Mitglied inaktiv
Och Menno, ich habe heute die erste Absage meiner 8 Kinderkrippenbewerbungen bekommen. Absagegrund: Ihre Tochter wohne nicht im Stadtgebiet. Wir wohnen auf dem Land und arbeiten beide in dieser Stadt. Es wäre toll gewesen, wenn wir unsere Tochter morgens auf dem Weg zur Arbeit abliefern hätten können. In unserer Gemeinde gibt es nur eine Krippe, die vormittags auf hat...das bringt mir nichts! Irgendwie bin ich jetzt echt angesäuert!!! Im Absageschreiben steht auch noch, dass ich mich bezüglich eines Krippneplatzes an meine Heimatgemeinde wenden soll!!??!! Ich kann mir nicht vorstellen, dass mir da geholfen wird. Nun noch eine Frage: Man hat ja ab dem Sommer einen Anspruch auf einen Krippenplatz. Wie sieht der Anspruch genau aus? Muss ich mich mit einer Halbtageskrippe um die Ecke abspeisen lassen, wenn ich ganztags arbeite?? LG
gegenfrage, wohin geht sie dann in den kindergarten?
Jetzt verstehe ich die Frage nicht ganz. Ich bin derzeit noch in Elternzeit. Die Kleine kam im April 2012 auf die Welt. Ab September 2013 brauche ich einen Krippenplatz (angemeldet hatte ich mich in allen in Frage kommenden Krippen, als ich im 5. Monat war).
Erst kürzlich wurde einer Freundin der KiGaplatz gekündigt, weil sie ihr Kind auch im selben Ort angemeldet hat, in dem sie arbeitet. Aber halt nicht wohnt. Der zuständige KiGa nahm sie ohne weiteres auf, allerdings sind die Öffnungszeiten total bescheiden (7:30Uhr - 13:30Uhr). Aber das können KiGas wohl machen, wenn andere Kinder aus dem Ort sonst keinen Platz bekommen würden. Wie gesagt, die Kleine hat ja einen Platz im KiGa, nur nicht in dem wo sie vorher war.
Ich kann halt mit diesen Öffnungszeiten nichts anfangen...mein Arbeitsweg dauert 40 min. Die Krippe im Ort mach um 8 Uhr auf und schließt um 14 Uhr....wann soll ich denn da noch arbeiten?
Es sollte in deinem Bundesland ein Gesetz geben, dass die Tagesbetreuung regelt. Das würde ich an deiner Stelle mal suchen (normalerweise findest du sowas im Netz). Schauen ob da etwas zu zuständigkeiten geregelt ist, ob's einen Ansatzpunkt gibt? Wenn du einen festen Arbeitsvertag hast, würde ich mir vom AG eine bescheinigung über Arbeitszeiten und Ort sowie falls er das macht Wegezeit geben lassen ( sonst evtl letztere per google berechnung nachweisen) und mit dem allem von der Heimatgemeinde bescheinigen lassen, dass du dort keine passenden Betreuungsplatz bekommen kannst. Dami t dann dein Glück nochmal bei der Kita versuchen. Falls noch nicht vorhanden, wurde ich rasch eine Rechtsschutzversicherung abschließen und mit der nächsten Absage zum Anwalt gehen (Vorsicht wegen wartezeit der versicherung zwischen versicherungsabschluss und Ablehnung). Alternative: Tagesmutter? Bin ich bei so kleinen ja eh Fan von...
Bei uns bekommt man auch keinen Platz in anderer Gemeinde nur mit besonderer Berechtigung, die von eigener Stadt bzw. Gemeinde ausgestellt wird. Manche melden sich auch um zu Eltern nur für Platz in Einzugsgebiete (besonders bei Schulen sehr modern.hier). Frag bei deiner Gemeinde nach.
Ja, ich hab am Mittwoch einen Termin beim Bürgermeister persönlich.
"Muss ich mich mit einer Halbtageskrippe um die Ecke abspeisen lassen, wenn ich ganztags arbeite??" --> das ist die Frage, die sich aber erst mit den Grundsatzurteilen ab August beantworten lässt. Es ist ein angemessener, den Elternwunsch entsprechender Krippenbedarf einzuräumen. Was ist aber angemessen, was ist der Elternwunsch? Es wird nicht angemessen sein, wenn Du die einzige Mutter im Einzugsgebiet bist, die einen Vollzeitplatz benötigt, aber wenn es mehrere Eltern sind, dann müssen sie auf Euren bedarf achten. Ich würde zur Gemeinde gehen und einen Antrag auf Ganztagsbetreuung stellen. Wenn es keine Ganztagsbetreuung gibt, dann die Tagespflege, aber zu "gleichen" Bedingungen. Wenn es das auch nicht gibt, also Dein Bedarf nicht Gehör findet, dann würde ich mir das schriftlich geben lassen und mal rumhorchen, um es in der Gegend schon Elternzusammenschlüsse für Sammelklagen gibt. Das muss leider erst richterlich geklärt werden, wie der Anspruch wirklich aussieht. Wo wohnst Du?