kügelchen12
Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen? Meine Freundin erhält vom Einkommen abhängig ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter. Diese werden monatlich neu berechnet. Dieser wird vom Bruttolohn (also ohne andere Abzüge wie Krankenkasse usw.) berechnet. Meine Freundin und ich sind uns uneinig darüber, ob die Berechnung vom Nettolohn oder vom Bruttolohn berechnet werden sollte? Danke schon mal für Eure Hilfe :)
Es ist doch egal wie eure Meinung ist, wenn es gesetzlich so geregelt ist das es vom Bruttolohn abgezogen wird.
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Eigentlich Brutto aber vom Brutto finde ich dennoch seltsam, weil bei ALG2 berechnet wird, was man zur Verfügung hat und bei 800 Brutto hat sie diese ja nicht zur Verfügung.
Eben, das war mir schon klar. Aber es ist eben für sie befremdlich,das es vom Bruttogehalt berechnet wird, wo sie doch vom Nettogehalt mit dem tatsächlichem überwiesenem Geld leben muss. (daher kann ich meine Freundin schon verstehen) Es ist auch für mich nicht unbedingt nachzuvollziehen, das das Jobcenter vom Bruttogehalt ausgeht, wenn sie doch vom wesentlich weniger "Leben" muss. Sie mag schon gar nicht mehr arbeiten gehen, weil sie ohne mehr insgesamt erhalten würde. Aber das ist ein ganz anderes heikles Thema :(
Hä? Ohne Job mehr als mit? DAS geht gar nicht, denn von ihrem Lohn kann sie zusätzlich zum ALG2 einen Betrag behalten ohne Anrechnung. DAS ist definitiv unwahr, dass man mit Job weniger als H4 haben kann.
Sie erklärt das damit, das sie mit Arbeit alle anderen Sachen, wie Krankenversicherung, Miete, Strom, Kindergarten usw. selbst zahlt. Daher ihr Frust, das sie sozusagen ohne Arbeit mehr Zeit hätte für ihr Kind und aber alle anderen Kosten vom Jobcenter übernommen werden. Ohne das sie jeden Monat auf`s neue dort auflaufen muss und um Geld zusätzlich betteln muss.
Warum tut sie das? Kita-Kosten kann man bei wenig Einkommen beantragen (Jugendamt). Essensgeld (Kita) fürs Kind kann sie beantragen (Jobcenter, Bildungspaket) Strom zahlt niemals das Jobcenter... für KEINEN Wieviele h arbeitet sie denn für so wenig, dass sie nie Zeit fürs Kind hat? ich denke sie ist schlecht informiert
Ja, sie ist wohl schlecht informiert. Sie hat vorher lange Zeit Hartz IV bezogen und vorher alle Kosten übernommen bekommen und nun hat sie Arbeit angenommen um eben aus den Bezügen rauszukommen. Ich denke einfach, das sie sich umgewöhnen muss und sie die neue Situation überfordert. Ich versuche sie davon zu überzeugen, das die neue Arbeit ihr selbst (Selbstwertgefühl) gut tun wird und sie nach und nach merkt, das es eben mit Arbeit viel besser ist.
Wieso meinst sie die Krankenvers. selbst zahlen zu müssen?
Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Aber sie meinte in der Art, das sie wohl die Krankenversicherung, wenn sie über dem Bedarf drüber verdient, diese selbst tragen muss??? (sie arbeitet Schichten und dort verdient sie unterschiedlich viel)
Wenn sie über dem Bedarf ist hat sie gar keinen ALG2-Anspruch (logisch) und so lange sie welchen hat ist sie übers Jobcenter versichert. Dass sie monatl. neu berechnet wird ist doof aber dass sie weniger mit dem Job zur Verfügung hat ist absolut unmöglich.
Bei einem SV-pflichtigen Job zahlt man nunmal seine KV prozentual aus dem erzielten Einkommen. Wenn das Einkommen schwankt, dann schwanken auch die Beiträge. Das ist doch bei jedem so!? Ich verstehe das Problem nicht. Die Beitr. werden doch vom AG automatisch abgezogen, einen Arbeits- oder Zeit-Aufwand hat sie nicht. Und DASS Beitr. fällig werden, ist selbstverständlich.
Das Brutto/Netto hat sie falsch verstanden. Das ist sogar von Vorteil, dass der Freibetrag vom Brutto errechnet wird. Beispiel: Brutto 800 (Freibetrag 100 Euro + 20% von 700 Euro = 240 Euro) Netto 600 Von den 600 Netto hat sie dann 240 Euro als Freibetrag. Was drüber ist wird ihr als Einkommen angerechnet. Hat also 240 Euro mehr als wenn sie nur ALG2 hätte. Dass sie ohne Arbeit mehr hat kann NICHT sein.
Nach dem Bruttolohn werden bestimmte Beträge errechnet, die vom Nettolohn abgezogen werden. Der entsprechend reduzierte Nettolohn verringert den Hartz 4-Anspruch. Gebt doch da mal ihre Zahlen ein: http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html Es wird nach Brutto- und Nettolohn gefragt. Wenn ich einen irre hohen Bruttolohn und einen ganz geringen Nettolohn angebe, dann soll ein Leistungsanspruch bestehen.
da der Freibetrag vom Brutto berechnet wird hat sie mehr davon als vom Netto
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