dreifachJungsMutti
Hallo,
ich habe eine Frage und zwar: Als meine Freundin gestern mit dem Auto unterwegs war, hat sie ihr Handy blöderweise auf ihren Schoss gelegt. Beim aussteigen hat sie das total vergessen und es ist direkt auf das Kopfsteinpflaster geknallt, Display ist nun Schrott...:( Meint ihr das zahlt ihre Haftpflicht Versicherung???
Danke für eure Einschätzungen
nein.
nein, war ja eigenes Verschulden wäre es dein Handy dann wäre es ein Fall für deine Haftpflicht HAFT... weil es für Schäden gegenüber anderer Leute aufkommt
...die sie haben müsste die den Schaden evtl übernehmen könnte?
Handyversicherung. Hab sowas für Waschmaschine. Gibt's für alle Geräte.
Ich kann gar nicht so recht glauben, dass das Display aus dieser Höhe überhaupt kaputt geht. Denke mal die Versicherung wird da auch ihre Zweifel haben.
bei kopfsteinpflaster ist das schnell kaputt. beim iphone kostet ein neues um die 100€.
Ich stand daneben es war wirklich so....sie steigt aus um mich einsteigen zu lassen und da knallts.....direkt aufs Display......und oben ist es gesprungen, so das man nichts sieht.....voll blöd gelaufen...muss den richtigen Punkt erwische haben....
Außer eine Versicherung für das Handy selbst zahlt keiner. Das kann sie sich abschminken.
....
Es hat nichts beim fahren auf Schoß zu suchen. Stark gebremst, liegt es unten, sie greift danach und fährt wo dagegen. Meine Meinung dazu.
Das ist eigenverschulden.
ihre Haftpflicht zahlt doch nur, wenn sie von wem anders was kaputt macht. Deine würde zahlen, hättest du ihres kaputt gemacht. lg
Nicht auf falsche Gedanken bringen ;-)
Kann ich mir nicht vorstellen. Sowas ist ziemlich fahrlässig. Warum legt man überhaupt seine Handy auf dem Schoss, wenn man Auto fährt???
Nein mir ist es aus der Tasche gefallen such display kaputt.haftpflicht zahlte nucht. Gibt wohl eine Versicherung die man mit kauf des Handys abschließen kann die dann solche Sachen bezahlt . Aber die kann man im Nachhinein nicht mehr abschließen
Ich weiß es auch nicht und sie im Nachhinein ja auch nicht mehr...dachte die Versicherung zahlt auch wenn man eben grob fahrlässig oder leichtsinnig handelt. Wir hatten vor Jahren den Fall das ich mit einen Zelt von Bekannten geliehen habe und dann hat es gestürmt...ich hatte das Zelt festgebunden und dadurch ist es komplett kaputt gegangen....damals meinte meine Versicherung das sie es nicht zahlen da es nicht meines sei und ich es nur geliehen habe. Drum dachte ich, da es ihr selbst passiert ist zahlt ihre Versicherung vielleicht....
dann hat dich deine haftplficht übern nuckel gehauen.
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