Elternforum Rund ums Baby

Ausbildungsfreibetrag bei Abzweigung des Kindergeldes

Ausbildungsfreibetrag bei Abzweigung des Kindergeldes

Schniesenase

Beitrag melden

Hallo Ihr Lieben, ich habe mal eine Verständnisfrage an die Leute mit guten Kenntnissen im Bereich Steuerrecht: Kind ist in Ausbildung und lebt nicht bei den Eltern. Die Eltern zahlen dem Kind keine Unterstützung. Das Kindergeld wollen sie aber nur teilweise ans Kind weiterleiten. Mit unter 800 Euro brutto kann das )erwachsene) Kind seine Wohnung (WG) und Lebenshaltungskosten nicht bestreiten. Das Kindergeld wird gebraucht. Wenn nun das Kind einen Abzweigungsantrag beim Jobcenter stellt, dass das Kindergeld direkt ans Kind überwiesen wird, verlieren die Eltern dann den Ausbildungsfreibetrag bei der Steuer, weil sie ja nicht mehr kindergeldberechtigt sind, sondern das Kind? Danke im Voraus für Eure Antworten! Es betrifft nicht uns selbst, aber einen Fall in der engeren Familie. VG Sileick


Lavendel79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Schniesenase

So würde ich das auf jeden Fall sehen bzw rechtlich auch verstehen, denn Voraussetzung für den Freibetrag ist Kindergeldbezug (wobei hier steht „Anspruch auf“ - bei Abzweigung ist aber nicht klar ersichtlich, ob damit auch der Anspruch der Eltern aus juristischer Sicht erlischt- ergo wo genau abgezweigt wird, vor oder nach der Anspruchsgrundlage). Und es geht ja nicht um den puren Anspruch (sprich noch in Ausbildung, kein Gap-year) sondern schon um konkrete Zahlungen, denn wenn ein Elternteil nur die Hälfte Kindergeld bekommt, bekommt er auch nur den halben Freibetrag. An sich hätten sie aber heute schon keinen Anspruch auf den Freibetrag, denn eine weitere Voraussetzung wäre, dass man auch Aufwendungen hat und wenn man sowieso nur einen Teil des Kinderbetrags überweist obwohl das Kind gar nicht mehr zuhause wohnt - also zuhause keine Kosten mehr entstehen- kann man ja nicht von Aufwendungen sprechen m.M.nach. Genau sagen, welche Unterlagen für den Freibetrag eingereicht werden müssen kann ich aber erst in ein paar Monaten ;-) Dass wir dann allerdings auch echte Aufwendungen haben werden ist (leider) Fakt. Hier ein guter Artikel dazu : https://www.steuernetz.de/lexikon/ausbildungsfreibetrag


misssilence

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lavendel79

So ist es. Aber beachte: für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen, erhaltet ihr 1/12 des Freibetrags.