pothi
hallo, und zwar sind wir mieter dazu verpflichtet schnee zu räumen. da unser vermieter aber weder sal, streu, schaufel etc zur verfügung gestellt hat, hab ich das nun besorgt und möchte dem vermieter nun die rechnung schicken. Wie würdet ihr jetzt das begleitbriefchen dazu schreiben? ich steh grad so völlig auf dem schlauch....
Habt ihr ein gutes Verhältnis? Kann man das nicht telefonisch klären? Ich wäre da irgendwie anders...
wir wohnen auch zur Miete in einem Haus... Es war für uns selbstverständlich diese Dinge selbst zu kaufen....selbst Rasenmäher, Heckenschere, Gartengeräte ....ich käme nicht auf die Idee unserem Vermieter das in Rechnung zu stellen....
gartenzubehör für unseren garten kaufen wir natürlich auf unsere kosten. ähm aber es wäre ja schon blöd, wenn jetzt jeder mieter seine eigene schaufel kaufen würde. eine reicht doch oder?
telefonisch klären? Finde ich irgendwie netter. Vor allem auch deshalb weil sich evtl. nachher alle darauf verlassen dass die anderen Salz kaufen.
klar reicht eine - und die Kosten könnt ihr unter euch teilen, aber dem Vermieter geht das doch nichts an. Vorausgesetzt ihr seid vertraglich verpflichtet zu räumen.
macht euch doch nicht immer die "rundumsorgen"
ich hatte ganz klar ne frage gestellt und wollte da gerne eine antwort drauf, die ich dank catmu ja nun bekommen hab.
diskutieren wollte ich über das thema nicht. sonst hätte ich das schon so formuliert.
Super, das wär ja noch schöner, wenn man sich das Zeug auch noch selber KAUFEN müsste, grad als Mieter.... *lol*.. Tolle Idee..
Habt ihr keinen Hausmeister..?
Ist der Vermieter verpflichtet, das zur Verfügung zu stellen? Muss damit geräumt werden? Sehr geehrter Herr xxxx, zur Erfüllung unserer Pflicht zum Räumen des Gehwegs in der Straße Nr. war es erforderlich, Salz und Kies im Wert von xxx zu erwerben. Um Erstattung der o. g. Kosten bis zum xxx wird höflich gebeten. Rechnung liegt bei. Mfg
super, danke für deine hilfreiche antwort, genau so werde ich es schreiben. :)
wenn ihr dazu verpflichtet seid laut Mietvertrag ist es auch an Euch die Gerätschaften, die dazu nötig sind parat zu haben. Wenn er das zur Verfügung stellt ist das sein Privatvergnügen. Aber die Sachen kaufen und ihm die Rechnung schicken geht nicht. Wäre gar nicht auf die Idee gekommen, das in Rechnung zu stellen.
aber hallo
wie kommst du nur darauf. Was steht denn im Mietvertrag drin. Das ist doch die entscheidende Frage.
hast du meine ausgangsfrage nicht verstanden?
doch und ich habe dir auch geantwortet, dass ich da gar nichts schreiben würde, weil es unverschämt ist von jemanden Geld zu verlangen, wenn du einkaufst. Du bist diejenige, die nicht versteht, dass du kein Geld für eine Leistung verlangen kannst, die du vertraglich zu erfüllen hast.
lass das mal meine sorge sein! ich hatte eine konkrete frage, die du nicht raffst und nein DU hast keine produktive antwort gegeben ;) vergiss es!
erst mal bin ich Niemandes Schätzchen und zweitens bist du diejenige deren Verstand da einen Aussetzer hat.
Ich hab dir eine rechtich korrekte Antwort gegeben und du bist leider nur nicht in der Lage zu akzeptieren, dass du fürs shoppen nicht bezahl wirst.
Wenn dir dein Vermieter das Geld überweisen sollte, dann freu Dich. Vermutlich hat er es dann nur deswegen gemacht, weil er dich kennt und keine Lust auf dein infantiles Gehabe hat.
Wenn du nur die Antworten bekommen willst, die dir zur Nase stehen, musst du mit Menschen kommunizieren, deren Grad an Wissen und gesundem Menschenverstand sich annähernd in deinem Bereich bewegen. Meiner geht darüber weit hinaus und deshalb ist mir auch bewusst, dass Du für eine Leistung, die du ohnehin leisten musst nicht andere zur Kasse bitten kannst.
Und nun kannst du dir die Finger wund schreiben wie du willst - ich les deinen Quark nicht mehr. Nicht das du mir das dann auch noch in Rechnung stellst
- ENDE -
Ich muss dir leider schreiben, dass du im Unrecht bist und die Ausgangsposterin Recht hat. Sie Auszug aus folgendem Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm Schneeschaufel, Streusalz, Geräte Der Mieter braucht die zur Schneeräumung erforderlichen Geräte nicht anzuschaffen, dies ist Sache des Vermieters, da solche Werkzeuge Hauszubehör sind. Sollte im Mietvertrag stehen, dass der Mieter Geräte selbst stellen muss, so ist diese Klausel wegen Verstoß gegen das Tranzparenzgebot (§ 307 BGB) unwirksam. Bisher haben sich die Gerichte damit aber noch nicht beschäftigt. Das Streumaterial (Streusalz) muss der Mieter (wie die Putzmittel für den Treppenputz) nur dann selbst anschaffen und bezahlen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht oder nachträglich so vereinbart wurde (AG Wuppertal WM 82, 114: AG Bochum WM 81, U5, AG Witten WM 81, U5 , AG Solingen WM 79, 239). Ist im Mietvertrag keine Regelung darüber getroffen, wer die Kosten für das Streumaterial bezahlt, hat der Mieter aber trotzdem schon über einen längeren Zeitraum das Streumaterial selbst auf eigene Kosten gestellt, kann er sich auf die grundsätzliche bestehende Verpflichtung des Vermieters die Kosten zu übernehmen nur in besonderen Ausnahmefällen berufen (z.B. besonders harter Winter). Gruß Sylvia
Hallo Sylvia, das ist ein alter Bericht. Da gibt es neuere. Und ich habe sie mehrfach gefragt, was denn im Mietvertrag steht. Und Fakt ist dennoch, dass sie nicht einfach Geld fürs shoppen gehen verlangen kann. Selbst wenn sich der Vermieter bereit erklärt, dafür aufzukommen, hätte sie das VORHER klären müsse, was sie kaufen darf und was nicht. Auch ist ja gar nicht geklärt, ob sie das Salz z.B. überhaupt benutzen darf. Ja und das war es dann auch von meiner Seite . Allen einen wunderschönen schneefreien und somit schippfreien Tag :-)
...issn freak *lachweg* wat ne nudel. egal, so frauen muss es auch geben....