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Arbeitsrecht - was muss ich nachträglich leisten?

Arbeitsrecht - was muss ich nachträglich leisten?

Anuschka1978

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Hallo! Ich versuche mich kurz zu fassen: Ich sollte bei meiner ehemaligen Arbeitsstelle eine Pädagogische Stellungnahme für ein Kind schreiben, gut habe ich auch getan, obwohl es NICHT in meiner Stellenbeschreibung (Tagesmutter ohne zusätzliche Ausbildung laut Arbeitsvertrag) vorhanden war. Ich musste es auch nur machen, weil es „mein“ Kind war und ich die zusätzliche Qualifikation habe. Meine Kolleginnen die ebenbürtig angestellt waren hätten es nicht gemusst, da sie die Ausbildung dafür nicht haben. Meiner Chefin war er nicht gut genug (hat den Ausdruck von mir bekommen) und ich sollte den Bericht nach Corona ergänzen. Habe dann Mitte Juli dort aufgehört zu arbeiten und es nicht eingesehen weiterhin Aufgaben zu übernehmen, für die ich nicht bezahlt werde. Jetzt möchte sie den Bericht nochmals haben (das Kind besucht die Einrichtung nicht mehr und ist jetzt wo anders) Ich kann ihr den Bericht auch nicht mehr zukommen lassen, da mein PC das zeitliche gesegnet hat und ich ihn über die Cloud nicht finde. Muss ich ihn nachreichen? Oder darf ich mich verweigern? Darf mir das negativ im Arbeitszeugnis ausgelegt werden? Danke


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Du kannst ja sagen, dass Du sämtliche personenbezogene Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen auf Deinem Privatrechner gelöscht hast, nachdem Du die Stelle gekündigt hast. Oder Du sagst einfach, dass es ist, wie es ist, das Dokument leider weg ist, sie aber ja sicher den Ausdruck noch hat und wünscht ihr einen schönen Tag. Ob sie das im Zeugnis schlecht bewertet bleibt abzuwarten.


Melkerin

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ich würde auch sagen da . dass Kind nicht mehr in diesr die Einrichtung ist musst du es nicht ergänzen. Sag einfach du hättest schon etewas eingereicht, und jetzt sei das Kind eh nicht mehr bei Ihnen.. auserdem hättest du es nicht mehr auf dem PC weil du einen neuen kauen musst..


Melkerin

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Antwort auf Beitrag von Melkerin

ubs kaufen . KOPFKINO wie man einen neuen PC kaut


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Sie darf es dir nicht negativ auslegen, dass du nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses keine Arbeit mehr für sie erledigst. Übrigens darfst (und durftest) du keine Daten deiner Klienten auf deinem privaten PC haben!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Ist das immer noch nicht zu Ende mit dieser Stelle? Was für ein Ärger. Die beiden Userinnen über mir haben den Hinweis schon gegeben, Datenschutz! Also nix machen. Ich gehe aber fast schon aus, das es noch weiteren Ärger gibt ( Zeugnis) da solltest Du Dich schon Mal einlesen mit dem Anfechten Sei froh, das Du da weg bist.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Du hast den Bericht erstellt und abgegeben. Dazu warst Du mAn verpflichtet, weil es dem Weisungsrecht des AG unterliegt. solche Aufgaben nach Qualifikation zu verteilen und die Stellenbeschreibung kein Grund wäre, solche Aufgaben zu verweigern. Wie dem auch sei: Du hast es ja gemacht, abgeliefert und gut. Zu mehr bist Du nicht verpflichtet, insbesondere nicht, irgendwelche Kopien aufzuheben. Warum liegt die Datei überhaupt auf Deinem Provatrechner? Du hast Anspruch auf ein qualifierztes, wohlwollendes Arbeitszeugnis mindestens der Note 3. Bessere Leistungen mußt Du beweisen, schlechtere Deine AG.


CGN1984

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

In meiner beruflichen Praxis habe ich das eher mit der Gesamtnote 2/gut kennengelernt. Und es ist KEIN geltendes Recht, sondern nur eine übliche Rechtsprechung. Solche Einzelfälle dürfen im AZ aber üblicherweise grundsätzlich keine Erwähnung finden.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von CGN1984

Was üblich ist und worauf man Anspruch hat sind ja unter Umständen zwei verschiedene Dinge. Wenn man eine 2 bekommt, ist doch super. Aber wenn es Stress gibt, gilt eben die Rechtsprechung als Anspruchsgrundlage.


Anuschka1978

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Danke für deine Antwort! Ich habe mal eine Frage zu „... Dazu warst Du mAn verpflichtet, weil es dem Weisungsrecht des AG unterliegt. solche Aufgaben nach Qualifikation zu verteilen und die Stellenbeschreibung kein Grund wäre, solche Aufgaben zu verweigern....“ -> Ich habe mich aber nicht als das beworben, was ich gelernt/studiert habe (Dipl. Heilpädagogin), sondern ganz bewusst als etwas was weit unter meiner Qualifikation liegt (Tagesmutter) und auch so bezahlt wird (ca. 50% des Lohnes einer Heilpädagogin) beworben um auch nur als das zu arbeiten. Aber ich werde meiner ehemaligen Chefin schreiben, dass ich den Bericht nicht mehr habe. Mal sehen was zurück kommt.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Wie gesagt: die Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag ist eine Sache. Aber natürlich fällt auch mehr und weniger an als, das was dort drin steht. Du hast ja sicher auch mal den Müll ausgeleert oder sowas ohne, das es explizit so in der Stellenbeschreibung stand. Und die Qualifikation hast Du ja, egal, ob Du sie nun für die Stelle in aller Regel brauchst oder nicht. Es speilt ja für Deine Frage auch keine Rolle, denn Du hast es ja letztlich gemacht.


Spirit

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Ob du den überhaupt auf deinem privaten Rechner hättest schreiben und aufbewahren dürfen? Wegen Datenschutz und so. Habt ihr denn keinen dienstlichen PC? Wenn sie den Bericht verschlampt hat und jetzt keinen mehr hat, ist das ihr Problem. Mit Ex-Arbeitgebern kommuniziere ich per se nicht. Ich würde auf den Bericht den sie erhalten hat verweisen (am Besten schriftlich mit Datumsangabe etc.) und weitere Kommunikation einstellen. Das Arbeitsverhältnis ist beendet und somit haben die auch nix mehr zu wollen. Das hätte wohl schon vorher geklärt werden müssen. Wo kommen wir denn da hin wenn der Ex-AG nach Monaten noch mit Arbeit daherkommt für die ich dann gar keinen Lohn mehr erhalte. So meine Hausfrauenlogik.


Philo

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

aus Datenschutzgründen. Der muss in der Arbeit auf dem Dienst-PC abgespeichert sein. Von dort aus musst Du der Chefin Zugang zu den von Dir verfassten Berichten ermöglichen. So ist das bei uns geregelt.