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Arbeiten während Elternzeit

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Arbeiten während Elternzeit

M.S.

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Hallo zusammen! Weiß jemand,wo ich mich zu dem Thema informieren kann? Undzwar bin ich in Elternzeit, würde aber gerne in einem anderen Bereich geringfügig arbeiten gehen. Geht das? Wenn ja, muss mein Chef es wissen oder sogar vielleicht sein ok geben? Bei ihm möchte ich ja nach der Elternzeit wieder anfangen. Vielleicht kann mir ja jemand helfen?! Liebe Grüße


mf4

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Antwort auf Beitrag von M.S.

ja und ich nehme an es wird sein wie üblich, wenn es in einer anderen Branche ist auch ohne Zustimmung Hauptjob leidet auch nicht also hat das mit dem AG nichts zu tun


Mitglied inaktiv

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Meiner Schwester wurde gesagt, im ersten Jahr nicht


chrissicat

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Antwort auf Beitrag von M.S.

Du darfst während der Elternzeit bis zu 30 Std. wöchentlich arbeiten. Wenn du bei einem anderem Arbeitgeber als deinem "eigentlich" arbeiten möchtest, benötigst du die Zustimmung von deinem Chef. Wenn du noch Elterngeld bekommst, musst du aber bedenken, dass dein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet wird und du ggf. weniger Elterngeld erhältst. Informieren kannst du dich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Da kannst du auch sehr hilfreiche Broschüren downloaden: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste.html


El-li

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Antwort auf Beitrag von M.S.

Du darfst während der Elternzeit bis zu 30 Std./ Woche arbeiten, wenn du bei einem anderen Arbeitgeber in dieser zeit arbeiten möchtest, benötigst Du die Freigabe vom derzeitigen Arbeitgeber, denn der hat das Anrecht, bei Bedarf auf Dich zurückzugreifen, wenn Du arbeitswillig während der Elternzeit bist (hast Du bereits die Freigabe, dann nicht mehr). Hatte mir auch die Freigabe geholt und nun auch bei dem neuen einen unbefristeten Vertrag für nach Elternzeit unterschrieben und mit meinem bisherigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Übrigens wird alles was Du verdienst abzüglich Fahrtkostenpauschale auf das Elterngeld angerechnet, jedenfalls im ersten Elternzeitjahr. Infos bekommst Du beim Bundesministerium für Familien im Netz.


El-li

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Antwort auf Beitrag von El-li

Antwort erst danach gelesen, schön blöd! Naja, doppelt hält ja wohl besser....