Mitglied inaktiv
hallo ihr lieben, ahbe mal eine frage, vielleicht hat jemand eine ahnung und kann mir helfen, mein sohn hatte im hebst letzten jahres einen unfall, er ist in ein auto gerannt! er war daraufhin paar tage im kh... mein sohn ist über meinen freund versuchert, um genau zu sein bei der ikk heute kommt ein schreiben von denen, das die aufgrund der verletzungen vermuten das es ein unfall war und wir den hergang schildern sollen! ja wollen die jetzt nicht bezahlen oder wie versteh ich das???
Also falls du sicher gehen willst ruf sie an. Ich könnte mir aber vorstellen dass die deshalb nachhaken weil sie sich eventuell das Geld von der Krankenkasse des Unfallgegners holen können. Deshalb wollen die das genau wissen.
Nein das hat nur was damit zu tun, ob sie die Kosten wem anderen unterschieben könne, wenn der Unfallveruracher bekannt ist z.B. Das hat mit euch nix wirklich zu tun. Kommt immer, wenn Unfall vermutet wird.
Nein, das bekommt ihr von der Regressabteilung der Krankenkasse, die haben wahrscheinlich bezahlt und wollen jetzt wissen, ob sie sich das Geld von der Haftpflicht des Schädigers oder ggf. der Berufsgenossenschaft (falls Schulunfall) wiederholen können. Sonst ruf doch die KK einfach an.
also mein ihr ich kann das ganz beruhigt ausfüllen, kann natürlich den namen des unfallgegners angeben! aber die schuldfrage ist ja nichtmal geklärt!
Nach dem Namen fragt keiner und wenn später mal was dazu kommen sollte kannst du immernoch tun. ich habe das x mal ausgefüllt, kommt immer egal ob du dir den Fuß verknaxt hast oder so... so bald es nach Unfall aussieht.
naja und es war ja ein unfall, und die fragen nach dem namen des unfallgegeners, also wollen die sicher irgendwoher ihr geld wieder haben! kann es auch sein das wir selbst dafür aufkommen müssen?
Warum denkst du das denn? Wieso solltest du was bezahlen müssen? Füll das teil doch ohne Namen aus und wenn es die interessiert fragen sie schon nach.
Wenn Du es nicht ausfüllst, bekommst Du es alle 4 Wochen wieder. Gib doch einfach an, dass Schuldfrage ungeklärt ist, soll sich die Kasse ggf. an die Polizei wenden.
haste so ein schiss weil du eigentlich weißt das ihr schuld habt?
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nein wieso sollte ich schiss haben, ich konnte es nicht verhindern, danke das du mir grad schuldgefühle machst!
wo mach ich dir schuldgefühle??geht es noch??ich weiß nicht mal was passiert ist *kopfschüttel ich frage nur weil du in fast jedem posting erwähnst bzw fragst ob du dann das liebe geld zurück zahlen musst
Was sollen die denn bezahlen!? Normal hättest Du auch Schmerzensgeld einklagen können, das steht in dem fall auf jeden fall zu! Muss man das aber nicht eh der Unfallkasse melden!?
Das mit dem Schmerzensgeld kommt drauf an wer schuld ist. Wenn du selber schuld bist und die Aufsichtspflicht verletzt hast, dann zahlt der andere auch kein Schmerzensgeld
Mal langsam, Schmerzensgeld steht überhauptkeinem zu solange die Schuldfrage nicht geklärt ist. Wie oben schon erwähnt, du bist verpflichtet das auszufüllen, da die Schuldfrage nicht geklärt ist schreibst du halt das, was du weist. Die wollen einfach nur wissen ob es evtl. die Haftpflicht vom Gegner bezahlen muss mehr nicht. Du musst da nichts bezahlen, darum gehts darin nicht. LG Anja
Das ust klar, aber auch bei einer Mitschuld steht einem ein gemindertes zu(dem Verursacher wie auch dem Geschädigten). Aber in dem Fall wollen die sicher nur das Geld über den anderen wieder holen. Ich kenns nur von mir, das das gleich über die Unfallkasse lief bzw die vom Betrieb(was ja bei Privatschäden ect anders ist)
Watt ? Wenn ich einem in die Karre fahre bekomme ICH gemindertes (??) Schmerzensgeld ? Von wem denn ?
Wenn es privat passiert, nicht.