Mitglied inaktiv
von was redet ihr denn nur? ich habe wohngeld im januar 2009 beantragt, lebe mit meiner tochter (sie wird 3 im juli) alleine in sachsen.anhalt bei bernburg.....won welcher einmaligen wohngeldzahlung redet ihr nur???? lgmelle
Hi Soweit ich weiß betrifft dieser einmalige Wohngeldbetrag nur die Leute die im Jahre 2008 Wohngeld bezogen haben . Da du erst in 2009 nun Wohngeld beantragt hast...dürfte daß für dich nicht in Frage kommen ,da ab Jan. 2009 auch das Wohngeld neu gestaffelt ist. lg yvonne
Am 1. Januar 2009 trat die Reform des Wohngeldrechts mit wesentlichen Leistungsverbesserungen in Kraft. Mit dieser Reform wird das Wohngeld deutlich erhöht. Zusätzlich zu der monatlichen Leistungsverbesserung ab Januar 2009 sieht das Gesetz einen einmaligen Wohngeldbetrag zum Ausgleich der gestiegenen Energiekosten vor. Voraussetzung ist, dass in der Zeit von Oktober 2008 bis März 2009 mindestens in einem Monat Wohngeld bezogen wurde. Der einmalige Wohngeldbetrag ist gestaffelt nach der Anzahl der Personen, die bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wurden: •für eine Person 100 Euro •für zwei Personen 130 Euro •für drei Personen 155 Euro •für vier Personen 180 Euro •für fünf Personen 205 Euro •für jede weitere Person zusätzlich 25 Euro Die Zahlung des einmaligen Wohngeldbetrages erfolgt von Amts wegen, d.h. es ist kein Antrag erforderlich. Die Auszahlung des einmaligen Wohngeldbetrages erfolgt voraussichtlich im 2. Quartal 2009
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