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Ärger mit dem Vermieter

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Ärger mit dem Vermieter

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Unser Vermieter hat 2006 dieses Haus hier gekauft und seit dem habe ich den nur, wenn's hoch kommt, 3 mal gesehen. Ich war von November bis Februar im Krankenhaus bei meinem Sohn. Ich habe versäumt im Januar die Miete zu bezahlen. Ja, es ist meine Schuld und ich wollte es auch begleichen aber ich stand total neben mir und weiß wirklich nicht was ich überhaupt mit dem Geld gemacht habe. Mein Sohn verstarb im Februar. Ich versuchte meinen Vermieter telefonisch zu erreichen aber das ist als würde man einen 6er im Lotto gewinnen. Nach etlichen versuchen und nach WOCHEN, habe ich ihn endlich erreicht. Wir vereinbarten eine Ratenzahlung und ich überwies die erste Rate dann auf den darauf folgenden Monat. Dann musste er einen Bogen für's Amt ausfüllen wo alles aufgelistet wurde (qm, kaltmiete, usw). Hat er aber falsch ausgefüllt und ca 200 Euro weniger drauf angegeben. Gut, dachte ich mir, vll hat er sich vertan und war in gedanken..was weiß ich, hat mich dann nicht weiter interessiert. Ein paar Wochen später musste er es noch einmal ausfüllen, für ein anderes Amt - wieder falsch ausgefüllt. Ich dacht mir nur: Hoppla, will der mich jetzt über den Tisch ziehen und er sackt sich das restliche Geld ein? Bin damit dann zum Anwalt, leider war der aber nicht sehr hilfreich und blickte durch den ganzen wirren Haufen nicht durch und sagte nur das es MEINE Schulde sei, das sie es falsch ausgefüllt haben Meine Nachbarn unten haben auch nur Stress mit dem Vermieter und legten mir einen guten Anwalt ans Herz, zu dem ich auch ging. Im Dezember bekam ich noch die Nebenkostenabrechnung von 2008 und da soll ich dann auch noch mal eben eine Menge Holz bezahlen. Liegt alles beim Anwalt. Letzte Woche bekam ich wieder einen Brief von meinem Vermieter in dem sie schrieben das sie mir bis zum 15.02. Zeit geben, die noch offene Beträge zu begleichen ansonsten würden sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erheben weil ich das Geld von der ARGE bekomme und es eine vorsätzliche Unterschlagung wäre. Gleichfalls haben sie einen Brief der ARGE geschickt mit der Nebenkostenabrechnung und mit dem Vermerk das ich die Januarmiete nicht gezahlt habe (wussten sie aber schon, denn ich stehe dazu wenn ich mist baue) So, nun komme ich zum eigentlichen Thema was ich schreiben wollte. Heute kam mein Vermieter vorbei, ich wusste erst nicht wer das war weil ich die ja nur ein paar mal gesehen hatte und redete irgendetwas von, das jemand im Keller muss wegen dem Kabelanschluss. Da machte es KLICK und ich wusste, das kann nur der Vermieter sein *örks* Danach fragte er ich in einem ganz frechen Ton wann er denn mal sein Geld bekommt. Ich habe ihm gesagt das ich nicht mit ihm reden will und das nur per Anwalt gemacht wird und das sie den Brief ja schon haben müsste. Er sagte aber das er nichts bekommen hätte und erwiderte das er den wohl dann noch bekommen wird. Ich bat ihn zu gehen aber er stellte seinen Fuß zwischen die Tür. Mein Partner kam dann zu mir und sagte er solle sich verpi***(er ist ein hitzkopf und habe ihn dann weggeschickt, man muss ja nicht beleidigend werden). Habe dem Vermieter dann gesagt das er verschwinden soll aber er sagte er wolle jetzt mal reden (klar, hatte die ganzen jahren nicht den arsch in der hose gehabt uns ist mal vorbei gekommen, es gab mehrere streitpunkte it dem). Habe ihm dann gesagt das, wenn er den Fuß da nicht wegnimmt, ich dann die Polizei rufe. Er: "Machen sie das doch!" Gesagt getan und bevor die Polente natürlich kam, verschwanden er und seine Else natürlich. Nun zu meiner Frage: Ich bekam die Nebenkostenabrechnung für 2008 im Dezember 2009. Meine Schwester sagte mir grade das ich die nicht bezahlen brauch weil die zu spät kam, stimmt das? Dann noch eine Frage: Ich habe für 2008 2 Abrechnungen bekommen ( ) Wieviel wird pro Person berechnet? LG Nimu P.s: Entschuldigt das es so lang geworden ist aber ich bin total fertig :-


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liebe nimu, deine zeilen gehen mir nahe. mein aufrichtiges beileid zum verlust deines sohnes. leider habe ich in mietsachen null ahnung und hoffe, du bekommst guten rat von kompetenter stelle. einen lieben gruß!


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Betriebskostenabrechnung Abrechnungs- und Ausschlussfrist: Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode für Betriebskosten muss der Mieter die Vermieterabrechnung erhalten haben. Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter im Regelfall keine Nachzahlungen mehr fordern: Beispiel: Läuft die Abrechnungsperiode vom 1.1. bis 31.12.2003, müssen die Betriebskostenabrechnungen spätestens Silvester 2004 beim Mieter eingetroffen sein. Kommt die Ab-rechnung erst im Januar 2005 oder noch später, kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr fordern. Achtung: Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 115/04) hat jetzt entschieden, dass die zwölf-monatige Abrechnungsfrist eingehalten ist, wenn der Vermieter in dieser Zeit eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zuschickt. Eventuelle inhaltliche Fehler in der Abrechnung können auch noch nach Fristablauf, das heißt nach den 12 Monaten, korrigiert werden. Das darf aber nicht zu Mehrbelastungen für den Mieter führen. Die Gefahr, dass der Vermieter kurz vor Silvester eine „Alibi-Abrechnung“ versendet, die er dann in den Folgemonaten Stück für Stück richtig stellt, besteht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht. Formell ordnungsgemäß ist eine Betriebskostenabrechnung nur – so das höchste deutsche Zivilgericht – wenn die Abrechnung eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Mindestangaben enthält: Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, Berechnung des Anteils des Mieters und Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.


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Ich kann mich Knallauffall nur anschließen. Mein herzliches Beileid. Schrecklich, was Euch passiert ist, umso belastender die Situation mit dem Vermieter. Es scheinen mehrere Unregelmäßigkeiten eingetreten zu sein, und ich kann auch nur raten, mit allen Unterlagen / Belegen / Verträgen / Abrechnungen zum Anwalt oder anderer kompetenter Beratungsstelle zu gehen. Als ALG2 empfänger habt Ihr ja höchstwahrscheinlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe, sollte es so weit kommen. LG