Mitglied inaktiv
..straße parken darf oder nicht?? Llg jana
Vielleicht mal die Strassenschilder angucken ?? Oder wie meinst du das ?
Evtl. Strassenschilder? oder bei der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung
meiner schwester ist ihre nachbarin in ihr auto rückwärts reigefahren - hat ihr auto nicht gesehen, da dunkel war. jetzt meint sie dass sie da gar nicht hätte parken dürfen. es ist praktisch eine anlieger? straße - ne sackgasse. darf man da parken - vor seinem haus?????
beom ordungsamt oder der polizei.. als regel glit: 3 meter fahrbahnbreite muss bleiben wenn du auf der strasse parkst... lg schnuffelentchen
Parken aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wechseln zu: Navigation, Suche Geparkte Fahrzeuge in Schrägaufstellung Parken oder Parkieren bezeichnet den Vorgang, ein betriebsfähiges und zugelassenes Fahrzeug für unbestimmte Zeit abzustellen (so genannter Abstellvorgang). Dabei handelt es sich um einen zulässigen Gemeingebrauch, das Fahrzeug ist dem ruhenden Verkehr zuzuordnen. Der Abstell- bzw. Parkvorgang ist vom reinen Haltvorgang zu unterscheiden, Rechtsgrundlage dafür bildet die Straßenverkehrsordnung. Ein Haltvorgang liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht länger als drei Minuten unbewegt bleibt und der Fahrzeugführer sich in Sicht- und Reichweite (etwa 12 bis 15 m) des Fahrzeugs aufhält. Wird eines der beiden genannten Kriterien verletzt, handelt es sich um einen Parkvorgang.[1] In Österreich handelt es sich dann um einen Haltevorgang, wenn eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit vorgenommen wird. Ob man dabei in Sichtweite des Fahrzeugs bleibt ist irrelevant (Österreichische StVo §2, Ziffer 1, 27)[2]. Das Parken ist wie das Halten überall dort gestattet, wo es nicht durch Parkverbote untersagt ist. In erster Linie hat das Parken auf gekennzeichneten Parkflächen zu erfolgen. Zur besseren Ausnutzung des Parkraums ist platzsparendes Parken unabdingbar. Ausreichend Platz für das Ein- und Aussteigen sowie das Rangieren ist freizuhalten. Das Einparken im Straßenraum zählt neben anderen Grundfahraufgaben zur praktischen Führerscheinprüfung. Quelle: wikipedia
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