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Darf die selbst ernannte Oma Kontakt zu ihren Enkeln einklagen?

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Darf die selbst ernannte Oma Kontakt zu ihren Enkeln einklagen?

Cojote

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Die Kinder kennen sie nicht...


chrissicat

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Antwort auf Beitrag von Cojote

Was heißt denn "selbsternannt"? Ist sie (biologisch) nicht die Großmutter der Kinder?


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Antwort auf Beitrag von chrissicat

Ist für die Antwort eigentlich irrelevant ob richtige oder nicht richtige Oma... Klagen könnten Beide und verlieren würden auch Beide...


Cojote

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Antwort auf Beitrag von chrissicat

biologisch vieleicht ja ,aber zu einer Oma gehört für mich mehr.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Cojote

Kann sie... wenn sie regen und guten Kontakt hatte und man ihn ihr später untersagt. Scheint nicht zu zu treffen.


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Antwort auf Beitrag von Cojote

Klagen kann sie, es hat nur keinerlei Aussicht auf Erfolg und wenn die Kinder sie nicht kennen, gleich gar nicht. Hier eine ähnliche Frage: http://m.rund-ums-baby.de/recht/Kann-ich-meinen-Eltern-ihr-Umgangsrecht-verweigern_158605.htm


Cojote

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danke das beruhigt mich


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Wir haben auch keinen Kontakt. Eine Frau die sich nie wie eine Mutter verhielt, ist keine Mutter und wird somit auch keine Oma :-) Ich konnte Deine Beunruhigung und Gedanken,daher gerade sehr gut nachvollziehen ;-)


Cojote

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Ja genau das ist hier die gleiche Situation die du beschreibst. Sie droht mir jetzt das Sie Umgang mit den Enkeln will und alles dafür tut


leaelk

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Ich wäre da nicht so sicher, dass das nicht geht. Großeltern haben ein Recht auf Umgang und wenn es da keine triftigen Gründe gibt, dann können sie schon Chancen haben, das gerichtlich durchzusetzen. Heißt ja nicht gleich, dass die Oma lange Zeit alleine mit den Enkeln verbringen darf........


Cojote

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Antwort auf Beitrag von leaelk

ist das deine persönliche Meinung oder Wissen?


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Meinung nicht wissen ;-) Bitte den Link lesen + Google nutzen. Die Oma hat keinerlei Kontakt, die Kinder kennen sie nicht. Kein "Gericht dieser Welt" würde dem Umgangswunsch stattgeben.


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http://www.kanzlei-poppe.eu/publikationen_details_405_13_303_118.html Anerkennung - zum Wohle des Kindes -- Gewachsene Bindung :-) Die Kinder haben keine Bindung :-)


Cojote

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Danke!!!!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Cojote

Wie alt ist das Kind denn? Ob das Kind noch ganz klein ist und Oma es nie gesehen hat oder es ist 13 und Oma hat sich nie interessiert oder die Oma wusste gar nicht, dass es ein Enkel gibt... ... macht das sicher einen Unterschied. Allerdings wird in keinem der Fälle ein Gericht sagen, die fremde Frau kann das Enkel abholen und mit ihm 2 Wochen in den Urlaub fahren. DIESES Recht hätte nicht einmal ein so fremder Elternteil... zum Glück.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von mf4

Bei meiner Freundin: Alleinerziehende Mutter -- haben die Eltern des Ex-Mannes ein Umgangsrecht eingeklagt UND bekommen. Allerdings haben sie nicht das Recht, das Kind alleine zu sehen bzw. für 2 Wochen einfach mal mitzunehmen. Aber sie haben das Recht erhalten, das Kind regelmäßig zu sehen --- gerne auch in Begleitung der Mutter oder anderer Vertrauenspersonen. Kinder haben ein Recht auf Großeltern, wenn diese keine Gefährdung für ihr seelisches Wohl darstellen und Großeltern haben ja nur eine Chance, ihre Enkel kennenzulernen, wenn sie sie treffen dürfen. So ähnlich war die Begründung. Und ja, das ist nicht meine Meinung, sondern WISSEN!!! Und das Ganze ist nur ein Auszug aus einem sehr komplexen "Gesamtfall". Vielleicht spielen die restlichen Faktoren da auch eine Rolle für die Entscheidung, aber ich mag das hier nicht alles ausbreiten. LG leaelk


kattta

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Antwort auf Beitrag von leaelk

so habe ich das im umfeld auch erlebt. ich habe mich dazu gestern nicht geäussert. die umstände zählen.


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Der Kontakt/ Umgang muss zum Wohle der Kinder sein, nicht zum Wohle der Großeltern. In den Links steht doch recht präzise, wann so etwas Aussicht auf Erfolg haben kann und wann nicht und die Statstik ist nun einmal so, dass Großeltern in den überwiegenden Fällen Pech haben. Unser Kind lebt jetzt seit 5 Monaten mit bei meinen Eltern. Sie sehen sich tägl., die Kleine ist an sie gewöhnt. Eine engere Bindung zu Großeltern gibt es vermutlich kaum. Da würde es Anspruch geben aber nicht, wenn die Kinder die Großeltern gar nicht kennen. Meine Erfahrung...


leaelk

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Meine Erfahrung ist da -- wie gerade berichtet -- eine andere! Da brauche ich auch nicht die ganzen Texte zu lesen, denn letztlich zählt eh nur, was bei Gericht entschieden wird und meine Freundin ist sogar noch in Berufung gegangen.......


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Du musst nicht antworten, wenn Du nicht magst aber ich frage mich, ob die Eltern dann "ohne triftigen Grund" diese Entscheidung getroffen hatten. Ob Eltern und Großeltern eigentlich gar kein großes Zerwürfnis hatten, wo das Kind dann mittendrin stehen kann. Die Großeltern kannten das Kind noch gar nicht? Scheinbar war das Gericht überzeugt, dass die 4 Parteien den Umgang zum Wohle des Kindes so gestalten werden, dass das Kind nicht ständig zwischen den Stühlen steht und Konflikten ausgesetzt ist. Wäre schön Du könntest berichten. Gern auch als PN. Danke.


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Ach! Lese gerade. Alleinerziehende Mutter - die wollte vermutlich "einfach so", dass die Eltern des Erzeugers keinen Kontakt haben. Wie ich finde, ein völlig anderer Sachverhalt bei Umgangsanspruch der Großeltern durch Trennung der Eltern. Da geben Gerichte Großeltern häufiger Recht. Weil entweder das Kind bereits eine Bindung hat oder eben die Großeltern das Kind noch gar nicht kennen, weil es erst frisch geschlüpft ist und Mutter oder Vater keinen Kontakt zuließen. In Eurem Fall wollte der Vater des Kindes ja auch mit Sicherheit, dass das Kind zu seinen Eltern Kontakt hat. Sind für mich zwei paar Schuhe. Entschuldige, dass ich im Halbschlaf nicht richtig gelesen habe.


Mutti69

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Ich rechne dir hoch an, dass du ziemlich genau schreibst und auch Ahnung hast, wovon du erzählst. ABER, das ist und bleibt ein Leienforum und online Beratungen sind extrem schwierig. Man wird nie den ganzen Sachverhalt abfragen können und auch die Fragestellung wird immer von der jeweiligen Situation des Fragers abhängig sein. Vielleicht solltest du dir abgewöhnen so "totalitär", abschließend zu schreiben. Ist wirklich nicht böse gemeint. Es gibt hier sicher eine Reihe von Userinnen die zu dem einen oder anderen konkret was sagen können, sich aber in ihren Formulierungen weniger professionell darstellen (was sie wiederum professionell macht, in meinen Augen). Meine ganz persönliche Wahrnehmung ;-)


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Wie ich finde schreiben hier viele Frauen viel stichhaltiger. Ich versuche lediglich verständlich zu erklären ohne eine Paragraphenkette anzuführen. Es ist ein Forum zum Austausch, für mich nicht zwingend um Freundschaften zu finden, eher um dazuzulernen :-) Wenn ich meine etwas halbwegs sinnvolles für den Fragenden beitragen zu können, tu ich das. In dem Fall war es ja keine " Was kocht ihr heute zum Mittag" Frage sondern die Antworten sind für die Fragestellerin wichtig. Letztlich kann sie sich doch ein umfassendes Bild aus vielen Antworten machen und mit ihrer Situation die Beispiele abgleichen. Ich werde nie "hätte, würde, vielleicht, evtl." schreiben, wenn ich eine gefestigte Meinung oder Einstellung zu einem Thema habe... Gerne denke ich über andere Meinungen und Erfahrungen nach. (Z.B. habe ich über das Bsp. von leaelk nachgedacht.) Ob sich dann an meiner Einstellung etwas ändert ist mal so, mal so und kommt tatsächlich auf den Fall an. Ich wüsste also nicht warum ich vielleicht evtl. schreiben soll. Weiter oben steht doch, dass theoretisch laut Gesetz, dieses Recht immer besteht aber Gerichte dem Antrag ganz selten stattgeben. Die Links lesen, sich ein Bild machen, kann und muss dann jeder selbst. Also abschließend war da gar nichts in meinen Augen ;-) Hinweis aber zur Kenntnis genommen und ich kann die Wahrnehmung verstehen :-)


Halluzinelle von Tichy

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Antwort auf Beitrag von Cojote

Lange war es so, dass nur Kindsmutter und Kindsvater Umgang einklagen konnten. Inzwischen wird das anderen Personen unter bestimmten Bedingungen zugestanden. Ich kenne es bisher nur so, dass eine Beziehung bereits besteht und der Kontakt dem Kindeswohl dient, bzw. das Kindeswohl leiden würde bei Abbruch des Kontaktes. http://www.grosselterninitiative.de/index.php/politik-justiz/justiz-gerichtsurteile