boxjellyfish
Hallo ins große Forum, ich bräuchte mal Euren Input. Ich hatte gestern einen Beinahe-Unfall und seither beschäftigt mich, wer Schuld gehabt hätte, wenn es anders gelaufen wäre: Ich bin bei grün auf die Kreuzung zugefahren um links abzubiegen. Gleichzeitig fährt aus der anderen Richtung das andere Auto in etwa gleicher Geschwindigkeit ebenfalls auf die Kreuzung mir entgegen und blinkt ebenfalls links. Also beginne ich mit dem Abbiegen und kann aber gerade noch bremsen, denn das andere Auto fährt geradeaus obwohl es immer noch links blinkt. Der Fahrer regt sich im Vorbeifahren fürchterlich auf! Ich hatte meine Kinder hinten drin und war einfach nur froh, dass nichts passiert ist. Ich denke der andere Fahrer hat nicht gemerkt, dass er blinkt?! Aber wer hätte im Fall eines Zusammenstoßes Schuld?
Da wärst du in der Pflicht zu beweisen, daß er wirklich geblinkt hat. Hätte er nicht geblinkt, wärst du schuld. Bei sowas muß man immer froh sein, wenn Zeugen da sind. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage.
Ja, das dachte ich mir auch! Ich hätte keinen Zeugen gehabt und so wie der andere reagiert hat, hätte der das niemals im Leben eingeräumt.
Ich hab vor 20 Jahren in der Fahrschule gelernt, dass man als Abbieger langsam in die Kreuzung einfahren muss. Erst wenn man sicher ist, dass der andere auch abbiegt, kann man seinen Abbiegevorgang fortsetzten. Hieße: Du wärest Schuld. Aber sei froh, dass nix passiert ist.
So habe ich das auch gelernt, man darf sich nicht darauf verlassen....auch wenn er blinkt. Man muss trotzdem vorsichtig auf die Kreuzung fahren. Wenn ich so eine Situation habe, bin ich auch megavorsichtig und suche ggf. Augenkontakt zu dem anderen Fahrer. Ich würde auch sagen, du wärst schuld gewesen.
Ich fürchte du. Denn du musstest als Linksabbieger den Gegenverkehr durchlassen.
Naja, aber wenn er doch geblinkt hat und dann plötzlich doch geradeaus fährt, woher soll sie wissen, das er mit Blinken nicht abbiegt. Rein theoretisch würde ich sagen, der andere hätte schuld gehabt, aber wie Christine schrieb, das müßtest du beweisen können, da er geblinkt hat.
Habe ich ja zum Glück! Aber andernfalls hätte ich wahrscheinlich schlechte Karten gehabt. Das dachte ich mir eben.
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/geblinkt-aber-nicht-abgebogen-haftungsfragen-zum-unfall_212_227658.html
Wenn man Glùck hat, kann ein Gutachter beweisen, das geblinkt wurde. Aber eben nicht immer
So habe ich es gelernt (und versuche mich daran zu halten) ... Auch wenn ein Autofahrer blinkt, darfst du dich nie darauf verlassen, dass er tatsächlich abbiegt oder wo reinfährt. Ich warte immer ein bisschen, ob derjenige auch tatsächlich dann z. B. in die Straße einbiegt. Du und die Kinder hattet wohl wirklich einen Schutzengel gestern! LG Streuselchen
Du hättest Schuld, weil man sich auf ein Blinken nicht verlassen darf. Gruss
Davon ab,dass der erste blinkte - es Ärzte doch jederzeit noch ein weiteres Auto dahinter sind können?
Als Linksabbieger hast du den Entgegenkommenden Verkehr, auch wenn dieser, in diesem Falle Rechts, abbiegen will, Vorfahrt zu gewähren.
Mein Onkel war in dieser Situation und hat schuld bekommen .. Denn man muss sich vergewissern , dass die Person wirklich abbiegt , bevor man fährt .. hätte ich auch nie gedacht , hätte eher an Teilschuld gedacht , aber ist leider so. .
Eine Kollegin wollte mal nach links auf eine Hauptstraße biegen. Von links kam ein Auto, das aber nach rechts (also in die Straße, aus der die Kollegin kam) geblinkt hat. Kollegin denkt also "der biegt ja ab", fährt los und dem Auto voll rein. Der fuhr nämlich DOCH geradeaus, der Blinker war kaputt, was der Fahrer aber nicht wusste und bemerkt hat. Ein Zeuge hat gesagt, der hätte schon im letzten Ort dauergeblinkt. Meine Kollegin hatte Schuld. Sie hätte trotz Blinker abwarten müssen, ob er wirklich abbiegt.
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