Elternforum Rund ums Baby

Anlässlich der traurigen Nachricht unten...

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Anlässlich der traurigen Nachricht unten...

Annika06

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habe ich mir gerade die Frage gestellt : Habt ihr persönlich irgendwo schriftlich festgelegt was mit euren Kindern passieren sollte wen ihr plötzlich versterben solltet? Vielleicht auch eure ganz allgemeinen Zukunftswünsche für das Kind? Was haltet ihr davon einfach "vorbereitend" Zukunftsbriefe an eure Kinder zu schreiben? Sollte man sich da bewusst Gedanken machen oder haltet ihr das für unnötig wenn man gesund ist? Denn versterben kann man ja ganz schnell auch wenn man gesund ist ... durch Unfälle etc. Und wenns ein Autounfall ist kann das Kind im Extremfall ja auch beide Eltern verlieren...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Annika06

Ich hab das alles schon geregelt und aufgeschrieben


Shaima

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Antwort auf Beitrag von Annika06

Direkt aufgeschrieben habt ich nichts. Finde aber auch,so ist es jedenfals in unserer Familie,dass es klar ist dass die Kinder beim Vater bleiben.Dem kann man ja bei Verlust der Frau nicht noch die Kinder nehmen. Wenn man alleinerziehend ist gibt es ja auch einen Vater.Der hätte natürlich erst mal das Recht seine Kinder dann zu nehmen. Wenn das nicht geht wüsste ich in meiner Familie dass sie bei meiner Mama aufgenommen werden bzw wenn das aus irgendeinen Grund auch nicht ginge,zu meinem Bruder oder Schwester. Von daher sehe ich es nicht als notwendig dass aufzuschreiben! Wenn das allerdings in Familien nicht so selbstverständlich ist macht es schon Sinn sich da ernsthaft mal Gedanken zu machen und seinen Willen zu notieren!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Shaima

Das Recht... stell dir vor ein Kind einer AE-Mama muss zum Vater den es nicht/kaum kannte und der sich u.U. nicht ums Kind scherte. Im Falle der Vater meiner Kinder wäre so dann würde in meiner Verfügung NICHT sein Name stehen.


Madzie04

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Ja wir haben alles geregelt. Wo die Kinder hinkommen im Fall der Fälle, was wir uns für sie vorstellen (Abi/Studium). Wann sie das Erbe ausgezahlt bekommen. Monatliche "Aufwandsentschädigung" (weiß nicht wie ich es sonst nennen soll) für die Pateneltern. Alles beim Notar hinterlegt und wird alle paar Jahre auf den neusten Stand gebracht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Annika06

so richtige briefe hab ich nicht geschrieben, aber ich hab einen ordner, da ist alles für den notfall drin. Lebensversicherung, Sparbuch, ein brief mit allen Passwörtern, weil ich im falle eines falles komplett aus dem internet verschwinden will. und noch meine PINs, die man so braucht. Auch hab ich eine schriftliche Kontovollmacht für alle meine kinder. mein mann hat eh schon eine. mehr kann man nicht machen


Annika06

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das mit dem Ordner find ich eine gute Idee.... Was ich neben diesen offiziel wichtigen Bestimmungen etc. gemeint hab waren z.B. aber auch so persönliche Briefe zur Kommunion, zum 18. Geburtstag, zur Hochzeit, zur Geburt von Enkelkindern usw. so in etwa: Liebe A...., heute ist dein 18. Geburtsag. Ich wünsche dir alles Liebe und Gute und einen wunderschönen Tag. Ich weis nicht genau wie du ihn feiern wirst.... aber ich bin mir sicher, es ist ein Tag nach deinen Wünschen und Vorstellungen. An meinem 18. Geburtstag hab ich am Meisten aufs Auto fahren gefreut. Hast du auch schon einen Führerschein? "Bitte fahr vorsichtig" usw. usf. oder Liebe ..., herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit. Es freut mich sehr dass du jemanden an deiner Seite gefunden hast mit dem du glücklich bist usw. usf. Das nehme ja schon einige Zeit in Anspruch solche gut durchdachten Briefe zu verfassen...Mancher Brief mag dann ja z.B. auch gar nicht richtig passend sein, aber irgendwo ist es doch eine schöne Idee seinem Kind weiterhin zum richtigen Zeitpunkt mit Rat und Tat zur Seite zu stehen....


mf4

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Eine Vollmacht gilt nur zu Lebzeiten... da musst du etwas anderes tun. Man muss extra dazuschreiben, dass diese Vollmacht (so genannte transmortale Vollmacht) über den Tod hinaus Gültigkeit hat bzw. erst ab da.


Littlecreek

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Wir haben das auch geregelt. Beim Notar. Dort würde festgelegt, dass die Jungs auf keinen Fall zu meiner Mutter oder meinen Schwiegereltern dürfen. Die beiden mittleren (14 und 13) dürfen entweder zu meinem Vater oder sollte der das nicht mehr schaffen zu einem bestimmten meiner Brüder, mit dem das natürlich besprochen wurde. Unser Jüngster (2) darf zu seinem großen Bruder ziehen oder wenn es die nächsten zwei Jahre nötig sein sollte zu meiner Schwester vorübergehend.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Briefe und DVD s für jeden unserer fünf sind in einem Schließfach. Wie sie an die Versicherungen und die Konten kommen, wissen die beiden Ältesten.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Annika06

Ich habe alles verfügt und ich hinterlasse keine Fragen, was mit mir und den Kindern passieren sollte. Unfall mit dem Vater schließe ich aus... demzufolge werden meine Kinder Mama oder Papa haben, wenn einem etwas passiert.


Angelina123

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Antwort auf Beitrag von Annika06

Ich habe soetwas noch nicht geregelt...habe es aber fest vor. Ich habe für meine Tochter das alleinige Sorgerecht...zum Vater haben wir keinen Kontakt. Sie würde dann zu meiner Mutter kommen oder zu meinem Freund. Wo kann ich das denn festlegen?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Google mal Sorgerechtsverfügung... es gibt extra Formulare... wer es tun soll, wer ausdrücklich nicht usw.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

http://www.verfuegungszentrale.org/cms/upload/pdf/Formulare/DVZ_Sorgerechts_II_M_nichtdruckbar.pdf


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

http://www.verfuegungszentrale.org/cms/upload/pdf/Formulare/DVZ_Sorgerechts_I_M_nichtdruckbar.pdf


Angelina123

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:-)


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Annika06

Nein, aber da mein Sohn seinen Vater ablehnt und meinen Mann schon gefragt hat, ob er ihn adoptieren möchte, werden wir uns nun erstmal darum kümmern. Denn würde mir was passieren wüsste ich nicht ob mein Sohn dann hier bleiben darf. Alles weitere werden wir beim Notar gleich klären.


Helena83

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Ne ich habe noch garnichts geregelt. Sollte ich aber dringend. Bei uns ist es so, dass meinr Kinder keinen Kontakt zum Vater haben, da er sich niht für sie interessiert. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Der Kleine kennt ihn kaum, seit 3 Jahren 5 mal gesehen, das letzte Mal vor 1.5 Jahren. Aber da wir das gemeinsame Sorgerecht haben, hätte er doch trotzdem das Recht die Kinder zu nehmen, oder? Das möchte ich auf keinen Fall, aber kann ih da was machen ohne alleiniges Sorgerecht?


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Helena83

Natürlich! Lachhaft warum der Umstand des nicht kümmerns und nur 3x im Jahr sehens nicht ausreicht, solchen Vätern das Sorgerecht weg zu nehmen.


Helena83

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Ja es ist tatsächlich lachhaft, dass es nicht ausreicht. Kannste sagen was du willst. Jemand der sich nicht kümmert, braucht auch das Sorgerecht nicht. Da braucht man mit mir auch nicht drüber diskutieren. PUNKT. das war außerdem garnicht die Frage


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Annika06

wenn man ganz sicher gehen will, macht man sowas im vollen Umfang beim Notar. Sonst kann es ganz schnell passieren, dass das Jugendamt dazwischen funkt und die Kinder erstmal in eine Pflegefamilie kommen, bis feststeht wer die Kinder aufnehmen kann/darf. Das ist nicht selbstverständlich, dass Oma/Opa/Freunde/Bekannte sofort ein Kind aufnehmen dürfen.