Mitglied inaktiv
Mein Sohn ist im Februar 2009 geboren. Mein Arbeitsvertrag lief Ende April 2009 aus. Ich bin jetzt also "nur" Hausfrau und Mutter - nicht arbeitslos, oder so und habe deswegen keine Elternzeit beantragt. Bei wem auch.... Elterngeld bekomme ich 12 Monate (inkl. Mutterschaftsgeld). Wo beantragt mein Mann Elternzeit? Nur beim Arbeitgeber? Bekommt er in der Zeit eine Lohnersatzleistung? Von wem? Müssen dafür irgendwelche Voraussetzungen erfüllt sein? Ich hoffe es kennt sich jemand aus, oder kann mir sagen, wo ich mich informieren kann!!!!! Danke schoma LG, erdnuß
er kann selbstverständllich seine ez nehmen. 2 monate elterngeld habt ihr ja noch offen, die kann er dann nwehmen, dananch gibts natürlich nix meh, von wem auch? Du bekommst ja auh nix "nach dem Elterngeld"
Die Elternzeit muss er nicht beim AG beantragen. Es reicht wenn er sie anzeigt. Elterngeld beantragt er dort wo du dein Elterngeld auch beantragt hast. Er bekommt 67 % des Durchschnittsnettolohns der letzten 12 Monate max. 1800 Euro Nicole
beide zusammen für 14 monate
Ja, kann er machen und zwar in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes (muss nicht zusammenhängend sein, kann auch Januar und März nehmen) Muss aber 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber angezeigt werden und bei der Elterngeldstelle beantragt werden (das ist zeitlich nicht so dringend, das Geld wird auch rückwirkend für 3 Monate gezahlt)
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