Frühlingserwachen1988
Guten Abend, unter nachfolgendem Link findet ihr eine Petition, bei der ein gestaffelter Mutterschutz für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, gefordet wird. https://www.openpetition.de/petition/online/gestaffelter-mutterschutz-nach-fehlgeburten Mein erstes Kind ist still zur Welt gekommen, daher ist mir dieses Thema ein besonderes Anliegen. Bitte anschauen, bestenfalls online unterschreiben und so weit wie möglich weiterverbreiten. Danke!! Frühlingserwachen
Mein Kind ist auch still zur Welt gekommen und ich war einfach krank geschrieben. Ich finde, da Bedarf es keinem gesonderten „Mutterschutz“ mehr.
Ich finde schon das es einen Mutterschutz geben sollte. Immerhin ist man Mutter geworden. Es ist wichtig das eine Mutter die Möglichkeit hat sich psychisch und physisch zu "erholen". Nicht jeder Arzt hat dafür Verständnis und schreibt einen krank.
Dem schließe ich mich an.
Das kann ich nicht glauben, dass es heute noch Ärzte gibt die einer Mutter die ein totes Kind geboren hat eine Krankschreibung verweigern.
Jeder Arzt schreibt einen deswegen krank. Der Körper muss sich erholen und wenn ein Gynäkologe für sowas kein Verständnis hat, hat er seinen Beruf verfehlt. Sogar mein Mann hat damals von seinem Hausarzt eine Krankschreibung bekommen, um das ganze zu verarbeiten.
Was spricht gegen eine AU?
Ich habe selbst erlebt, dass es ein Kampf war, für nur 2 Tage eine AU zu kriegen!
Eine Kollegin mußte ihr Kind in der 16. SSW gehen lassen und war anschließend ganz selbstverständlich für 4 Wochen krankgeschrieben (gleich mit der Erstbescheinigung). Das sollte also kein Problem darstellen. Ich könnte es mir schwerer vorstellen nach einem Muschu (wie lange sollte der überhaupt dauern) noch eine AU zu bekommen - wenn die Frau dann noch nicht so weit ist, um wieder zu arbeiten.
Mutterschutz wäre viel schlechter als eine AU, weil dann alle wüssten, dass man sein Kind verloren hat. Der Chef schaut dann im dümmsten Fall, dass er die Dame loswird, bevor sie wieder schwanger wird. Ich habe nach zwei Fehlgeburten gleich wieder gearbeitet, weil ich Ablenkung brauchte. Mich hätte es sehr gestört, wenn ich dann Mutterschutz gehabt hätte. Von meinen anderen beiden Schwangerschaten hat bis zur 20. SSW niemand was gemerkt - hätte ich in der Zeit eine Fehlgeburt gehabt, hätte ich das auch weiter für mich behalten wollen anstatt offiziell in Mutterschutz zu gehen.
Wirklich Mutterschutz? Damit auf der Arbeit auch wirklich jeder weiß, die Frau hat gerade ihr Kind verloren. Also ich hätte das nicht gewollt. Bei meinen Fehlgeburten wussten nur ausgewählte Personen davon. AU war kein Problem. Weder bei meinem Arzt noch bei der Vertretung. Hätte auch ohne Probleme eine Verlängerung bekommen können. Und bei einer Totgeburt gibt es den Mutterschutz schon. Allerdings darf hier die Frau diesen vorzeitig beenden. Unterschied: Fehlgeburt Gewicht unter 500g, Totgeburt Gewicht über 500g
Kann jetzt nur für mich sprechen. ich hatte mehrere Fehlgeburten in verschiedenen SSW. ich wurde immer krankgeschrieben, solange ICH das gebraucht habe. War allerdings nie lange, da ich immer froh war, wieder arbeiten gehen zu dürfen. Zuhause rumsitzen und grübeln bringt dann doch auch nix.
Ich zitiere mal die Ausführungen der Initiatorin der Petition, was gegen eine AU spricht. "Eine Krankschreibung der Frauen nach einer Fehlgeburt liegt damit alleine im Ermessen des betreuenden Arztes und erfolgt nicht automatisch, sondern oft nur auf Nachfrage und Bitten. Dieser Umstand stellt nicht selten eine zusätzliche Belastung für die oftmals traumatisierten Frauen dar. Auch das psychologische Element, dass eine Frau, die ihr ungeborenes Kind verliert, nicht als Mutter (der Mutterschutz zusteht) gewertet wird, spielt für viele Frauen eine große Rolle. Wir denken deswegen, dass ein Angebot des gestaffelten Mutterschutzes für Frauen nach Fehlgeburten ein großer Fortschritt wäre, der betroffenen Frauen Zeit gibt das Erlebte zu verarbeiten und ihnen einen Schutz bietet, der ihnen zusteht. Die Staffelung und Höhe des Mutterschutzes sollte von einer Expertenkommission erarbeitet werden."
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