssen auch BEIDE zustimmen. Es kann also nicht EIN Elternteil etwas mal so eben bestimmen und der andere muss die Füße stillhalten. Es ist eben wie in einer intakten Familie, wenn man etwas für die Kinder plant, dann plant man es ZUSAMMEN und nicht über den Kopf des Partners hinweg. Sonst kommt SIE auf die Idee just zur gleichen Zeit ebenfalls eine Urlaubsreise zu buchen und dann? LG
mutti, er darf allein hinfahren mit ihr wo er will und sie auch. man soll sich nur absprechen. empfehlung bei uns vom jugendamt, hatten im september da probleme. sie muss nicht zustimmen. sonst kann sie sich urlaub von ihm verhageln lassen und umgedreht. am besten bei sowas: hin zu JA und Termin machen zum regeln.
Wie das jetzt mit ganz kleinen Kindern ist... . Aber auch da würde ich denken, es gibt keine generellen *Verbote*, sondern nur die Pflicht sich abzusprechen und zu einigen.
es gibt da keine generelle geseztliche regelung. meine war erst zwei als wir uns trennten und mein sohn auch. da beide kinder auch die wohnung des vaters gewohnt waren, gab es kein problem und kein grund eine übernachtung zu verhindern. auch urlaub nciht, wenn er vor dem buchen abgesprochen war. wegen reiseweg und zeit. habe erst einmal einspruch erhoben wegen langer fahrt aber da hatte ich alleinige sorgerecht und durfte das. nun habe ich keine handhabe, es sei denn, es geht in gefährdete länder, dann würde ich klagen. er hat gleiche rechte wie ich. auch im urlaub.
So einfach ist das leider nicht, auch wenn sie geteiltes Sorgrecht haben, so nehme ich an das die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und da ist das Problem, zumal die Kleine keine 3 Jahre alt ist. Ausser der Zeit müssen sie sich abstimmen und sie muss ihre Zustimmung geben, es sei denn die Weihnachtsferien sind geregelt und er hat sie zu der Zeit sowieso.
Bei gemeinsamem SR haben die Eltern auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht sofern gerichtlich nichts anderes angeordnet wurde.
Hier klingt es aber anders, wenn das mit dem Besuchsrecht so eng geregelt ist und er die Kleine "nur" alle 14 Tage hat, dann liegt ABR meist der Mutter, also dort wo sie hauptsächlich wohnt. Es kommt eben auch drauf an wie sie Feiertage und Ferien im Vorfeld gereglet haben.
wir haben die gleiche regelung, sorgerecht vor 4 wochen geteilt, sie lebt sonst bei mir und ha: wir haben beide das aufenthaltsbestimmungsrecht.
Damit schliesst sich der Kreis, es ist eben nicht geregelt.
wo liegt das Problem?? wieso möchte sie nicht das die Tochter mit dem Vater in den Urlaub fährt?? etwa weil die "Neue" dabei ist???
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