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Patti74

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Hi, im Bezug auf das Thema unten. Gehört das auf eine Kündigung: Die Verrechnung der unentschuldigten Fehltage mit Urlaubstagen oder geleisteten Überstunden behalte ich mir vor.


PhiSa

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Antwort auf Beitrag von Patti74

arbeitest du im personalbereich? dann mußt DU das doch wissen keine ahnung. kanns mir aber vorstellen. zumindest dass die fehltage mit den überstunden verrechnet werden.


Patti74

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Antwort auf Beitrag von PhiSa

Nein, ist nicht mein Bereich. Soll das für jemanden schreiben, aber die Formulierung gefällt mir nicht.


Hofi2

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Antwort auf Beitrag von PhiSa

Das müsste doch eigentlich im Arbeitsvertrag beschrieben sein. Ich denke aber schon, dass man die nicht geleistete Arbeitszeit auch nicht zahlen muss.


PhiSa

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Antwort auf Beitrag von Hofi2

achso! ja nein, fehlzeiten muß man nicht zahlen. weiß nur nicht, ob man so einfach tage vom urlaub nehmen darf für unentschuldigte fehlzeiten. mit den überstunden verrechnen kann ich mir vorstellen, aber vom urlaub abrechnen? ich weiß nicht. eher die fehlzeiten komplett vom lohn abrechnen.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Patti74

1. Abmahnung mit Nachreichen einer Erklärung für die unentschuldigten Fehltage. 2. Der Mitarbeiter muss mit der Verrechnung einverstanden sein. 3. Im Wiederholungsfall kann man kündigen. 4. Die Anrechnung der Fehltage auf die Urlaubstage kann man sich vorbehalten oder aber besser den Lohn um die Fehltage kürzen (1/30 des Monatslohnes pro Fehltag) LG