Mitglied inaktiv
Hi, aus einem anderen Forum (www.das-familienrecht.de) habe ich endlich einmal einen Link mit einem schon veränderten Selbstbehaltsatz erhalten. http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/26-02-2003/new/service/hinweis_unterhalt2003.php4 Wortlaut: SGB II - Veränderungen zum Jahreswechsel Die Familiensenate des Oberlandesgericht Oldenburg haben sich darauf verständigt, ab Januar 2005 den notwendigen Selbstbehalt bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit mit 900 EUR anzusetzen. Bei diesem Betrag handelt es allerdings nur um eine vorläufige Bewertung, die einer endgültigen Regelung nicht vorgreifen soll.
danke für den link, den kenne ich aber schon und ärgere mich, weil für uns das OLG celle zuständig ist...... grüße, sandra
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