cherish
Hallo, da ich nun zwei unterschiedliche Aussagen von der Elterngeldstelle erhalten habe und wie die Axt im Wald stehe, eine Frage an euer Schwarmwissen: Wird für die Ermittlung des Elterngeldanspruchs (NICHT die letztendliche Höhe des EGs) eine Einmalzahlung berücksichtigt oder nicht? Danke!
Moin, Anspruch hat jede, auch z. B. als Hausmann. Also nein, da man theoretisch gar kein Arbeitsverhältnis braucht.
Einmalzahlungen werden nicht als Einkommen gezählt. Bei mir wurde zB das Weihnachtsgeld nicht als Einkommen gezählt was wir im November immer bekommen sonder nur das normale Brutto/Nettoeinkommen. Genauso wird es sicherlich mit Prämie etc gehandhabt…da es ja kein regelmäßiges Einkommen ist und auch wegfallen kann..
Wenn es nur um den Anspruch geht (und nicht um die Höhe) dann ist das doch sowieso irrelevant. Jede Frau/ jeder Mann hat doch Anspruch auf Elterngeld (zumindest den Basissatz). Bei der Höhe sieht es anders aus. Da werden Einmalzahlungen a la Weihnachtsgeld etc. leider nicht berücksichtigt.
Kommt drauf an wie gekennzeichnet. Wegen sozialversicherung usw. Keine allgemeine Antwort möglich. Für den Anspruch nicht relevant. Wenn nur Höhe.
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