Mitglied inaktiv
Also, geht um eine Freundin. Sie ist verheiratet, hat ein Kind in die Ehe gebracht, ein gemeinsames Kind gibt es nicht. Sie möchte sich nun trennen, wegen vieler Probleme. Da sie aber keinerlei Geld von ihm will, rechnet sie nun durch! Gedanke und Frage 1: Sie geht normal arbeiten, hat aber durch Lohnsteuerklasse 5 ein Haufen Abzüge. Wie ist das mit der Lohnsteuerklasse wenn man getrennt lebend ist? Bleibt die dann und ändert sich erst nach der Scheidung? Gedanke 2: Noch geht sie auf 165€ arbeiten, wenn ihr Chef sie hochstufen würde auf 400€, würde es mit dem Kindergeld, Mietzuschuß und Kindergeldzuschuß (was sie dann beantragen würde) reichen. H4 braucht sie nicht beantragen, da sie ein Kleingewerbe hat. Kann sie überhaupt irgendwas beantragen, wenn sie kein Unterhalt möchte? Da ich Internet habe und sie nicht, habe ich ihr nun versprochen, dass ich mal schaue ob ich was finde und ihr später wieder anrufe. LG
Ich weiss noch von der Lohnsteuerklasse, die ändert sich sobald sie keine gemeinsame Wohnung mehr haben.
auf 400 euro arbeiten, 230 wohngeld und dann unterhalt für die kinder, geld von vermietung einer garafe und kindergeld, bei mir wurde antrag für kindergeldzuschuss abgelehnt, steuerklasse 2
Was heißt den " kein Unterhalt möchte" ? Warum sollte er ihr denn Unterhalt zahlen? Brauch er doch gar nicht.
Kann sie die Anträge jetzt schon stellen oder muß sie warten bis er ausgezogen ist?
ist Kindergartenzuschuss, Lohnsteuerklasse müsste sie die 1 bekommen.
Ist es nicht so, dass er Unterhalt bezahlen muß, bis sie auf eigenen Beinen steht?
Glaub ich nicht, sie bezahlt nur Essensgeld, soweit ich weiß und sie hat einen Familienpaß, der gibt nochmals 67% (?) drauf Ich treff mich nacher mit ihr, rede mit ihr, rede ihm nochmals ins Gewissen und nehme den Kleinen zu mir, dann sollen sie heute abend über alles reden.
Es ist doch nicht sein Kind. Und selbst wenn - wenn das Kind 3 Jahre alt ist, muß der Kindsvater nur für das Kind zahlen (mit Ausnahmen). Wie alt ist denn das Kind? Wenn man verheiratet ist und sich scheiden läßt,muß die Frau sich ihr Leben schon selbst finanzieren.
hm....ach dann soll sie sich gute arbeit suchen, mit ihren 400 euro kommt sie doch nciht weit! also das wäre für mich kein leben. sie soll dann auf jeden fall sowas wie wohngeld etc beantragen. denn ihr steht zum leben für sich selbst 1000 euro zu und dann noch ne pauschale für´s kind. soll sich vielleicht mal von der caritas beraten lassen, die helfen einem auch wenn es um so angelegenheiten geht!
Wie gesagt, ich habe keine Ahnung. Ohje, jetzt muß ich lügen, aber ich meine, ihr Sohn wird im Sommer 6 oder 7. Er kommt dieses Jahr aufjedenfall in die Schule
Ja, das meinte ich auch, dass sie bei der Caritas besser beholfen wäre als mich zu fragen.
da sie kleingewerbe hat wissen wir wohl nciht wie es sich da mit anträgen verhält. Aber da dieses Kleingewerbe nicht wirklich viel Geld bringt, sollte sie eher das aufgeben als das Hartz 4 flöten gehen zu lassen.
Ich habe eure Antworten notiert, werde es ihr vorbringen, mit beiden reden, weil er ist für den Kleinen wie ein Papa und es wäre schon schade. Dann nehme ich den Kleinen mit und die 2 sollen nochmal mit einander reden. Wenn halt nix bringt, gehe ich morgen mit ihr zur Caritas und sie soll sich dort mal beraten lassen
ist es nicht so das bei einer geschiedenen ehe an den partner unterhalt gezahlt werden muß wenn dieser nicht allein über die runden kommt ?? ich bin der meinung das das so ist. allerdings ist nicht immer gesagt das der mann für die frau zahlen muß...es gibt auch fälle wo es anders herum ist. aber unterhalt kann man sogar vom partner verlangen wenn man nicht verheiratet ist....soweit ich weiß. nur spielt dabei das alter des kindes eine rolle. lg pink
kleingewerbe könnte sie notfalls (ergänzendes) alg 2 beantragen lg
Hallo, soweit ich weiß muss er bis zu scheidung eh erst mal Trennungsunterhalt zahlen, wenn sie nicht alleine über die Runden kommt. So wie sie auch verpflichtet ist sich eine Arbeit zu suchen bei der das Geld reicht - kann auch mehr als 400 Euro-Job sein. Harz4 gibt es eh nur, wenn jeder andere Leistungsträger ausfällt - sprich sie kann ihren Ehemann gar nicht einfach sagen sie will keinen Unterhalt - diese Leistungen von der Allgemeinheit gibt es nicht, nur weil man zu stolz ist Unterhalt vom Ehemann zu verlangen (nach der Scheidung sieht das vielleicht anders aus) sprich erst ist der Ehemann in der Verantwortung - wenn er sich das leisten kann - und dann die Allgemeinheit. Lg Dhana
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