dkteufelchen
es geht 1. nicht um mich 2. wird der behindertenausweis beantragt, weil er demjenigen zusteht 3. soll es weder schick ausssehen, noch irgendwen nach außen werben 4. ist die behinderung nicht mal zu sehen 5. wird keine arbeit gesucht, person ist in arbeit 6. kann man den chef doch darauf hinweise, dass er dadurch evtl. auch vorteile erhält also es war nur die frage, ob der AG "auch was davon hat"
Ein AG kennt die Vorteile und deshalb würde ich es nicht besonders erwähnen, dass das negative (die Einschränkung) für ihn positiv sein kann. Wenn der AN qualifiziert ist und beim Gespräch gut rüberkommen muss er sich nicht so aufwerten.
das bezweifle ich bei dem AG leider. er ist nicht mehr der jüngste und will auch mit papierkram nicht wirklich was zu tun haben - ok, das wäre dann sein problem. es wäre also nur wirklich um das hinweisen gegangen. danke aber für deine antwort.
das bezweifle ich bei dem AG leider. er ist nicht mehr der jüngste und will auch mit papierkram nicht wirklich was zu tun haben - ok, das wäre dann sein problem. es wäre also nur wirklich um das hinweisen gegangen. danke aber für deine antwort.
das bezweifle ich bei dem AG leider. er ist nicht mehr der jüngste und will auch mit papierkram nicht wirklich was zu tun haben - ok, das wäre dann sein problem. es wäre also nur wirklich um das hinweisen gegangen. danke aber für deine antwort.
Ist die Person gerade arbeitslos? Dann soll sie mal beim Amt nachfragen, ob es einen Förderungsgutschein gibt. Den gibt man dem AG und da steht drin, was er davon hat.
nein nein, alles gut, in lohn und brot und fest im sattel. habe oben dazu nochmal was geschrieben. so ich wie ich das verstehe, bekommt der AG nichts. dann ist es so. ich hatte mal was gehört von 2000 euro pro jahr dann habe ich das aber falsch verstanden
Davon habe ich auch noch nie etwas gehört... da würde wohl jeder AG nur noch Menschen mit Behinderung einstellen und für jeden fett kassieren.
ja, das war mir auch irgendwie unklar, aber ich frage da auf jeden fall nochmal nach ich weiß, dass ab einer bestimmten mitarbeiterzahl eine "strafzahlung" gemacht werden muss, wenn man keine behinderten AN einstellt, aber andersrum, was zu bekommen, war mir auch neu.
ja, das war mir auch irgendwie unklar, aber ich frage da auf jeden fall nochmal nach ich weiß, dass ab einer bestimmten mitarbeiterzahl eine "strafzahlung" gemacht werden muss, wenn man keine behinderten AN einstellt, aber andersrum, was zu bekommen, war mir auch neu.
Ja, ab 20 MUSS man aber das trifft ja nicht zu.