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Arbeitsamt-Frage + Arbeitszeugnis

Arbeitsamt-Frage + Arbeitszeugnis

Kira75

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Wenn man zum Arbeitsamt muss, bekommt man einen Termin, oder ist es noch so mit Nummer ziehen?? ....ist schon fast 2 Jahrzehnte her, dass ich dort war Wenn ich von meinem Arbeitgeber ein Zeugnis bekomme, habe ich das Recht das Zeugnis vorher mal zu sehen, ob ich irgendetwas zu beanstanden habe, was ggf. geändert werden soll?


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Kira75

wenn du erstmalig (wieder) zum Arbeitsamt gehst, gehst du nur zur anmeldung. dort bekommst du alle papiere und einen termin. bis dahin musst du alle papiere zusammen haben. beim termin wird alles mit dir durchgesprochen und man kann dir auch gleich sagen, wieviel geld du bekommst (so ist es jedenfalls bei uns). du hast ein recht dein zeugnis vorher zu sehen. macht der ag das nicht, kannst du es auch im nachgang noch beanstanden.


Kira75

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ich bekomme kein Geld, ich werde erst im Februar nächsten Jahres "arbeitslos"...., bin allerdings eigentlich noch bis Ende Juli in Elternzeit, aber da meine Firma dicht macht, bin ich dann eigentlich ab Februar "nichts" Also richtig arbeitslos wäre ich dann erst ab August 2015, denn für das Datum suche ich etwas neues, also würde ich erst ab da was bekommen, sofern ich nichts finden sollte..... ....aber beim Arbeitsamt melden muss ich mich ja trotzdem, steht zumindest in der Kündigung.... ...................... Mit dem Beanstanden wird es schwierig, da meine Firma Ende des Jahres komplett zu macht und ich bekomme mein Zeugnis erst Ende Dezember. Jetzt habe ich überlegt, ob ich denen sagen soll/darf, dass ich das Zeugnis aber einige Zeit vorher mal sehen möchte, falls mir etwas daran nicht zusagt.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Kira75

ja stimmt, bei dir war das ja mit der firmen schließung. aber der ablauf mit dem melden bei arbeitsamt ist so. du gehst da hin und zeigst deine kündigung vor. dann bekommst du alle entsprechenden termine. hast auch recht lange zeit, deine papiere zusammen zusammeln. und wenn du erst "richtig" arbeitslos bist ab august, sagt man dir trotzdem vorher schon, wieviel geld du bekommst. du kannst im übrigen auch arbeitsuchend sein, auch wenn du noch nicht arbeitslos bist. sind zwei verschiedene sachen. dass du dich vorher melden musst, ist also völlig richtig. das ist seit ein paar jahren so. das mit dem zeugnis hatten wir glaube ich, auch schon mal irgendwie gehabt. aber ich meinte, du wolltest nicht hinfahren um das vor ort zu klären? ich würde aber in jedem fall darum bitten, dass du dir das vorher anschauen kannst, oder vielleicht kannst du es ja auch abholen, wenn jemand, der dazu berechtigt ist, das zeugnis zu unterschreiben, im haus ist. dann kann das notfalls gleich vor ort noch geändert werden. bei firmenschließungen ist das immer etwas kompliziert.


Kira75

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Abholen tue ich das Zeugnis eh, das hab ich denen schon gesagt..., aber wenn sie mir es erst kurz vor Schließung machen, ist es etwas schwierig wegen dem Ändern :) Ich bräuchte das schon für zu Hause zum Lesen, so gut kenne ich mich mit diesen Sätzen nicht aus, dass ich auf Anhieb erkenne, was gut ist und was nicht :) Bin nur unschlüssig, ob es "frech" ist das zu fordern, oder sogar mein Recht...., naja, ich bitte einfach mal darum :)