Mitglied inaktiv
Habe gerade gelesen, das es seit Kurzem eine s.g. Bioschutverordnung gibt, die wohl besagt das z.B. schwangere Erzieherinnen nicht mehr arbeiten dürfen wenn gewisse Antikörper nicht nachgewiesen sind. Kenne nun auch persönl. mehrere Erzieherinnen die als die Schwangerschaft bekannt wurde sofort ein BV erhielten wegen der Ansteckungsgefahr. Ob nun übertrieben oder wirklich sinnvoll sei mal dahingestellt. Aber warum ist das bei medizinischem Personal nicht so??? Da ist doch die Ansteckungsgefahr mindestens genauso hoch oder? Irgendwie finde ich das schwachsinnig. Wo kann man sich denn da hinwenden um genaueres zu erfahren? Danke und liebe Grüße unserbaby09
bin medizinisches personal...
verstehe das auch nicht..
aber hab ne fä die mir schnell ein BV gegeben hat...
aber wegen beschwerden...die insteckungsgefahr ist der klinik irgendwie egal....
in der ersten ss habe ich bis 4 wochen vor muschu gearbeitet
naja muss nicht immer was passieren-kann aber---
und von deiner bioverordnung habe ich noch nichts gehört.
Kenne aus dem Bekanntenkreis auch eine Erzieherin, die nicht mehr arbeiten durfte wegen dem Rötelntiter. Bin selber Krankenschwester und bei uns gilt nur, dass man bestimmte Sachen nicht machen darf und z.B. nicht im OP oder auf Intensiv arbeiten darf. Finde das auch dämlich, wir sind am WE oft nur zu zweit und eigentlich darf man dann offiziel kaum was machen, muss es im Endeffekt aber doch, wobei es mich in der SS nicht so gestört hat.
o.w.T.
liegt am rötelntiter, da gegen ringelröteln (die zumeist bei kindern vorkommen) nicht geimpft werden kann. glaube ich zu wissen. lg muddelkuddel
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